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   EuGH, 28.06.2012 - C-7/11   

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https://dejure.org/2012,14531
EuGH, 28.06.2012 - C-7/11 (https://dejure.org/2012,14531)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2012 - C-7/11 (https://dejure.org/2012,14531)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - C-7/11 (https://dejure.org/2012,14531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 77 - Arzneimittelgroßhandel - Obligatorische Sondergenehmigung für Apotheker - Voraussetzungen für die Erteilung

  • Europäischer Gerichtshof

    Caronna

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 77 - Arzneimittelgroßhandel - Obligatorische Sondergenehmigung für Apotheker - Voraussetzungen für die Erteilung

  • EU-Kommission

    Caronna

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 77 - Arzneimittelgroßhandel - Obligatorische Sondergenehmigung für Apotheker - Voraussetzungen für die Erteilung“

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 77 RL 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für ; Anforderungen an das Recht eines Apothekers mit nationaler Lizenz zum Betrieb eines Arzneimittelgroßhandels auf internationale Ausdehnung seiner Großhandelstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Humanarzneimittel; Arzneimittelgroßhandel; Obligatorische Sondergenehmigung für Apotheker; Voraussetzungen für die Erteilung; Strafverfahren gegen Fabio Caronna

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Ein Apotheker, der nach dem nationalen Recht auch zur Ausübung einer Tätigkeit als Arzneimittelgroßhändler befugt ist, bedarf nach dem Unionsrecht einer Genehmigung für den Arzneimittelgroßhandel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Apotheker als Arzneimittelgroßhändler

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum Genehmigungserfordernis für Arzneimittelgrosshandel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Italienische Apotheker benötigen für Arzneimittelgroßhandel Genehmigung - Auslegung des Unionsrechts kann strafrechtliche Verantwortlichkeit eines ohne Genehmigung tätigen Apothekers nicht begründen oder verstärken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Palermo (Italien), eingereicht am 5. Januar 2011 - Strafverfahren gegen Fabio Caronna

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale di Palermo - Auslegung des 36. Erwägungsgrundes und der Art. 76 bis 84 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 746
  • BeckRS 2012, 81321
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.11.1998 - C-308/97

    Manfredi

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-7/11
    Jedenfalls ist die Präambel eines Rechtsakts der Union rechtlich nicht verbindlich und kann weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteile vom 25. November 1998, Manfredi, C-308/97, Slg. 1998, I-7685, Randnr. 30, vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32, und vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-7/11
    Eine Richtlinie für sich allein - unabhängig von zu ihrer Durchführung erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats - kann daher nicht die Wirkung haben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieser Richtlinie verstoßen, festzulegen oder zu verschärfen (vgl. u. a. Urteil vom 7. Januar 2004, X, C-60/02, Slg. 2004, I-651, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-136/04

    Deutsches Milch-Kontor - Ausfuhrerstattungen - Verordnungen (EWG) Nrn. 804/68,

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-7/11
    Jedenfalls ist die Präambel eines Rechtsakts der Union rechtlich nicht verbindlich und kann weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteile vom 25. November 1998, Manfredi, C-308/97, Slg. 1998, I-7685, Randnr. 30, vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32, und vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-134/08

    Tyson Parketthandel - Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-7/11
    Jedenfalls ist die Präambel eines Rechtsakts der Union rechtlich nicht verbindlich und kann weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteile vom 25. November 1998, Manfredi, C-308/97, Slg. 1998, I-7685, Randnr. 30, vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32, und vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-7/11
    Folglich unterscheidet sich die Regelung, die für Personen gilt, die mit dem Einzelhandelsvertrieb von Arzneimitteln betraut sind, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (Urteil vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 38).
  • LG Berlin, 18.02.2021 - (526 OWi LG) 212 JsOWi 1/20

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung: Verhängung einer

    Eine gesetzlich nicht vorgesehene strafrechtliche Verantwortlichkeit kann danach auf eine unionsrechtskonforme Auslegung selbst dann nicht gestützt werden, wenn die in Rede stehende nationale Regelung sich andernfalls als unionsrechtswidrig erweisen könnte (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-7/11, BeckRS 2012, 81321 [Caronna]; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13 - Silostellgebühren III, NZKart 2015, 272, 274).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/24/EU - Art. 3 Buchst. k -

    21 Vgl. Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 48).

    24 Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 37).

