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   OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - I-2 U 39/09   

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https://dejure.org/2012,13582
OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - I-2 U 39/09 (https://dejure.org/2012,13582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2012 - I-2 U 39/09 (https://dejure.org/2012,13582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2012 - I-2 U 39/09 (https://dejure.org/2012,13582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen bei Gebrauchmachen der angegriffenen Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Induktionsspule II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen, da die angegriffene Ausführungsform von der Lehre des Klagepatents Gebrauch macht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 2736
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 40/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 39/09
    Auch das EP - welches Gegenstand eines weiteren beim Senat anhängigen Verletzungsprozesses (I-2 U 40/09) ist - betrifft eine Vorrichtung zum Spannen von Werkzeugen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das parallel verkündete Senatsurteil in dem das EP betreffenden Verfahren I-2 U 40/09 verwiesen.

  • LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 143/08

    Induktionsspule II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 39/09
    Die Klägerinnen beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 05.03.2009 - 4b O 143/08 - die Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, Vorrichtungen zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen in einer Werkzeugaufnahme, die eine an ihrem freien Ende offene Hülsenpartie aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts aufweisen, und mit einer die Hülsenpartie der Werkzeugaufnahme umfassenden, mit einem Wechselstrom beaufschlagbaren, als Ring- oder Zylinderspule ausgebildeten Induktionsspule zum Erwärmen der Hülsenpartie.
  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 39/09
    Entsprechend ist die Beklagte zu 1) den Klägerinnen gemäß § 140b Abs. 1 und 2 PatG, §§ 242, 259 BGB auch zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet, die sich jedoch nicht auf die Gestehungs- und Vertriebskosten erstreckt, da die Entschädigung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet wird (vgl. BGHZ 107, 161 (169)).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Sind mehrere Personen Inhaber des Patents, bilden sie regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 BGB) und ist - in entsprechender Anwendung des § 1011 BGB - jeder von ihnen befugt, die Ansprüche aus dem Patent geltend zu machen (Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 139 Rn. 16; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 106), weswegen sie Gesamtgläubiger (§ 428 BGB) sind (Senat, Urt. v. 26.04.2012 - I-2 U 39/09, BeckRS 2013, 02736; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 114).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2013 - 2 U 72/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen

    Die Klägerin und die D. B. A bzw. D N. A. sind für die Dauer der Eintragung als Mitinhaber des Klagegebrauchsmusters Gesamtgläubiger (vgl. Senat, Urteil v. 26.04.2012 - I 2 U 39/09).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 40/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ein- und

    Der Senat hat im Wege des Urkundenbeweises das im Parallelverfahren I-2 U 39/09 eingeholte schriftliche Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. E vom 15.02.2011 (Hülle Bl. 260 GA) sowie das Protokoll seiner dortigen mündlichen Anhörung vom 02.02.2012 (Bl. 480 ff. GA) verwertet, § 411a ZPO.
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