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   BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12   

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https://dejure.org/2012,29560
BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12 (https://dejure.org/2012,29560)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - 5 StR 401/12 (https://dejure.org/2012,29560)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 (https://dejure.org/2012,29560)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 168c Abs. 5 StPO
    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Aussageverweigerung der einzigen Belastungszeugin in der Hauptverhandlung; Glaubwürdigkeit trotz Teillüge); Benachrichtigung des Angeklagten über einen Vernehmungstermin trotz Ausschlussgrund

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168c Abs 3 StPO, § 168c Abs 4 StPO
    Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bzw. Kindern bei Vorliegen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und vermuteter Lüge eines Opfers i.R.d. Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bzw. Kindern bei Vorliegen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und vermuteter Lüge eines Opfers i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Falschbelastung und der Glaubwürdigkeitsverlust - Das freiwillige Einräumen von Falschbeschuldigungen erhöht nicht die Glaubwürdigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 68
  • BeckRS 2012, 20644
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    a) In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht oder ein Angeklagter sich nicht einlässt und nur die Angaben einer einzigen Tatzeugin zur Verfügung stehen, mithin die Entscheidung allein davon abhängt, ob dieser einen Zeugin zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 und vom 19. Oktober 2000 - 1 StR 439/00, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23).

    Hier muss das Tatgericht regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, ungeachtet einer Teillüge der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 aaO).

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    Allein das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 168c Abs. 3 StPO, von dem das Landgericht ausgeht, machte die Benachrichtigung des Beschuldigten von dem Vernehmungstermin nicht entbehrlich, denn diese dient der Wahrung seiner Rechte auch über ein Ermöglichen des Erscheinens hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11, StV 2011, 336; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    a) In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht oder ein Angeklagter sich nicht einlässt und nur die Angaben einer einzigen Tatzeugin zur Verfügung stehen, mithin die Entscheidung allein davon abhängt, ob dieser einen Zeugin zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 und vom 19. Oktober 2000 - 1 StR 439/00, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23).
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne besondere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89, NJW 1990, 2073 mwN).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    a) In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht oder ein Angeklagter sich nicht einlässt und nur die Angaben einer einzigen Tatzeugin zur Verfügung stehen, mithin die Entscheidung allein davon abhängt, ob dieser einen Zeugin zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 und vom 19. Oktober 2000 - 1 StR 439/00, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    a) In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht oder ein Angeklagter sich nicht einlässt und nur die Angaben einer einzigen Tatzeugin zur Verfügung stehen, mithin die Entscheidung allein davon abhängt, ob dieser einen Zeugin zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 und vom 19. Oktober 2000 - 1 StR 439/00, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    a) In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht oder ein Angeklagter sich nicht einlässt und nur die Angaben einer einzigen Tatzeugin zur Verfügung stehen, mithin die Entscheidung allein davon abhängt, ob dieser einen Zeugin zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 und vom 19. Oktober 2000 - 1 StR 439/00, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    Der Senat schließt angesichts der gegebenen Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht zu einer Verurteilung des Angeklagten gelangen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06, StV 2007, 284, 286).
  • BGH, 03.03.2011 - 3 StR 34/11

    Richterliche Vernehmung (Zeugnisverweigerungsrecht; Einführung durch Vernehmung

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
    Allein das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 168c Abs. 3 StPO, von dem das Landgericht ausgeht, machte die Benachrichtigung des Beschuldigten von dem Vernehmungstermin nicht entbehrlich, denn diese dient der Wahrung seiner Rechte auch über ein Ermöglichen des Erscheinens hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11, StV 2011, 336; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 427/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung ("Aussage gegen Aussage"-Konstellationen,

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13 Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 8; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 259/08, NStZ-RR 2008, 349 f. jeweils mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft (hier: bzgl. des

    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14

    Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des

    Ohne Kenntnis von diesen, allein in der Sphäre des Beschuldigten wurzelnden und dem Revisionsgericht nicht zugänglichen Tatsachen (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) könnte der Senat nämlich nicht prüfen, ob die Rechte des Beschuldigten, auf die Beweisgewinnung in einer nicht an seine Anwesenheit anknüpfenden Weise Einfluss nehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332), beeinträchtigt worden sind.
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    bb) Zudem bestehen gesteigerte revisionsgerichtliche Anforderungen an die Sachdarstellung und Erörterung der Beweislage in Fällen von "Aussage gegen Aussage', wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung einzelner Taten nicht gefolgt wird oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07 Rn. 9 und vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 8).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung:

    Da es hierfür ergänzender tatrichterlicher Feststellungen bedarf, bleibt die Entscheidung dem Landgericht vorbehalten (§ 8 Abs. 1 StrEG; vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 12 und Urteil vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 28/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung: Maßstab,

    Gesteigerte revisionsgerichtliche Anforderungen an die Sachdarstellung und Erörterung der Beweislage bestehen in Fällen von "Aussage gegen Aussage", wenn sich die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 ? 5 StR 585/07 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2012 ? 5 StR 401/12 Rn. 8).
  • LG Münster, 06.11.2023 - 21 KLs 7/23
    Es ist zudem in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (BGH NStZ-RR 2008, 349; BGH Beschl. v. 12.09.2012 - 5 StR 401/12).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 411/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Da es hierfür ergänzender tatrichterlicher Feststellungen - insbesondere zur genauen Dauer der Untersuchungshaft - bedarf, bleibt die Entscheidung dem Landgericht vorbehalten (§ 8 Abs. 1 StrEG; vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 12 mwN).
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