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   OLG Hamm, 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11   

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https://dejure.org/2012,4208
OLG Hamm, 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11 (https://dejure.org/2012,4208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11 (https://dejure.org/2012,4208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 (https://dejure.org/2012,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art.103 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 403/11
  • OLG Hamm, 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 7615
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ablehnung eines Beweisantrages kann nur dann vorliegen, wenn die Ablehnung willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 -, BeckRS 2012, 7615 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16

    Beweiswürdigung, Identifizierung, Fahrer, Lichtbild

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).
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