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OLG Koblenz, 19.05.2011 - U 710/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Mainz, 21.08.2009 - 12 HKO 31/09
- LG Mainz, 29.04.2010 - 12 HKO 31/09
- OLG Koblenz, 19.05.2011 - U 710/10
- BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 15054
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.12.2013 - VIII ZR 41/13
Zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Einwänden des Kunden gegen die erteilte …
Das Berufungsgericht meint im Anschluss an ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (BeckRS 2012, 15054; ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 11. August 2011 - U 585/10 Kart, n.v.), es setze sich mit seiner Auffassung, wonach Forderungen aus einer Endabrechnung eines Energieversorgers, die teilweise auf streitigen und auch unwirksamen Preisanpassungen beruhten, zumindest hinsichtlich des Teils fällig würden, welcher sich auf der Grundlage eines vertraglich vereinbarten Anfangspreises ergebe, in Widerspruch zu den Ausführungen des Senatsurteils vom 9. Februar 2011 (…VIII ZR 295/09, aaO). - OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Androhung und …
Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 19.05.2011, veröffentlicht in BeckRS 2012, 15054) uneingeschränkt an, wonach die Fälligkeit einer aus einer Abrechnung folgenden Forderung lediglich voraussetzt, dass die Rechnung den formellen Anforderungen entspricht, welche - hier nach § 16 Abs. 1 StromGVV - an sie nach den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen gestellt werden.Die vom Oberlandesgericht Koblenz mit seinem Urteil vom 19.05.2011 (U 710/KART, BeckRS 2012, 15054) zugelassene Revision hat keine Klärung herbeigeführt, da der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 06.06.2012 (NJW 2012, 2659 ff) die Frage, ob eine eine Preiserhöhung enthaltende Rechnung insgesamt oder nur teilweise nicht fällig wird, mangels Zulässigkeit der Klage nicht zu entscheiden hatte.