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   OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - I-2 U 8/09   

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OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - I-2 U 8/09 (https://dejure.org/2013,17864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2013 - I-2 U 8/09 (https://dejure.org/2013,17864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - I-2 U 8/09 (https://dejure.org/2013,17864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Hybridizer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Färben von chromosomalem Ziel-Material; Aktivlegitimation des Patentinhabers nach Vergabe einer Lizenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentinhaber kann auch Ansprüche wegen Patentverletzung haben, wenn er eine Lizenz vergeben hat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 12505
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Unterlassungsansprüche stehen dem Inhaber jedenfalls dann zu, wenn er sich mit der Lizenzierung nicht sämtlicher Rechte aus dem Schutzrecht begeben hat (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m.w.N.), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Schutzrechtsinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der genannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Allgemein gilt, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung "betroffen" ist oder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. zahlreichen N. zur Literatur).

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Unterlassungsansprüche stehen dem Inhaber jedenfalls dann zu, wenn er sich mit der Lizenzierung nicht sämtlicher Rechte aus dem Schutzrecht begeben hat (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m.w.N.), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Schutzrechtsinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der genannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

  • BPatG, 27.01.2009 - 3 Ni 78/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 73/09, Urteil vom 12.6.2012, Anlage BE 11) bestätigte die vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 27.1.2009 (Az.: 3 Ni 78/06, Anlage BB 4) erfolgte Abweisung der gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichteten Nichtigkeitsklage der hiesigen Beklagten zu 2).

    Die Beklagte zu 1) hat beantragt, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage 3 Ni 78/06 auszusetzen.

    Die Beklagte zu 2) hat beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des von der Beklagten zu 2) angerufenen Tribunale di Milano (Az.: RG 22239/05 und RG 23801/05) über seine Zuständigkeit im Verfahren gegen die hiesigen Klägerinnen auszusetzen, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage 3 Ni 78/06 auszusetzen.

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09

    Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 73/09, Urteil vom 12.6.2012, Anlage BE 11) bestätigte die vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 27.1.2009 (Az.: 3 Ni 78/06, Anlage BB 4) erfolgte Abweisung der gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichteten Nichtigkeitsklage der hiesigen Beklagten zu 2).

    Als Durchschnittsfachmann, dessen Sichtweise für das Verständnis der erfindungsgemäßen "Komplexität" maßgeblich ist, ist ein wissenschaftlich arbeitender Mediziner oder Biochemiker, der über fundierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Zytogenetik verfügt, anzusehen (vgl. Seite 7 des Urteils des BGH vom 12.06.2012 im parallelen Nichtigkeitsberufungsverfahren, Az. X ZR 73/09, Anlage BE 11, nachfolgend auch kurz: "BGH-U"; ähnlich der Sachverständige Prof. Dr. B.: "promovierter Biologe, Biochemiker, Chemiker, Biophysiker oder Mediziner mit mehrjähriger Erfahrung auf den Gebieten der Molekular- und Zellbiologie", siehe Gutachten B., Seite 4 unter Ziffer 1.).

  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Es ist gerade Sinn und Zweck einer positiven Feststellungsklage, trotz noch nicht möglicher Bezifferbarkeit der Anspruchshöhe schon der Verjährung entgegen wirken zu können (vgl. BGH, NJW 1998, 2274).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    In Anwendung vorstehender Grundsätze ist die Klägerin zu 2) auch neben der Klägerin zu 1) im selben Rechtsstreit klagebefugt; die Klägerinnen stellen insoweit notwendige Streitgenossen dar (vgl. BGH, GRUR 2012, 430 - Tintenpatrone II).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 476/04

    Hybridizer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Die Beklagten beantragen , unter Abänderung des am 27.11.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (AZ: 4b O 476/04) die Klage im Übrigen abzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Allgemein lässt sich insoweit sagen, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Unterlassungsansprüche (sowie Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche) gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung " betroffen " ist (BGHZ 189, 112 Rn. 15 - Cinch-Stecker m. w. Nachw.; Senat, Urteil v. 07.02.2013 - I-2 U 8/09, BeckRS 2013, 12505; Urt. v. 12.06.2014 - I- 2 U 86/09, BeckRS 2014, 14418; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. D Rn. 147).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Allgemein gilt, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung "betroffen" ist oder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. zahlreichen N. zur Literatur; OLG Düsseldorf Urt. v. 07.02.2013, Az.: I-2 U 8/09, BeckRS 2013, 12505).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17

    Zirkoniumoxid

    Allerdings geben dann die am Anmelde- bzw. Prioritätstag bekannten und vom Fachmann standardmäßig angewandten Messmethoden den Maßstab für die zu fordernde Messgenauigkeit vor (vgl. hierzu auch: BGH, BeckRS 2012, 16616 Rn 16 - Verfahren zum Färben von chromosomalem Zielmaterial; Senat, BeckRS 2013, 12505).
  • LG Düsseldorf, 14.11.2013 - 4b O 132/09

    Hybridizer II

    Nach den sachverständigen Äußerungen des Herrn Prof. XXX in seinem Gutachten (Anlage K 24) sowie in seiner Anhörung am 10.01.2013 (Anlagen K 32, B 15) in dem Parallelverfahren vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-2 U 8/09) handelt es sich bei der von den Klägerinnen verwendeten computergesteuerten XXX-Methode um eine solches Messverfahren, das jedenfalls zu annähernd genauen Messergebnissen wie die Britten-Methode führt.
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