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   BGH, 05.03.2013 - II ZR 297/11   

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https://dejure.org/2013,4927
BGH, 05.03.2013 - II ZR 297/11 (https://dejure.org/2013,4927)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - II ZR 297/11 (https://dejure.org/2013,4927)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - II ZR 297/11 (https://dejure.org/2013,4927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321 Abs. 1
    Möglichkeit der Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergessene Entscheidung über die Kosten der Streithilfe: Fristgebundener Ergänzungsantrag notwendig! (IBR 2013, 1235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 5591
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.2009 - II ZR 157/08

    Nachholung der versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die durch die

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - II ZR 297/11
    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, juris, mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    aa) Der Streithelfer, hinsichtlich dessen Kosten eine Entscheidung unterblieben ist, ist befugt - wovon das Oberlandesgericht zutreffend ausgeht -, einen Antrag auf Entscheidungsergänzung analog § 321 Abs. 1 ZPO zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - II ZR 297/11, BeckRS 2013, 05591; vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, BeckRS 2009, 26359; Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99, NJW-RR 2005, 295; OLG Hamm, BeckRS 2011, 05411).
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