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   BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B   

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BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B (https://dejure.org/2012,14735)
BSG, Entscheidung vom 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B (https://dejure.org/2012,14735)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - B 9 V 4/12 B (https://dejure.org/2012,14735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht - Zeuge - Einholung eines sog Glaubhaftigkeitsgutachtens - Erforderlichkeit - Einzelfall - pflichtgemäßes Ermessen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Bezeichnung des Verfahrensmangels bei Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht - Zeuge - Einholung eines sog Glaubhaftigkeitsgutachtens - Erforderlichkeit - Einzelfall - pflichtgemäßes Ermessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 70690
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Denn jedenfalls ist das LSG diesem Beweisantrag nicht ohne hinreichende Begründung, dh nicht ohne hinreichenden Grund (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5), nicht gefolgt (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG) .

    Das LSG musste sich nicht gedrängt fühlen, die beantragte Beweiserhebung durchzuführen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 49) .

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Dabei handelt es sich um eine aussagepsychologische Begutachtung, deren Gegenstand die Beurteilung ist, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, dh einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen (vgl BGHSt 45, 164, 167) .
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Grundsätzlich steht das Ausmaß von Ermittlungen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl dazu BSGE 30, 192, 205 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO S Aa 25 Rückseite) .
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst -

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Soweit das SG den Beklagten zur "Anerkennung" bestimmter Gesundheitsstörungen als Folge von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen auf die Klägerin verurteilt hat, hat es sich im Rahmen der als zulässig anzusehenden kombinierten Klage auf Anfechtung des entgegenstehenden Bescheides und Verpflichtung zur Feststellung von Folgen eines versorgungsrechtlich relevanten Tatbestandes (s nur BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 VS 2/09 R - SozR 4-3200 § 88 Nr. 4 RdNr 32; für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung s jüngst BSG Urteil vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 RdNr 12 bis 14, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - hier: eines tätlichen Angriffs iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG - gehalten.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Die Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen kann insbesondere dann geboten sein, wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (vgl dazu BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris) .
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Soweit das SG den Beklagten zur "Anerkennung" bestimmter Gesundheitsstörungen als Folge von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen auf die Klägerin verurteilt hat, hat es sich im Rahmen der als zulässig anzusehenden kombinierten Klage auf Anfechtung des entgegenstehenden Bescheides und Verpflichtung zur Feststellung von Folgen eines versorgungsrechtlich relevanten Tatbestandes (s nur BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 VS 2/09 R - SozR 4-3200 § 88 Nr. 4 RdNr 32; für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung s jüngst BSG Urteil vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 RdNr 12 bis 14, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - hier: eines tätlichen Angriffs iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG - gehalten.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Die Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen kann insbesondere dann geboten sein, wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (vgl dazu BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - Juris RdNr 6; Beschluss vom 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - SozR 4-1500 § 103 Nr. 9 = Juris RdNr 22) .

    Fußt seine Entscheidung auf einem hinreichenden Grund, so ist deren Überprüfung dem Revisionsgericht entzogen (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - SozR 4-1500 § 103 Nr. 9 = Juris RdNr 20, 23) .

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Allerdings kann die Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen insbesondere dann geboten sein, wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (vgl dazu BSG Urteile vom 17.4.2013 - B 9 V 1/12 R - BSGE 113, 205 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 20, SozR 4-3900 § 15 Nr. 1 - Juris RdNr 45 und - B 9 V 3/12 R - Juris RdNr 43, mit Verweis auf BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - Juris RdNr 6 ; Beschluss vom 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - SozR 4-1500 § 103 Nr. 9 = Juris RdNr 22) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Die Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen kann insbesondere dann geboten sein, wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (vgl dazu BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - Juris RdNr 6; Beschluss vom 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - SozR 4-1500 § 103 Nr. 9 = Juris RdNr 22) .

    Fußt seine Entscheidung auf einem hinreichenden Grund, so ist deren Überprüfung dem Revisionsgericht entzogen (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - SozR 4-1500 § 103 Nr. 9 = Juris RdNr 20, 23) .

