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   OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13   

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https://dejure.org/2013,18332
OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13 (https://dejure.org/2013,18332)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.07.2013 - 10 WF 188/13 (https://dejure.org/2013,18332)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 10 WF 188/13 (https://dejure.org/2013,18332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs. 1 FamGKG; § 51 Abs. 3 FamGKG; § 64 EStG
    Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung der Bezugsberechtigung; vom gesetzlich vorgesehenen Festwert abweichende Festsetzung des Verfahrenswerts wegen Unbilligkeit

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familiengerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 415
  • BeckRS 2013, 13092
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Das Familiengericht ist für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nicht zuständig, wenn zwischen zwei Familienangehörigen ausschließlich streitig ist, wer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich allein die Obhut für ein Kind ausgeübt hat (Anschluß an OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082).

    Dagegen ist das Familiengericht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten unzweifelhaft nicht zuständig, wenn sich das Kind im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Beteiligten lediglich streitig ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 = juris; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 f. = AGS 2011, 406 f = juris).

  • OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11

    Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Das Familiengericht ist für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nicht zuständig, wenn zwischen zwei Familienangehörigen ausschließlich streitig ist, wer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich allein die Obhut für ein Kind ausgeübt hat (Anschluß an OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082).

    Dagegen ist das Familiengericht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten unzweifelhaft nicht zuständig, wenn sich das Kind im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Beteiligten lediglich streitig ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 = juris; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 f. = AGS 2011, 406 f = juris).

  • OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11

    Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Das Familiengericht ist für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nicht zuständig, wenn zwischen zwei Familienangehörigen ausschließlich streitig ist, wer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich allein die Obhut für ein Kind ausgeübt hat (Anschluß an OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082).

    Dagegen ist das Familiengericht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten unzweifelhaft nicht zuständig, wenn sich das Kind im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Beteiligten lediglich streitig ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 = juris; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 f. = AGS 2011, 406 f = juris).

  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Über den Wortlaut von § 64 Abs. 2 EStG hinaus hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich in einer dritten Fallgruppe auf eine entsprechende Anwendung von § 64 Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG erkannt und zwar in den - vom Gesetz nicht geregelten - Fällen, in denen das Kind annähernd gleichwertig in die Haushalte beider getrenntlebenden Elternteile aufgenommen ist (BFHE 209, 338; BFH - Urteil vom 23. März 2005 - III R 91/03] = FamRZ 2005, 1173 f. = NJW 2005, 2175 f. = juris; vgl. auch Finke, FPR 2012, 155, 157; Bork/Jacoby/Schwab-Kodal, FamFG § 231 Rz. 10).
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 10 UF 297/10

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengericht ist eine

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Für - wie vorliegend verfahrensgegenständlich - Unterhaltssachen, die nicht Familienstreitsachen sind (vgl. dazu bereits Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 - FamRZ 2011, 1616 f. = MDR 2011, 1180 f. = JurBüro 2011, 494 = Rpfleger 2011, 604 f. = BeckRS 2011, 14904 = juris), beträgt der Verfahrenswert gemäß § 51 Abs. 3 Satz 1 FamGKG 300 EUR.
  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Dem hat sich auch der Senat bereits ausdrücklich angeschlossen und es dabei für die Zulässigkeit als ausreichend angesehen, wenn annähernd gleichwertige Betreuungsanteile schlüssig dargetan werden (Beschluß vom 14. Mai 2012 - 10 UF 94/11 - FamRZ 2012, 1963 ff. = NdsRpfl 2012, 242 ff. = NJW-RR 2012, 1351 ff. = FamFR 2012, 294 = juris = BeckRS 2012, 10975).
  • OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12

    Bestimmung eines Elternteils zum Berechtigten desKindergeldanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13
    Vielmehr könnte eine derart angenommene wirtschaftliche Bedeutung nur Grundlage für eine angemessene Erhöhung des Festwertes von 300 EUR darstellten, wie sie etwa vom OLG Köln (Beschluß vom 29. Mai 2012 - 4 UF 78/12 - BeckRS 2013, 02973 = juris) im Hinblick auf eine ebenfalls für mehrere Jahre in die Vergangenheit reichende Bestimmung des Kindergeldberechtigten mit der Festsetzung eines Verfahrenswerts nach der Gebührenstufe bis 1.000 EUR erfolgt ist.
  • OLG Celle, 11.02.2014 - 10 UF 311/13

    Erhöhung des Regelwerts für eine Haushaltssache bei Gebotenheit unter

    Der Senat hat bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß im Fall der Unbilligkeit des vorgesehenen Festwertes regelmäßig nur Anlaß für dessen angemessen Erhöhung besteht (vgl. Beschluß vom 22. Juli 2013 - 10 WF 188/13 - NdsRpfl 2013, 329 f. = juris = BeckRS 2013, 13092 für den Fall der Bestimmung des Kindergeldberechtigten).
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