    26 Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 37).

    27 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 44), ausgeführt, dass "[d]ie Mindestanforderungen, die die Antragsteller und Inhaber einer Genehmigung für den Arzneimittelgroßhandel erfüllen müssen, ... durch die Richtlinie [2001/83], namentlich in deren Art. 79 bis 82, harmonisiert worden [sind]".

    28 Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 47).

    29 Vgl. insoweit Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 37).

    30 Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 43).

    49 C-7/11, EU:C:2012:396.

    50 Vgl. Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna (C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 48).

  • EuGH, 23.01.2018 - C-179/16

    Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der

    So ist nach Art. 40 der Richtlinie 2001/83 die Herstellung eines Arzneimittels erlaubnispflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine Umpackung im Hinblick auf die Abgabe durch Angehörige der Gesundheitsberufe im Einzelhandel (Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 35).
  • BGH, 16.12.2014 - KRB 47/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Bemessung der Geldbuße gegen den

    Bei der Auslegung der einzelstaatlichen Vorschriften müssen die Gerichte der Mitgliedstaaten zur wirksamen Durchsetzung des Unionsrechts im Rahmen der Wortlautgrenze und unter Berücksichtigung des gesamten nationalen Rechts alle verfügbaren Spielräume nutzen (vgl. EuGH, Slg. 2009 I-6653 Rn. 60 ff. - Mono Car Styling; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21 mwN; BVerfG, NJW 2012, 669 Rn. 46 ff. mwN), deren Bestimmung nach nationalen Auslegungsmethoden allerdings den innerstaatlichen Gerichten obliegt (EuGH, Slg. 2009 I-6653 Rn. 63 - Mono Car Styling; Urteil vom 28. Juni 2012 - C-7/11, juris Rn. 54 - Caronna; BVerfG, NJW 2012, 669 Rn. 47 f. mwN).

    Eine gesetzlich nicht vorgesehene strafrechtliche Verantwortlichkeit kann danach auf eine unionsrechtskonforme Auslegung selbst dann nicht gestützt werden, wenn die in Rede stehende nationale Regelung sich andernfalls als unionsrechtswidrig erweisen könnte (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-7/11, juris Rn. 52 - Caronna; vgl. EuGH, Slg. 2005, I-3565 Rn. 74 mwN - Berlusconi).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

    Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, sondern allein des vorlegenden Gerichts, sich zur Auslegung des nationalen Rechts zu äußern (Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, Randnr. 54) und zu entscheiden, inwieweit § 214 Abs. 2a Nr. 1 BauGB im Ausgangsverfahren anwendbar ist.
  • EuGH, 21.09.2023 - C-47/22

    Apotheke B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneimittel und kosmetische Mittel

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber mit den Art. 79 bis 82 der Richtlinie 2001/83 die Mindestanforderungen harmonisiert hat, die Antragsteller und Inhaber einer Großhandelsgenehmigung für Arzneimittel erfüllen müssen (Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 44).

    Die Erfüllung der Bedingungen für die Erteilung dieser Genehmigung unterliegt während der gesamten Geltungsdauer der Genehmigung einer Kontrolle (Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 45 und 46).

    Die in den Rn. 26 und 27 des vorliegenden Urteils vorgenommene Auslegung wird durch die Ziele der Richtlinie 2001/83 bestätigt, insbesondere die Ziele des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Beseitigung der Hindernisse für den Handel mit Arzneimitteln innerhalb der Union und der Kontrolle des gesamten Vertriebsnetzes im Arzneimittelbereich, zu deren Erreichung der Gerichtshof entschieden hat, dass die Mindestanforderungen für den Arzneimittelgroßhandel in wirksamer und einheitlicher Weise von allen Personen, die diese Tätigkeit ausüben, in allen Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 48).