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht

    Eine aussagepsychologische Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten) kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, nämlich wenn dem Gericht die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt (BGHSt 45, 182 und dem folgend Urteil des Senats vom 15. Dezember 2011 - L 6 VG 584/11 - zit. nach Juris; nachgehend bestätigend BSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - B 9 V 4/12 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Eine Glaubhaftigkeitsgutachten kommt nur dann in Betracht, wenn dem Gericht ausnahmsweise die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt (Bundesgerichtshof [BGH], BGHSt 45, 182; dem folgend Urteil des Senats vom 15. Dezember 2011 - L 6 VG 584/11 -, juris, Rz. 41; nachgehend bestätigend BSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - B 9 V 4/12 B -, juris, Rz. 23).
  • VG Karlsruhe, 13.03.2019 - A 4 K 16909/17

    Asylverfahren; unglaubhaftes Vorbringen betr. homosexuellen Analverkehr

    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden und auf ihr Zutreffen zu überprüfen (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urt. v. 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urt. v. 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-" oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, die Schilderung eigener subjektiver Empfindungen oder Gefühle sowie eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urt. v. 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; VG Augsburg, Urt. v. 21.05.2013 - Au 7 K 12.30245 -, BeckRS 2013, 51876; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16

    Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen syrischer Flüchtlinge auf Zuerkennung der

    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16

    Blutrache in Albanien als Verfolgungsgrund bzw. Abschiebungsverbot

    Dabei ist zunächst zu unterstellen, dass die Aussage weder wahr noch falsch ist; es sind auf Grundlage eines Glaubhaftigkeitswerts von Null weitere Hypothesen zu bilden, was von ausschlaggebender Bedeutung für die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung ist (sog. "Nullhypothese", vgl. hierzu m.w.N. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - NJW 1999, 2746 ; zu deren Anwendbarkeit außerhalb des Strafprozesses LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; zu deren Bedeutung für die richterliche Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 27.03.2003 - 1 StR 524/02 -, NStZ-RR 2003, 206 ).

    Als solche sog. "Realitäts-"oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen" kommen insbesondere ein Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen in Betracht (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., 2014, Rn. 370 ff. und 409 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 VG 3286/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Eine Glaubhaftigkeitsgutachten kommt nur dann in Betracht, wenn dem Gericht ausnahmsweise die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt (Bundesgerichtshof [BGH], BGHSt 45, 182; dem folgend Urteil des Senats vom 15. Dezember 2011 - L 6 VG 584/11 -, juris, Rz. 41; nachgehend bestätigend BSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - B 9 V 4/12 B -, juris, Rz. 23).
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    Daher kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH, U.v. 30.7.1999 a.a.O. juris Rn. 58; BSG, U.v. 15.12.2016 a.a.O. juris Rn. 41; B.v. 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - juris Rn. 21), wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, B.v. 25.4.2006 - 1 StR 579/05 - NStZ-RR 2006, 242 = juris Rn. 7; B.v. 22.6.2000 - 5 StR 209/00 - NStZ 2001, 105 = juris Rn. 3; BayLSG, U.v. 26.1.2016 - L 15 VG 30/09 - juris Rn. 78; SaarlOLG, U.v. 13.7.2011 - 1 U 32/08 - 9 u.a. - juris Rn. 48 ff.), etwa wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (BSG, U.v. 15.12.2016 a.a.O. juris Rn. 41; HessLSG, U.v. 26.6.2014 - L 1 VE 30/10 - juris Rn. 26).
  • VG Karlsruhe, 03.04.2019 - A 4 K 6866/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 13 VE 12/15

    Vergewaltigung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 5497/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexuelle Gewalt in der

  • SG Regensburg, 18.09.2018 - S 13 VG 23/17

    Nachweis eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs

  • BSG, 18.04.2019 - B 9 V 47/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 8/18

    Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen der Folgen einer

  • BSG, 21.08.2017 - B 9 V 13/17 B

    Leistungen nach dem OEG ; Umfassender Anspruch auf ein faires Verfahren; Verbot

  • LSG Hessen, 26.06.2014 - L 1 VE 30/10
  • LSG Hessen, 18.08.2022 - L 1 VE 8/22

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Anforderungen an die

  • VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20

    Urteil

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 6 VG 4071/17
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