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   OLG Koblenz, 11.11.2011 - 3 U 1427/10   

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https://dejure.org/2011,71618
OLG Koblenz, 11.11.2011 - 3 U 1427/10 (https://dejure.org/2011,71618)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.11.2011 - 3 U 1427/10 (https://dejure.org/2011,71618)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. November 2011 - 3 U 1427/10 (https://dejure.org/2011,71618)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 4254
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

    b) Nach einhelliger und nicht zu beanstandender Ansicht der Oberlandesgerichte handelt es sich bei der internen Zinsfußmethode (IRR-Methode) um einen vertretbaren Weg der Renditeberechnung (s. OLG Koblenz, Urteil vom 11. November 2011 - 3 U 1427/10, BeckRS 2013, 04254 unter II 3 d; OLG Köln, Urteile vom 30. August 2012 - 18 U 79/11, juris Rn. 176 und vom 26. Juni 2014 - 18 U 204/13, juris Rn. 80; OLG Hamburg, Urteile vom 23. August 2013 - 11 U 11/13, juris Rn. 79 f und vom 8. März 2016 - 4 U 25/15, juris Rn. 42; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 10 U 101/10, juris Rn. 12; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. März 2013 - 10 U 16/12, juris Rn. 131).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11

    Haftung der anlageberatenden Bank

    aa) Dass das Agio gemäß § 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalrücklage zugeführt werden sollte, ist entgegen der vom Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.11.2011 - 3 U 1427/10) vertretenen Ansicht betreffend einen gleichgelagerten Fall der bankmäßig gebundenen Anlageberatung in Bezug auf eine Beteiligung an dem G. Fonds XX schon deshalb ohne Belang, weil Rückvergütungen nicht zwingend aus "Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen" gezahlt werden müssen.
  • OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener

    aa) Dass das Agio gemäß § 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalrücklage zugeführt werden sollte, ist entgegen der vom Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.11.2011 - 3 U 1427/10) vertretenen Ansicht betreffend einen gleichgelagerten Fall der bankmäßig gebundenen Anlageberatung in Bezug auf eine Beteiligung an dem G Fonds 0 schon deshalb ohne Belang, weil Rückvergütungen nicht zwingend aus "Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen" gezahlt werden müssen.
  • OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    bb) Dass das Agio gemäß § 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalrücklage zugeführt werden sollte, ist entgegen der vom Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.11.2011 - 3 U 1427/10) vertretenen Ansicht betreffend einen gleichgelagerten Fall der bankmäßig gebundenen Anlageberatung in Bezug auf eine Beteiligung an dem G. Fonds 0 schon deshalb ohne Belang, weil Rückvergütungen nicht zwingend aus "Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen" gezahlt werden müssen.
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung

    aa) Dass das Agio gemäß § 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalrücklage zugeführt werden sollte, ist entgegen der vom Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.11.2011 - 3 U 1427/10) vertretenen Ansicht betreffend einen gleichgelagerten Fall der bankmäßig gebundenen Anlageberatung in Bezug auf eine Beteiligung an dem G. Fonds 0 schon deshalb ohne Belang, weil Rückvergütungen nicht zwingend aus "Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen" gezahlt werden müssen.
  • LG Münster, 22.11.2012 - 114 O 146/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Verbindung mit der Zeichnung

    Dass das Agio ausweislich des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalrücklage zugeführt werden sollte, ist entgegen der vom Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.11.2011 - 3 U 1427/10, juris) vertretenen Ansicht betreffend einen gleichgelagerten Fall schon deshalb ohne Belang, weil Rückvergütungen nicht zwingend aus "Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen" gezahlt werden müssen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.03.2012 - 18 U 104/11, juris Rz. 134).
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