Rechtsprechung
AG Heinsberg, 13.06.2013 - 19 C 151/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Anwendbarkeit von niederländischem Recht wegen Stattfindens des Unfalls in den Niederlanden
- minderwert.de
Wertminderung bei Schaden in den Niederlanden
- ra-frese.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Ersatz von Sachverständigenkosten, Wertminderung und Rechtsanwaltsvergütung bei Verkehrsunfall in den Niederlanden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensabwicklung eines Unfalls in den Niederlanden
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Ersatz von Sachverständigenkosten, Wertminderung und Rechtsanwaltsvergütung bei Verkehrsunfall in den Niederlanden
Verfahrensgang
- AG Heinsberg, 07.06.2013 - 19 C 151/12
- AG Heinsberg, 13.06.2013 - 19 C 151/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 15372
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …
Auszug aus AG Heinsberg, 13.06.2013 - 19 C 151/12
Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Erhöhung über die Regelgebühr hinaus vorliegen, unterliegt auch der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. nur BGH NJW 2012, 2813).
- LG Kleve, 16.01.2015 - 3 O 140/13
Ersatzfähigkeit der Standgebühren nach niederländischem Recht
Bei einem Verkehrsunfall, dessen Abwicklung sich nach niederländischen Recht richtet, ist schon wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Ansatz einer 1, 5-fachen Gebühr nicht zu beanstanden (ebenso: AG Heinsberg, Urt. v. 13.06.2013 - 19 C 151/12 - zitiert nach BeckRS 2013, 15372). - AG Recklinghausen, 30.04.2021 - 19 C 76/19 Für die Ersatzfähigkeit des von dem deutschen Gutachter in Rechnung gestellten Betrags spricht zudem die Überlegung, dass es vor dem Hintergrund des absehbaren Zivilrechtsstreits vor einem deutschen Gericht sinnvoll war, das Gutachten eines ortsnahen Sachverständigen in deutscher Sprache anfertigen zu lassen, vgl. NJOZ 2014, 1612, beck-online.