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   OLG München, 20.03.2013 - 3 U 1247/12   

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https://dejure.org/2013,18432
OLG München, 20.03.2013 - 3 U 1247/12 (https://dejure.org/2013,18432)
OLG München, Entscheidung vom 20.03.2013 - 3 U 1247/12 (https://dejure.org/2013,18432)
OLG München, Entscheidung vom 20. März 2013 - 3 U 1247/12 (https://dejure.org/2013,18432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Darlehensanspruchs aus abgetretenem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 5409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG München, 20.03.2013 - 3 U 1247/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGH WM 09, 369).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus OLG München, 20.03.2013 - 3 U 1247/12
    Für die Bejahung des Schädigungsvorsatzes reicht es aus, dass der Ersatzpflichtige den dem Ersatzberechtigten entstandenen Schaden zumindest in der Form des bedingten Vorsatzes zugefügt hat (BGH VIII ZR 218/99).
  • OLG Oldenburg, 09.07.2013 - 13 U 136/12

    Beweislast für die Verzinslichkeit eines Darlehens

    Diese Anspruchsvoraussetzung ist nach den allgemeinen Grundsätzen zur Verteilung der Beweislast vom Gläubiger zu beweisen (so auch NK-BGB/Krämer-Müller, aaO; BeckOK BGB/Rohe, § 488 Rn. 51; AnwK-BGB/Reiff, § 488 Rn. 5; vgl. auch OLG München, Urteil vom 20. März 2013 - 3 U 1247/12, BeckRS 2013, 05409, zitiert nach juris, Rn. 39; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 1452).
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