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   OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460 - 461/12, 2 Ws 460/12, 2 Ws 461/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37517
OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460 - 461/12, 2 Ws 460/12, 2 Ws 461/12 (https://dejure.org/2012,37517)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.11.2012 - 2 Ws 460 - 461/12, 2 Ws 460/12, 2 Ws 461/12 (https://dejure.org/2012,37517)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. November 2012 - 2 Ws 460 - 461/12, 2 Ws 460/12, 2 Ws 461/12 (https://dejure.org/2012,37517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Das Vorliegen eines Härtefalls ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.3.2012, 2 BvR 2258/09 (NJW 2012, 1784), auch bei einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB zu prüfen.2. Voraussetzung für die Annahme eines Härtefalls ist nicht ein b

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Prüfung des Vorliegens eines Härtefalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 24771
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12
    Das Vorliegen eines Härtefalls ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.3.2012, 2 BvR 2258/09 (NJW 2012, 1784), auch bei einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB zu prüfen.

    Die Strafkammer hat dabei einen Härtefall im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27.3.2012, 2 BvR 2258/09 (NJW 2012, 1784) bejaht, die Zeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht nur auf die Strafe aus dem der Maßregel zugrunde liegenden Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25.11.2008, sondern auch auf die "verfahrensfremde" Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 31.7.2007 angerechnet und demzufolge auch die Vollstreckung des Restes dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

  • OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug:

    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe somit, wenn der Verurteilte nach einer erfolgreichen Behandlung gemäß § 64 StGB unmittelbar in die Freiheit entlassen werden kann, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, NJW 1986, 143, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 324, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 344; OLG Nürnberg, NStZ 1990, 152; StraFo 2013, 36, juris Rn. 11; BT-Drucks. 16/1110, S. 11, 14; so auch - zu § 63 StGB - OLG Hamm, NStZ 1999, 535, juris Rn. 15 m.w.N.; BeckOK StVollstrO/ Wittmann, 8. Ed. 15.06.2021, § 44b Rn. 4).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15

    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf

    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).
  • OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    b) Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Bamberg, 09.10.2018 - 1 VAs 16/18

    Zusammentreffen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Unterbringung in

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urt. v. 25.07.1985 - 1 StR 285/85 = NJW 1986, 141 [142] = NStZ 1986, 140 = StV 1986, 155; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - 5 StR 217/03 [bei juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 9/05 = NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 Ws 460/12 = StraFo 2013, 36 = OLGSt StGB § 67 Nr. 16).
  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16

    Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafen vor einer Unterbringung gemäß § 64

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe somit, wenn der Verurteilte nach einer erfolgreichen Behandlung gemäß § 64 StGB unmittelbar in die Freiheit entlassen werden kann, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143 juris Rn. 9; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324 juris Rn. 11; OLG Stuttgart NStZ 1989, 344; OLG Nürnberg NStZ 1990, 152; StraFo 2013, 36 juris Rn. 11; BT-Drucks. 16/1110, S. 11, 14; so auch - zu § 63 StGB - OLG Hamm, NStZ 1999, 535 juris Rn. 15 m.w.N.; BeckOK StVollstrO/Wittmann, 6. Ed. 15.6.2020, § 44b Rn. 4).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 27/19

    Ermessensfehler bei der Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Celle, 12.03.2013 - 1 Ws 91/13

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiermit eine Anrechnung im Wesentlichen unter folgenden Voraussetzungen für geboten erachtet (vgl. v.a. Rn. 87 und 71 der Entscheidung; vgl. auch OLG Nürnberg vom 22.11.2012 [2 Ws 460/12] und LG Kleve vom 28.12.2012 [180 StVK 378/12]): eine erheblich über die verhängten Freiheitsstrafen hinausgehende Dauer der Freiheitsentziehung sowie eine mögliche Entwertung eines bereits erzielten Therapieerfolgs.
  • BayObLG, 17.07.2020 - 203 VAs 204/20

    Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge

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