Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20411
OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13) (https://dejure.org/2013,20411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13) (https://dejure.org/2013,20411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 12 W 77/08 (13) (https://dejure.org/2013,20411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen der Berechnung des Beta-Faktors zum Zwecke der Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchverfahren; Erhöhung der Abfindung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • Betriebs-Berater

    Eignung historischer Kapitalmarktdaten zur Berechnung des Beta-Faktors für eine Unternehmensbewertung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 287 Abs 2 ZPO, § 288 Abs 1 BGB, § 304 AktG, § 305 AktG, § 306 AktG
    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berechnung des Beta-Faktors bei der Unternehmensbewertung anhand der historischen Kapitalmarktdaten der Universität Karlsruhe; Berücksichtigung der Betätigung des Unternehmens in bestimmten Geschäftsfeldern im Rahmen der Schätzung; ...

  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Grundlagen der Berechnung des Beta-Faktors zum Zwecke der Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchverfahren; Erhöhung der Abfindung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmensbewertung im Spruchverfahren kann auf DAFOX-Daten der Universität Karlsruhe zurückgreifen

  • blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abschluss des Spruchverfahrens zum Beherrschungsvertrag ABB AG (aus dem Jahr 1986)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2544
  • BeckRS 2013, 14368
  • NZG 2013, 1235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Der Senat ist in seiner Entscheidung vom 15.11.2012 (12 W 66/06) zwar von der Ermittlung des Beta-Faktors mittels einer Peer Group ausgegangen.

    Hinzu kommt, dass Gegenstand des Spruchverfahrens 12 W 66/06 ein Squeeze-Out-Verfahren war und die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren in solchen Verfahren wegen des geringen Streubesitzes beeinträchtigt wird.

    Auch dies ist vielmehr eine notwendige Folge des Umstands, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, detaillierte Regelungen für die Feststellung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren festzulegen und es deshalb angesichts des Fehlens einer in der Wirtschaftswissenschaft allgemein anerkannten tragfähigen Bewertungsmethode zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen kann (Senat 12 W 69/08 - Beschluss vom 06.02.2012, S. 34 und 12 W 66/06 - Beschluss vom 15.11.2012 - S. 43, 44).

    Danach hat der Sachverständige die Plausibilität der Planungsrechnung zu beurteilen (Senat - Beschluss vom 15.11.2012 - 12 W 66/06).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Grundlage für die Schätzung des Beta-Faktors können der historische Verlauf der Börsenkurse der zu bewertenden Aktie selbst bzw. derjenige einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris-Rn. 235; AG 2010, 510 - juris-Rn. 163 und ZIP 2012, 830 - juris-Rn. 121; Wollny, a.a.O., S. 324 ff.).

    Dabei ergibt sich der Beta-Faktor aus der Steigung der Ausgleichsgeraden (Regressionsgeraden) zwischen den jeweiligen Wertepaaren, die mithilfe der Methode der kleinsten Quadrate (OLS-Methode) bestimmt wird (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris-Rn. 236 ff.; Kruschwitz/Löffler/Essler, a.a.O., S. 38 f., 67 f.).

    Vielmehr muss die Messperiode spätestens am Tag der Bekanntmachung der Maßnahme enden (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274; Kruschwitz/Löffler/Essler, a.a.O., S. 143).

    Der Senat übersieht nicht, dass eine geringe Liquidität der Aktie die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren beeinträchtigen kann und dies ein Grund dafür sein kann, dass die in diesem Zusammenhang gemessenen Renditen keine taugliche Grundlage für die Schätzung des künftigen Beta-Faktors sind (OLG Stuttgart AG 2010, 510 - juris-Rn. 169; AG 2011, 560 - juris-Rn. 19 ff. und ZIP 2010, 274).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06

    Abfindung der außenstehenden Aktionäre eines Gewinnabführungsvertrags -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Die Regelung in § 305 Absatz 3 Satz 3 AktG ist bei nicht geleisteter Abfindung auch auf Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden, soweit darüber noch - wie hier - ein Spruchverfahren anhängig ist (Senat - Beschluss vom 05.05.2005 - 12 W 12 /01 = AG 2005, 45; OLG Düsseldorf AG 2008, 822 - juris Rn. 66; Münchner Komm., AktG, 3. Aufl., § 305 Rn. 146; a. A. Kölner Komm., 3. Aufl., § 305 Rn. 117).

