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   BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12   

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https://dejure.org/2013,2911
BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12 (https://dejure.org/2013,2911)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2013 - 4 StR 527/12 (https://dejure.org/2013,2911)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12 (https://dejure.org/2013,2911)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 2 Abs. 1 StVG; § 316 Abs. 1 StGB
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (Begriff des Straßenverkehrs: private Flächen als öffentlicher Verkehrsraum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 316 Abs 1 StGB
    Straßenverkehrsgefährdung: Trunkenheitsfahrt auf einem mit Schranke verschlossenen Tankstellenparkplatz

  • verkehrslexikon.de

    Zur Trunkenheitsfahrt auf einem mit Schranke verschlossenen Tankstellenparkplatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Führens eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr i.S.d. § 316 Abs. 1 StGB

  • blutalkohol PDF, S. 281
  • rewis.io

    Straßenverkehrsgefährdung: Trunkenheitsfahrt auf einem mit Schranke verschlossenen Tankstellenparkplatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Führens eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr i.S.d. § 316 Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der verkehrsrechtliche Klassiker beim BGH: "öffentlicher Straßenverkehr"

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der öffentliche Straßenverkehr iSd § 316 Abs. 1 StGB

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Nur wer auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt kann sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr strafbar machen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Straffrei nach Trunkenheitsfahrt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eine Verkehrsfläche kann zeitweilig "öffentlich" und zu anderen Zeiten "nicht-öffentlich" sein

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 StGB - Kein "öffentlicher Verkehrsraum" wegen Schranke

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 530
  • NZV 2013, 508
  • BeckRS 2013, 3969
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12
    Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird (Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; SSW-StGB/Ernemann, § 142 Rn. 9).

    Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 120; Pasker, NZV 1992, 120, 121).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1991 - 5 Ss 343/91
    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12
    Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 120; Pasker, NZV 1992, 120, 121).

    Dies war für jedermann unmissverständlich erkennbar (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 120).

  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12
    Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird (Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; SSW-StGB/Ernemann, § 142 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 4 RVs 107/16

    Öffentlicher Verkehr auf einem Bordellparkplatz?

    Für die Frage, ob eine Duldung des Verfügungsberechtigten vorliegt, ist nicht auf dessen inneren Willen, sondern auf die für etwaige Besucher erkennbaren äußeren Umstände (Zufahrtssperren, Schranken, Ketten, Verbotsschilder etc.) abzustellen (BGH Beschl. v. 30.01.2013 - 4 StR 527/12 = BeckRS 2013, 03969 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2017 - 4 StR 165/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Definition des öffentlichen Verkehrsraums)

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann erfüllt, wenn die betreffende Verkehrsfläche ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10 f. und vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12, VRR 2013, 148; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91, NZV 1992, 120).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 77/19

    Verkehrsunfallflucht bei öffentlicher Zugänglichkeit eines Privatparkplatzes

    Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum steht eine eindeutige, äußerlich manifestierte Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird, entgegen (BGH Beschluss vom 30.01.2013 - 4 StR 527/12, NStZ 2013, 530).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2018 - 19 A 2127/17

    "Nächstliegender Eingang des Schulgrundstücks" als derjenige Zugang einer

    Zur straßenverkehrsrechtlichen Öffentlichkeit von Straßenflächen vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12 -, NZV 2013, 508, juris, Rn. 4, Urteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03 -, BGHSt 49, 128, juris, Rn. 7 f.; OVG NRW, Beschluss vom 4. August 1999 - 5 A 1321/97 -, NJW 2000, 602, juris, Rn. 5; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 1 StVO, Rn. 13 - 16a.
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