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   OLG Köln, 04.03.2013 - III-2 Ws 120/13   

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https://dejure.org/2013,9475
OLG Köln, 04.03.2013 - III-2 Ws 120/13 (https://dejure.org/2013,9475)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2013 - III-2 Ws 120/13 (https://dejure.org/2013,9475)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2013 - III-2 Ws 120/13 (https://dejure.org/2013,9475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gem. § 55 StPO bei Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Falschbelastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Falschbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 8021
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Duisburg, 20.12.2017 - 33 Qs 38/17

    Ordnungsmittelbeschluss, Aussageverweigerung, Begründung

    Denn weder dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 04.09.2017, dem Ordnungsgeldbeschluss vom 04.09.2017 noch der Nichtabhilfeentscheidung vom 01.10.2017 lässt sich entnehmen, dass der Tatrichter sich bei seiner Entscheidung innerhalb des ihm nach den Umständen des Einzelfalls eröffneten weiten Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Annahme eines Anfangsverdachts gehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2010, BeckRS 2010, 49081; BGH, Beschluss vom 06.08.2002, BeckRS 2002, 30276571; OLG Celle NStZ-RR 2011, 377) sowie den richtigen Entscheidungsmaßstab unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbelastungsfreiheit zugrunde gelegt hat (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO/Senge, 7. Auflage 2013, § 55 Rn. 4; OLG Köln BeckRS 2013, 08021).
  • BerG Heilberufe Berlin, 20.12.2017 - 90 K 5.17
    Bei der Beurteilung, ob einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zusteht, sind nicht derart hohe Anforderungen an die Darlegung der Gefahr einer Selbstbelastung durch eine wahrheitsgemäße Aussage zu stellen, dass sie den Schutz des Zeugen vor dem Zwang zu einer derartigen Selbstbelastung im Ergebnis unterlaufen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04. März 2013 - III-2 Ws 120/13 -, juris Rn. 15).
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