    § 305 Absatz 3 AktG trägt somit dem allgemeinen Rechtsgedanken Rechnung, dass Verzögerungen, die durch ein gerichtliches Verfahren eintreten, hinzunehmen und Schadensersatzbeträge im Regelfall mit einem moderaten Zinssatz zu pauschalieren sind (OLG Düsseldorf AG 2008, 822).

    Über eine individuelle höhere Verzinsung - etwa wegen Verzugs - ist ohnehin erst im Rahmen einer Leistungsklage zu entscheiden (OLG Düsseldorf AG 2008, 822).

  • BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11

    Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Die Antragsteller zu 2 bis 4 haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 - entschieden worden ist, dass die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz wegen der überlangen Verfahrensdauer des vorliegenden Spruchverfahrens vor dem Landgericht verletzt sind.

    Die Antragsteller zu 2 bis 4 verfolgen ihren Schadensersatzanspruch im Wege der Gegenvorstellung mit der Begründung weiter, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 - auf Grund der von ihnen eingereichten Verfassungsbeschwerde nur über die lange Verfahrensdauer beim Landgericht entschieden und insoweit auch eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz - wie zutreffend - festgestellt habe.

    Aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 - ergibt sich nur, dass das vorliegende Verfahren wegen des Fortsetzungsverfahrens im Rahmen der Gehörsrüge noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Grundlage für die Schätzung kann statt dem historisch ermittelten Beta-Faktor auch der Beta-Faktor einer Peer Group sein (OLG Stuttgart AG 2011, 560 - juris -Rn. 200; AG 2012, 839 - juris Rn. 169).

    Der Senat übersieht nicht, dass eine geringe Liquidität der Aktie die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren beeinträchtigen kann und dies ein Grund dafür sein kann, dass die in diesem Zusammenhang gemessenen Renditen keine taugliche Grundlage für die Schätzung des künftigen Beta-Faktors sind (OLG Stuttgart AG 2010, 510 - juris-Rn. 169; AG 2011, 560 - juris-Rn. 19 ff. und ZIP 2010, 274).

  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89

    Im Ergebnis nicht zu beanstandende Bestimmung des variablen Ausgleichs für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Er kann nicht im Spruchverfahren, sondern muss in einem gesonderten Verfahren durchgesetzt werden (BVerfG WM 1999, 1978 - juris Rn. 32 ff.).

    Hier besteht für die Minderheitsaktionäre nach verbreiteter Ansicht die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Wege der Leistungs- und gegebenenfalls Feststellungsklage durchzusetzen (BVerfG WM 1999, 1978 - juris Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Grundlage für die Schätzung des Beta-Faktors können der historische Verlauf der Börsenkurse der zu bewertenden Aktie selbst bzw. derjenige einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris-Rn. 235; AG 2010, 510 - juris-Rn. 163 und ZIP 2012, 830 - juris-Rn. 121; Wollny, a.a.O., S. 324 ff.).

    Der Senat übersieht nicht, dass eine geringe Liquidität der Aktie die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren beeinträchtigen kann und dies ein Grund dafür sein kann, dass die in diesem Zusammenhang gemessenen Renditen keine taugliche Grundlage für die Schätzung des künftigen Beta-Faktors sind (OLG Stuttgart AG 2010, 510 - juris-Rn. 169; AG 2011, 560 - juris-Rn. 19 ff. und ZIP 2010, 274).

  • LG Mannheim, 28.07.2008 - 24 AktE 43/86

    Beherrschungsvertrag ABB AG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1, 2, 3, 4, 6, 10, 11, 12, 13, 14 und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers zu 16 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 28. Juli 2008 - 24 AktE 43/86 - wie folgt abgeändert:.

    Das Landgericht Mannheim hat nach Einholung eines Gutachtens durch den Sachverständigen Prof. Dr. P. (im Folgenden: Obergutachter) mit Beschluss vom 28.07.2008 (24 AktE 43/86) die Abfindung je Aktie im Nennwert von 50, 00 DM auf 201, 70 EUR (394,50 DM) festgesetzt und ist von einem Ausgleichsbetrag von 39, 39 DM bzw. 20, 14 EUR je Aktie im Nennwert von 50 DM abzüglich der Körperschaftssteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs ausgegangen.

