Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.04.2013 - 9 T 118/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8503
LG Dortmund, 24.04.2013 - 9 T 118/13 (https://dejure.org/2013,8503)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.04.2013 - 9 T 118/13 (https://dejure.org/2013,8503)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. April 2013 - 9 T 118/13 (https://dejure.org/2013,8503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Keine Bindung an farbliche Gestaltung eines Formulars

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Farbgestaltung der im Bundesgesetzblatt abgedruckten Formulare als zwingend einzuhaltendende Form für die Stellung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • zvi-online.de

    ZVFV § 2
    Keine Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines PfÜBs wegen abweichender farblicher Gestaltung des benutzten Formulars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Amtliches Grün

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formular für Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss keinen farblichen Anforderungen entsprechen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss darf nicht wegen falschfarbigem Antrag verweigert werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1678
  • AnwBl 2013, 205
  • BeckRS 2013, 7669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

    Die farbige Gestaltung der Formulare dient nicht in erster Linie dem Ziel, die Vollstreckungsgerichte zu entlasten, sondern hat den Zweck, dem Antragsteller das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern (vgl. LG Dortmund, BeckRS 2013, 07669; LG Kiel, Rpfleger 2013, 463; LG München I, BeckRS 2013, 15427; BeckOK/Riedel, ZPO, Stand 1. Januar 2014, § 829 Rn. 18; Goldschmitt, Anmerkung zu LG Dortmund, Beschluss vom 24. April 2013 - 9 T 118/13, jurisPR-FamR 18/2013; unklar: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, aaO, Antwort auf Frage 15).
  • LG Mannheim, 22.05.2013 - 10 T 26/13

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Formularzwang für einen Antrag auf Erlass

    Hier spricht mehr dafür, diese Hilfslinien lediglich als Mittel anzusehen, die dem Bürger das Ausfüllen des Formulars erleichtern sollen, ähnlich wie die farbliche Gestaltung durch teilweise grüne Unterlegung (vgl. hierzu Landgericht Dortmund, Beschluss vom 24.04.2013, 9 T 118/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht