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AG Bremen, 29.08.2012 - 28 C 35/12, 28 C 35/2012 |
Zitiervorschläge
AG Bremen, Entscheidung vom 29. August 2012 - 28 C 35/12, 28 C 35/2012 (https://dejure.org/2012,46404)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldungspflichten der übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich bauliche Änderungen zwecks Gewährleistung der Barrierefreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1; BGB § 554a
Duldungspflichten der übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich bauliche Änderungen zwecks Gewährleistung der Barrierefreiheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was hat Vorrang, beiderseitige Handläufe oder Treppenbreite?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf barrierefreien Zugang gilt auch bei Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- AG Bremen, 29.08.2012 - 28 C 35/12, 28 C 35/2012
- LG Bremen, 20.12.2013 - 4 S 245/12
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 997
- BeckRS 2012, 24876
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13
Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?
Obwohl die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG im Hinblick auf die betroffenen Eigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer im Allgemeinen als niedrig anzusehen ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 134/03; BVerfG, ZMR 2005, 634), kann im Einzelfall ein gewisses Maß an Beeinträchtigung auf Grund der kollidierenden Eigentumsgrundrechte der Eigentümer, welche die bauliche Veränderung begehren, hinzunehmen sein (vgl. etwa BayObLG FG Prax 2003, 261; OLG München 32 Wx 51/05 - BeckRS 2005, 08473; AG Bremen, BeckRS 2012, 24876; LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05) Der Konflikt zwischen der für die Kläger streitenden Eigentumsgarantie sowie dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG und dem ebenfalls durch Art. 14 Abs. 11 GG geschützten Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf ungestörte Nutzung Ihres eigenen Wohnungseigentums ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einzelfallbezogen zu lösen (vgl. etwa BVerfG NJW 2010, 220). - LG Bremen, 20.12.2013 - 4 S 245/12
Mindesttreppenbreite wird durch zweiten Handlauf unterschritten: Einbau zulässig!
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 29.08.2012 (Aktenzeichen 28 C 35/2012) wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 29.08.2012 (28 C 35/2012) ist vorläufig vollstreckbar.