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   OLG Köln, 10.02.2012 - I-20 U 94/11   

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OLG Köln, 10.02.2012 - I-20 U 94/11 (https://dejure.org/2012,11212)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2012 - I-20 U 94/11 (https://dejure.org/2012,11212)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - I-20 U 94/11 (https://dejure.org/2012,11212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung des klägerischen Sachvortrags bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253; ZPO § 139
    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 11009
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Hinweisen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

    Die Anforderungen an den insoweit erforderlichen Sachvortrag dürfen indes nicht überspannt werden (vgl. BGH, VersR 2010, 1206; OLG Köln - 20 Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 -).

  • OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

    Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit muss auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise (§ 139 ZPO) das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (vgl. den Fall OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

  • OLG Köln, 18.02.2010 - 20 U 133/09

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).
  • OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Somatoforme Schmerzstörung bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Unter Berücksichtigung des weiteren Vortrags des Klägers, wonach er die Transportfahrten einschließlich der damit verbundenen Ladetätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, ist angesichts der geschilderten Betriebsstruktur (Kleinbetrieb mit 2 Mitarbeitern) augenfällig, dass eine zumutbare Umorganisation, die dem Kläger eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließende andere Tätigkeit eröffnet, nicht in Betracht gezogen werden kann (vgl. dazu, dass bei Kleinbetrieben die Möglichkeit einer zumutbaren Umorganisation eher fernliegt: OLG Koblenz, VersR 2009, 1249; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46, Rn. 27).
  • OLG Köln, 07.10.1993 - 5 U 8/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Auf eine bloße Verlegenheitsbeschäftigung (hier etwa - wie von der Beklagten im Ansatz vorgetragen - die passive Begleitung eines neu einzustellenden Mitarbeiters auf den Fahrten) muss der Kläger sich nicht verweisen lassen (vgl. dazu Rixecker, aaO; die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Köln - 5. Zivilsenat -, r+s 1994, 35 betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Der (mit-)arbeitende Betriebsinhaber hat zwar vorzutragen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten belassen, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen; zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (vgl. BGH, VersR 2003, 631 und VersR 1996, 1090).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Der (mit-)arbeitende Betriebsinhaber hat zwar vorzutragen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten belassen, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen; zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (vgl. BGH, VersR 2003, 631 und VersR 1996, 1090).
  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 63/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht im Deckungsprozess

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Die Anforderungen an den insoweit erforderlichen Sachvortrag dürfen indes nicht überspannt werden (vgl. BGH, VersR 2010, 1206; OLG Köln - 20 Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 -).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Auch wenn der Betriebsinhaber nur noch einer "Verlegenheitsbeschäftigung" nachgehen könnte, muss er sich auf eine solche nicht verweisen lassen (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11).

    Dann ist nicht erkennbar, dass für den Kläger noch mehr als eine Verlegenheitsbeschäftigung verbliebe, denn der Kläger führte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit im Kern die gleichen Tätigkeiten wie seine Hilfskräfte durch, so dass sich mehr als eine bloße Verlegenheitsbeschäftigung nicht mehr ergäbe, wenn der Kläger sämtliche schweren und mittelschweren Tätigkeiten auf Hilfskräfte übertragen würde, die seinen bisherigen Aufgabenbereich übernähmen (vgl. dazu allgemein OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249).

  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 448/18

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit darf in einer solchen Situation erst erfolgen, wenn trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, I - 20 U 94/11 - juris; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.05.2016 - 20 W 44/15 - juris; Senat, Urteil vom 27.06.2017 - 4 U 1772/16 - juris Tz. 35).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 20 W 44/15

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus einer privaten

    Die Anforderungen an den insoweit erforderlichen Sachvortrag dürfen indes nicht überspannt werden (vgl. BGH, VersR 2010, 1206; OLG Köln - 20 Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Urt. v. 10. Februar 2012 - 20 U 94/11 -).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 11 U 52/18

    Berufsunfähigkeit bei Selbständigem mit Ein-Personen-Unternehmen

    Angesichts dessen dürfen - um die gerichtliche Rechtsverfolgung nicht unnötig und unzumutbar zu erschweren und um ein faires Verfahren zu gewährleisten - die Anforderungen an die Erfüllung der Darlegungslast durch die klagende Partei keineswegs überspannt werden; die Klageabweisung wegen unzureichender Substantiierung des Vortrages zur konkreten Ausgestaltung der in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit muss auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen - trotz eingehender und gegebenenfalls wiederholter gerichtlicher Hinweise gemäß § 139 ZPO - das Berufsbild des Versicherten unklar und widersprüchlich bleibt (so OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11, Rdn. 3, juris = BeckRS 2012, 11009; vgl. dazu ferner BGH, Beschl. v. 07.07.2010 - IV ZR 63/08, juris = BeckRS 2010, 17680; OLG Dresden, Urt. v. 27.03.2018 - 4 U 1519/17, LS 1 und Rdn. 18, juris = BeckRS 2018, 5124; OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 11.12.2013 - 11 U 172/12, Rdn. 21 ff., juris = BeckRS 2013, 22388).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 2 BU Rdn. 37).
  • OLG Dresden, 19.02.2019 - 4 U 1515/18

    Anforderungen an die Darlegung des zuletzt ausgeübten Berufsbildes i.S. von § 2

    Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit darf in einer solchen Situation erst erfolgen, wenn trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (Senat, Urteil vom 09. Oktober 2018 - 4 U 448/18 -, Rn. 24, juris OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, I - 20 U 94/11 - juris; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.05.2016 - 20 W 44/15 - juris; Senat, Urteil vom 27.06.2017 - 4 U 1772/16 - juris Tz. 35).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Kostenentscheidung nach Vergleichsabschluss

    Ob schon das klägerische Vorbringen insoweit noch weiterer Substantiierung bedurft hätte, kann und soll an dieser Stelle ausdrücklich offen bleiben; eine Klageabweisung hätte deswegen erst erfolgen dürfen, wenn die Darlegungen trotz - eingehender und gegebenenfalls wiederholter - gerichtlicher Hinweise unklar oder widersprüchlich geblieben wären (so insb. OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11, Rdn. 3 a.E., juris = BeckRS 2012, 11009).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Dem Sachverständigen sollen mithilfe der substantiierten Angaben des Versicherungsnehmers die notwendigen tatsächlichen Vorgaben zur medizinischen Beurteilung einer etwaigen Berufsunfähigkeit an die Hand gegeben werden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 10.2.2012 - 20 U 94/11, juris), sodass er in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob der Versicherungsnehmer trotz einer etwa bestehenden Erkrankung noch dazu in der Lage ist, die bei ihm prinzipiell anfallenden Arbeiten im Umfang von wenigstens 50 % zu bewältigen (vgl. Tschersich a.a.O., Rdn. 38; Wilmes a.a.O., Rdn. 22).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 2382/22

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes des Versicherungsnehmers in der

    Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit darf erst erfolgen, wenn trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, I - 20 U 94/11 - juris; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.05.2016 - 20 W 44/15 - juris; Senat, Urteil vom 27.06.2017 - 4 U 1772/16 - juris Tz. 35).
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