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   OLG Köln, 04.06.2012 - I-5 U 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42147
OLG Köln, 04.06.2012 - I-5 U 1/12 (https://dejure.org/2012,42147)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2012 - I-5 U 1/12 (https://dejure.org/2012,42147)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - I-5 U 1/12 (https://dejure.org/2012,42147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn fahrenden Motorrades mit einem unmittelbar nach dem Auffahren auf die Autobahn auf den linken Fahrstreifen wechselnden Pkw

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 7
    Kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach möglicherweise bereits beendetem Fahrspurwechsel L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn fahrenden Motorrades mit einem unmittelbar nach dem Auffahren auf die Autobahn auf den linken Fahrstreifen wechselnden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision auf der Autobahn bei einem Spurwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 644
  • BeckRS 2013, 1555
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2012 - 5 U 1/12
    Alleine aber das Auffahren auf die linke Spur einer Autobahn in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden führt noch nicht zu der Annahme eines Verschuldens des einen oder anderen Unfallbeteiligten aufgrund eines Anscheinsbeweises (vergleiche BGH MDR 2012, 145 ff.).
  • OLG München, 12.10.2018 - 10 U 1905/17

    Verkehrsunfall - Verdienstausfall eines Selbständigen und Schmerzensgeld

    Der Sachverhalt im Beschluss des OLG Köln v. 04.06.2012, Az. 5 U 1/12 ist dadurch gekennzeichnet, dass eine geringgradige Bewegungseinschränkung verblieb und der Geschädigte, den eine Mithaftung von 1/3 traf, durchweg ohne Schmerzmittel auskam und die verbliebenen funktionellen Beeinträchtigungen bei einer MdE von 20% nicht gravierend waren.
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

    Die für einen Anscheinsbeweis erforderliche Typizität liegt jedoch dann nicht vor, wenn zwar ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeuges feststeht, nicht aber, ob der Wechsel unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO stattgefunden hat, oder ob der Auffahrunfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84; OLG Köln, VersR 2013, 644).

    In einem solchen Fall liegt jedoch die Möglichkeit, dass der Unfall auf einem Verstoß des Klägers gegen § 3 StVO, d.h. auf einer verspäteten Reaktion des auffahrenden Fahrers beruhte, zumindest genauso nahe wie die vom Kläger für sich beanspruchte Möglichkeit eines Fahrfehlers des Beklagten zu 1. (vgl. OLG Köln, VersR 2013, 644).

  • LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16

    Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote

    Eine derartige Typizität verneint die Rechtsprechung etwa bei Auffahrunfällen auf der Autobahn nach einem Spurwechsel des Vorausfahrenden, wenn nicht (mehr) aufzuklären ist, ob der Vorausfahrende den Fahrstreifenwechsel unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO (vgl. oben 1.a)) durchgeführt hat oder der Unfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 2012, 608 Rd.7ff.; BGH NVZ 2011, 177 Rd.7 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 07.11.2016 - 6 U 79/16 = juris Rd.2; OLG Koblenz, Urt. v. 26.10.2015 - 12 U 325/13 = juris Rd.19; KG, aaO.; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.04.2014 - 16 U 203/13 = juris, Rd.20 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 04.06.2012 - 5 U 1/12 = BeckRS 2013, 01555).
  • LG Aachen, 30.06.2015 - 12 O 482/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Rutschbahn auf einer Kirmes

    Im Hinblick auf die aus dem Unfall herrührenden prägenden Verletzung in Form einer offenen Talushalsfraktur im rechten Sprunggelenk hat sich das Gericht hinsichtlich der körperlichen Verletzungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes an den Entscheidungen des OLG Köln, Urteil vom 04.06.2012 - 5 U 1/12; OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2007 - 12 U 128/06 und LG Saarbrücken, Urteil vom 10.09.2009 - 9 O 192/09 orientiert.
  • LG Bonn, 23.02.2018 - 1 O 91/17

    Haftung Tierhalter; Hund; Sturz Mitverschulden

    Die Höhe der hier zugesprochenen Entschädigung rechtfertigt sich in Anlehnung an vergleichbare Fälle (vgl. - auch zu den nachfolgend zitierten Entscheidungen - Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 13. Aufl. 2017, Stichwort "Fußgelenk- bzw. Sprungsgelenkfrakturen" mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen und Beispielsfällen; ferner die auf S.4 unter I.3. der Klageschrift zitierten Fundstellen), in denen Schmerzensgeldbeträge bei einer vergleichbaren Symptomatik, indes mit eher komplizierterem Heilungsverlauf, in dieser Größenordnung zugesprochen worden sind (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom 09.10.2013 - 12 U 70/13: 4.000,00 EUR bei langwieriger Heilbehandlung, 13 Wochen MdE von 100% und 10 Tage stationär; OLG Köln, Urteil vom 04.06.2012 - 5 U 1/12 = VersR 2013, 644: 6.666,00 EUR bei einer MdE von 100% über 6 Monaten und einem komplizierten Heilungsverlauf nebst Nekrosebildung, so dass bei voller Haftung 10.000,00 EUR zugesprochen worden wären).
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