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass in Spruchverfahren zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren, extrem langen Verfahrensdauer von dem gerichtlichen Schätzungsermessen in größerem Umfang als bisher Gebrauch gemacht werden muss (OLG Stuttgart ZIP 2004, 712; Bayr. ObLG AG 2006, 41).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Bei der Ermittlung des Ausgleichs ist zu berücksichtigen, dass den außenstehenden Aktionären der voraussichtlich verteilungsfähige durchschnittliche Bruttogewinn je Aktie abzüglich der von der Gesellschaft zu entrichtenden Körperschaftssteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuertarifs als feste Größe zuzusichern ist (BGHZ 156, 57).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

  • BGH, 20.05.2009 - III ZR 75/08

    Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Beschwerdevorbringen

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 92/09

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Begründung

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Titel

  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11

    Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2012 - 12 W 69/08
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04

    Grenzen und Inhaltskontrolle ehevertraglicher Vereinbarungen über Trennungs- und

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2010 - 6 W 45/09

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Bestellung eines Sonderprüfers;

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06

    Zulässigkeit der bedingten Anschlussberufung; Zulässigkeit der Berufung nach

  • OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08

    Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens;

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09

    Barabfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-out: Berücksichtigung des

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 W 1/17

    Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Ausschluss von

    Hinzu kommt, dass für den fraglich Zeitraum die börslichen Umsätze unstreitig von der BaFin erfasst worden sind, anders noch in dem vom Senat entschiedenen Fall 12 W 77/08, der einen Zeitraum von 1984 bis 1985 betraf und in dem auf Grund der erst zum 01.01.1988 erfolgten Aufzeichnungen der Börsenwerte im DAX auf die KIT-Zahlen bei der Beurteilung des Betafaktors zurückgegriffen werden musste.

    Soweit die Planungen und Prognosen des Unternehmens vertretbar sind, muss der Sachverständige sie seinem Gutachten zugrunde legen und darf sie nicht durch eigene, ebenfalls nur vertretbare Annahmen ersetzen (BVerfG ZIP 2012, 1656 - juris Rn. 30; Senat - 12a W 2/15 - Beschluss vom 18.05.2016; Senat - 12 W 77/08 - Beschluss vom 21.01.2011 - S. 17 -19; OLG Stuttgart - 20 W 7/11 - NZG 2011, 1346 - juris Rn. 211; OLG Frankfurt AG 2015, 241).

    Außerdem ist in der der Detailplanung (Phase I) nachgelagerten Phase II ein Wachstumszuschlag zu berücksichtigen (Senat - Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08 juris und Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10; OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris - Rn. 196 ff; AG 2011, 560).

    In die vorliegende Entscheidung könnte die gesetzliche Verzinsung damit nur klarstellend aufgenommen werden (Münchner Komm./Paulsen, 4. Aufl., AktG, § 305 Rn. 156; so zuletzt auch Senat - Beschluss vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13), BeckRS 2013, 14368), sie muss es aber nicht.

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Dabei erfolgt die Ableitung des künftigen Beta-Faktors bei börsennotierten Unternehmen aus historischen Kapitalmarktdaten anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex, wobei der Beta-Faktor die Steigerung der Regressionsanalyse angibt (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2013, 880, 881 = Der Konzern 2013, 499, 512; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2014, Az. 26 W 22/12 (AktE) - zit. nach juris; OLG F2.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 21 W 139/19

    Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Börsenwertes

    Dieses Problem kann - allerdings unter Preisgabe des Stichtagsprinzips - umgangen werden, sofern statt eines fixen Nettobetrages ein Betrag vor Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen wird, von dem sodann der jeweils gültige Unternehmenssteuersatz in Abzug zu bringen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 18.12.2014 - 21 W 34/12 , juris Rn. 141 ff.; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, Juris Rn 56, 0LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Mai 2013 -12 W 77/08, Juris).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des

    Soweit in der Literatur (vgl. insbesondere Baldamus, AG 2005, 77) gegen diese Rechtsprechung Bedenken erhoben werden, ist die Rechtsprechung diesen Bedenken auch mit Blick auf das Halbeinkünfteverfahren nicht gefolgt (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, Juris Rn 56, 0LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Mai 2013 -12 W 77/08, Juris).
  • LG Köln, 12.07.2019 - 82 O 135/07

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: Barabfindung auf EUR

    Bei dieser Sachlage kann das Gericht auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO auch eigene Schlüsse ziehen und Berechnungen vornehmen, soweit vorhandene Gutachten dazu in die Lage versetzen, ohne erneut die gerichtlich bestellten Sachverständigen zu beauftragen (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 01. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, juris Rn. 55; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 -, juris Rn. 48).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen

    In die vorliegende Entscheidung kann die gesetzliche Verzinsung damit nur klarstellend aufgenommen werden (Münchner Komm./Paulsen, 3. Aufl., AktG, § 305 Rn. 156 so zuletzt auch Senat - Beschluss vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13), BeckRS 2013, 14368), sie muss es aber nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht