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   BGH, 05.03.2013 - VI ZR 8/12   

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https://dejure.org/2013,5525
BGH, 05.03.2013 - VI ZR 8/12 (https://dejure.org/2013,5525)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - VI ZR 8/12 (https://dejure.org/2013,5525)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - VI ZR 8/12 (https://dejure.org/2013,5525)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 2 Abs 1 RDG, § 5 Abs 1 S 1 RDG
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Einziehung abgetretener Schadensersatzforderungen als erlaubnisfreie Rechtsdienstleistung des Mietwagenunternehmers

  • verkehrslexikon.de

    Zur erlaubten Geltendmachung abgetretener Mietwagenforderungen durch den Mietwagenunternehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Autovermietung auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall aus abgetretenem Recht ihres Kunden bei Nichtigkeit der Abtretung wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Bestimmtheit der Abtretung

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Einziehung abgetretener Schadensersatzforderungen als erlaubnisfreie Rechtsdienstleistung des Mietwagenunternehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; RDG § 2 Abs. 1; RDG § 5 Abs. 1
    Anspruch einer Autovermietung auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall aus abgetretenem Recht ihres Kunden bei Nichtigkeit der Abtretung wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann man eine abgetretene Schadenersatzforderung einziehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 5864
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Eine Bezifferung des Anspruchs ist für die Bestimmbarkeit der Forderung nicht erforderlich (vgl. BGH DAR 2013, 325 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16

    Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen

    Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten ist (unabhängig von einer Registrierung nach § 10 Abs. 1 RDG) gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 RDG nur dann erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten und nicht auch die Frage einer Haftung dem Grunde nach streitig ist (BGH, BeckRS 2013, 05864 Rn. 8 m.w.N. zu diversen einschlägigen BGH-Entscheidungen).
  • AG Frankenthal, 14.06.2016 - 3a C 79/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Der Kläger ist aktivlegitimiert, die Abtretung ist in Verbindung mit der Rechnung zu dem Gutachten 14020264 vom 05.03.2014 hinreichend bestimmt oder bestimmbar, daneben steht allein die Höhe der Gutachterkosten in Streit (BGH Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10; BGH Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 8/12 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 14.11.2017 - 5 S 213/17

    Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Zessionars bei abgetretener

    Zwar setzt sich das OLG Stuttgart in dieser Entscheidung tatsächlich mit dem Aspekt des Eintritts des Sicherungsfalles auseinander, dies jedoch allein im Zusammenhang mit der im dortigen Fall im Hinblick auf § 5 Abs. 1 RDG entscheidenden Frage, ob ein eigenes oder fremdes Geschäft vorliegt; insoweit auch der treffende Verweis des Amtsgerichts auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2013 - VI ZR 8/12.
  • AG Frankenthal, 12.10.2016 - 3a C 170/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von

    Der Kläger ist aktivlegitimiert, die Abtretung ist in Verbindung mit der Rechnung zu dem Gutachten F104621564 vom 16.01.2015 hinreichend bestimmt oder bestimmbar, daneben steht allein die Höhe der Gutachterkosten in Streit (BGH Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10; BGH Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 8/12 m.w.N.).
  • LG Schweinfurt, 18.11.2016 - 32 S 67/16

    Unwirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Erstattung von Mietwagenkosten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, ist eine Abtretung des Anspruchs auf Erstattung von Mietwagenkosten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist (vgl. BGHZ 192, 270; Urteil v. 05.03.2013 - VI ZR 8/12 -).
  • AG Frankenthal, 27.05.2016 - 3a C 120/16
    Der Kläger ist aktivlegitimiert, die Abtretung ist in Verbindung mit der Rechnung zu dem Gutachten ... vom 12.02.2016 hinreichend bestimmt oder bestimmbar, daneben steht allein die Höhe der Gutachterkosten in Streit (BGH Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10; BGH Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 8/12 m.w.N.; AG Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 02.06.2015 - 3a C 42/15).
  • LG Koblenz, 09.08.2016 - 6 S 213/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerlchtshofs ist die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schaciensersatzforderung des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Erstattung von Mistwagenkosten gemäß 8 5 Abs. 1 S. 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn - wie hier - alleine die Höhe der Mistwagenkosten streitig ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 8/12).
  • AG Frankenthal, 14.01.2014 - 3a C 156/13

    Ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

    Gegen die Abtretung an die Vermieterin ist von Rechts wegen nicht zu erinnern, insbesondere liegt kein Verstoß gegen § 5 ff RDG vor (BGH, Urteil vom 5.3.2013, Az: VI ZR 8/12 m.w.N.), da allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist.
  • AG Zweibrücken, 08.04.2015 - 2 C 373/14
    Es steht dabei in einem engen sachlichen Zusammenhang, wenn der Gutachter die abgebetenen Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend macht und ggf. deren Berechtigung nachweist (vgl. z.B. für den vergleichbaren Fall von Mietwagenkosten BGH, AZ VI ZR 8/12 m. w. W.; OLG Stuttgart, AZ 7 U 109/11; LG Köln, AZ 9 S 252/10; LG Frankenthal, AZ 2 S 163/10).
  • LG Koblenz, 26.08.2014 - 6 S 302/13
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