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   BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12   

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https://dejure.org/2013,4251
BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12 (https://dejure.org/2013,4251)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - VIII ZR 239/12 (https://dejure.org/2013,4251)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12 (https://dejure.org/2013,4251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge abgelehnt: Kein Notanwalt ohne Geldnot!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 5053
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03

    Gleichzeitige Verwerfung der Berufung und Versagung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12
    Der Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2003 (VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218) steht dem nicht entgegen.

    In einem solchen Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor einer Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zunächst über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden, da die Möglichkeit besteht, dass die Partei bei einer Ablehnung ihres Prozesskostenhilfeantrags das Rechtsmittelverfahren auf eigene Kosten fortzuführen beabsichtigt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2; ebenso BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 10).

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11

    Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12
    In einem solchen Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor einer Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zunächst über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden, da die Möglichkeit besteht, dass die Partei bei einer Ablehnung ihres Prozesskostenhilfeantrags das Rechtsmittelverfahren auf eigene Kosten fortzuführen beabsichtigt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2; ebenso BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 10).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12
    Ihrer Zulässigkeit steht, da sie sich gegen einen die Beiordnung eines Notanwalts ablehnenden Beschluss richtet, nicht entgegen, dass die Einlegung und Begründung nicht durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern durch eigene Schreiben der Beklagten vom 17. und 28. Januar 2013 erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 mwN; vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12

    Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12
    Ihrer Zulässigkeit steht, da sie sich gegen einen die Beiordnung eines Notanwalts ablehnenden Beschluss richtet, nicht entgegen, dass die Einlegung und Begründung nicht durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern durch eigene Schreiben der Beklagten vom 17. und 28. Januar 2013 erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 mwN; vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2).
  • BGH, 11.03.2024 - VI ZR 126/23
    Die Anhörungsrüge ist insoweit bereits unzulässig, da diese - anders als bei einer Anhörungsrüge gegen die Versagung der Beiordnung eines Notanwalts (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, juris Rn. 1 mwN) - ebenso wie die Nichtzulassungsbeschwerde bzw. deren Begründung und insoweit anders als der Antrag auf Bestellung eines Notanwalts dem Anwaltszwang unterliegt.
  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20

    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung;

    Die gemäß § 321a Abs. 1 ZPO statthafte, im hiesigen, die Beiordnung eines Notanwalts betreffenden Verfahren nicht dem Anwaltszwang unterliegende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, juris Rn. 1; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2) und innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO eingelegte Anhörungsrüge des Beklagten ist - soweit mit ihr ordnungsgemäß eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird - unbegründet.
  • BGH, 25.10.2018 - III ZR 121/18

    Beiordnung eines Notanwalts zur Wahrung der Rechte im Verfahren über die

    Die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde kann gleichzeitig mit der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts erfolgen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, BeckRS 2013, 05053 Rn. 4 f).
  • BGH, 09.01.2020 - III ZR 170/19

    Beiordnung eines Notanwalts zur Wahrnehmung der Rechte im Verfahren über die

    Die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde kann gleichzeitig mit der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts erfolgen (Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - III ZR 121/18, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.11.2022 - III ZR 119/22

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Notanwalt

    Die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde kann gleichzeitig mit der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts erfolgen (zB Senat, Beschlüsse vom 16. September 2021 - III ZR 70/21, GRUR-RS 2021, 34029 Rn. 8 und 25. Oktober 2018 - III ZR 121/18, BeckRS 2018, 29835 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, BeckRS 2013, 5053 Rn. 4 f).
  • BGH, 25.01.2021 - XI ZR 448/20

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Widerruf einer auf den Abschluss eines

    Einer Partei, die trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, kann Wiedereinsetzung wegen der Versäumung einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist nur dann gewährt werden, wenn sie vor Fristablauf einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt und dabei die Voraussetzungen hierfür substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - III ZR 121/18, juris Rn. 7, vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, juris Rn. 4 f. und vom 9. Januar 2020 - III ZR 170/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.09.2021 - III ZR 70/21

    Antrag auf Gewährung eines Notanwalts in einem Verfahren wegen der Entschädigung

    Die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde kann gleichzeitig mit der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts erfolgen (Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 aaO Rn. 7; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, BeckRS 2013, 05053 Rn. 4 f).
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