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   LG Bochum, 12.04.2012 - 4 O 250/10   

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https://dejure.org/2012,19683
LG Bochum, 12.04.2012 - 4 O 250/10 (https://dejure.org/2012,19683)
LG Bochum, Entscheidung vom 12.04.2012 - 4 O 250/10 (https://dejure.org/2012,19683)
LG Bochum, Entscheidung vom 12. April 2012 - 4 O 250/10 (https://dejure.org/2012,19683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen eines Sachmangels durch Angaben des Herstellerprospekts zum Fahrzeugverbrauch als gewöhnliche Beschaffenheit eines Neufahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen eines Sachmangels durch Angaben des Herstellerprospekts zum Fahrzeugverbrauch als gewöhnliche Beschaffenheit eines Neufahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kraftstoffverbrauch deutlich über der Prospektangabe - Sachmangel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erheblicher Sachmangel bei Kraftstoffmehrverbrauch bei einem Pkw von mehr als 10 %

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuwagenkauf: Gericht erkennt zu hohen Kraftstoffverbrauch als Mangel an - Zu hoher Spritverbrauch berechtigt zum Vertragsrücktritt / Autohaus muss Wagen zurücknehmen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt wegen Mehrverbrauch - Landgericht Bochum beschäftigt sich intensiv mit Messmethoden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 16579
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus LG Bochum, 12.04.2012 - 4 O 250/10
    Für den Kläger als Erklärungsempfänger der Angaben im Prospekt war erkennbar, dass die Herstellerangaben auf einer verobjektivierten Grundlage beruhten und dass sich der bei individueller Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch nicht mit den angegebenen Werten decken musste (vgl. hierzu BGH NJW 1997, 2590).

    In der sog. Variante 2 liegt der kombinierte Kraftstoffverbrauch, auf den abzustellen ist (vgl. BGH NJW 2008, 2111 zur Richtlinie 93/116/EG; BGHZ 136, 94 ff. noch zum mittlerweile überholen "Euro-Mix"), um 11, 7 % über den Herstellerangaben.

    Insoweit schließt sich das Gericht der Rechtsprechung des BGH an (BGH NJW 2007, 2111 m. Anm. Reinking NJW 2007, 2111 und Anm. Diehl ZFsch2007, 512, sowie BGHZ 136, 94 ff. noch zum alten Schuldrecht).

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus LG Bochum, 12.04.2012 - 4 O 250/10
    Insoweit schließt sich das Gericht der Rechtsprechung des BGH an (BGH NJW 2007, 2111 m. Anm. Reinking NJW 2007, 2111 und Anm. Diehl ZFsch2007, 512, sowie BGHZ 136, 94 ff. noch zum alten Schuldrecht).
  • LG Düsseldorf, 30.08.2016 - 15 O 425/13

    Erhöhter Kraftstoffverbrauch als Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigt

    Auch wenn die Parteien die Angaben des Herstellerprospekts nicht als Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbart haben, sind die im Herstellerprospekt enthaltenen Angaben zu dem Kraftstoffverbrauch des Neufahrzeugs zumindest öffentliche Äußerungen mit der Folge, dass die gewöhnliche Beschaffenheit des Wagens im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB durch diese Angaben bestimmt wird (vgl. nur LG Bochum, Urteil vom 12.04.2012 - 4 O 250/10, BeckRS 2012, 16579).
  • LG Kassel, 08.12.2015 - 7 O 55/14

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens als nur geringfügiger Sachmangel -

    des § 434 I 2 Nr. 2 BGB durch die Angaben im Verkaufsprospekt bestimmt (vgl. auch LG Bochum, Urt . v. 12.04.2012 - 4 O 250/10, juris Rn .
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