    Somit lässt der Umstand, dass Apotheker den Bedingungen für den Einzelhandel in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten genügen, nicht darauf schließen, dass sie auch die Bedingungen erfüllen, die nach den auf Unionsebene harmonisierten Vorschriften für den Großhandel vorgesehen sind (Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 47).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht nämlich hervor, dass die Mindestanforderungen, die die Richtlinie 2001/83 für den Arzneimittelgroßhandel aufstellt und die in wirksamer und einheitlicher Weise von allen Personen, die diese Tätigkeit ausüben, in allen Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen, der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie, insbesondere des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2012 , Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 48).

  • EuGH, 21.11.2018 - C-29/17

    Die Übernahme der Kosten eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von

    Hieraus folgt, dass Apotheker, wenn diese Vorgänge nicht zu diesen Zwecken vorgenommen werden, nicht von der Verpflichtung zum Besitz einer Herstellungserlaubnis befreit sind (Urteile vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 35, sowie vom 11. April 2013, Novartis Pharma, C-535/11, EU:C:2013:226, Rn. 51 und 52).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

    Zwar sind mit der Richtlinie 2001/83, insbesondere Art. 79 bis 82, die Mindestanforderungen harmonisiert worden, die Antragsteller und Inhaber einer Genehmigung für den Arzneimittelgroßhandel erfüllen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 44), doch ergibt sich weder aus den dem Gerichtshof vorgelegten Akten noch aus den Erörterungen, die vor ihm stattgefunden haben, dass VIPA aufgrund der ungarischen Regelung über den Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln im Sinne von Art. 1 Nr. 17 der Richtlinie 2001/83 mit Sanktionen belegt worden wäre, was allerdings vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist.

    Dabei ist zu beachten, dass eine Gesellschaft, die eine Apotheke betreibt, - wie VIPA - eine solche Arzneimittelgroßhandelstätigkeit möglicherweise nur ausüben darf, wenn sie alle hierfür nach der Richtlinie 2001/83 vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere über eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Arzneimittelgroßhändlers im Sinne von Art. 77 dieser Richtlinie verfügt (vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396, Rn. 28, 29, 37, 41 und 44 bis 50).

    Folglich sind die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Beachtung der Bestimmungen des AEU-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Grundfreiheiten, weiterhin für den Erlass der entsprechenden Vorschriften zuständig (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492" Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396" Rn. 43).

  • VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18

    Bestimmung eines fairen und angemessenen Mitnutzungsentgelts i.S.v. § 77n Abs. 3

    Zur Auslegung der streitgegenständlichen Vorschriften können die Erwägungsgründe der ihnen zugrundeliegenden Richtlinie herangezogen werden, wobei nicht von den Bestimmungen abgewichen werden darf (ständ. Rspr., vgl. EuGH, Urt. v. 28. Juni 2012 - C-7/11, Rn. 40 - Juris).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Präambel eines Rechtsakts der Union rechtlich nicht verbindlich und kann weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich zuwiderläuft (vgl. u. a. Urteile vom 25. November 1998, Manfredi, C-308/97, Slg. 1998, I-7685, Randnr. 30, vom 24. November 2005, Deutsches Milch-Kontor, C-136/04, Slg. 2005, I-10095, Randnr. 32, vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, Slg. 2009, I-2875, Randnr. 16, und vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-47/22

    Apotheke B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pharmazeutische und kosmetische

  • VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 6764/18

    Festsetzung eines Mitnutzungsentgelts; Berücksichtigung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-441/14

    DI - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-350/12

    'Rat / In ''t Veld' - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-29/17

    Novartis Farma

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-544/13

    Abcur - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Humanarzneimittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-204/12

    Essent Belgium - Freier Warenverkehr - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-535/11

    Novartis Pharma - Öffentliche Gesundheit - Genehmigungsverfahren für

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 193/21

    Großhandel mit Arzneimitteln; Mitgliedsbeiträge zur Landesapothekerkammer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

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