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   LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13   

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https://dejure.org/2013,23762
LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13 (https://dejure.org/2013,23762)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04.09.2013 - 2 S 48/13 (https://dejure.org/2013,23762)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04. September 2013 - 2 S 48/13 (https://dejure.org/2013,23762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bereicherungsanspruch eines Darlehnsnehmers gegen Bank unterliegt der dreijährigen Verjährung ab Valutierung; § 199 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlehensnehmer muss Erstattung von rechtswidrig berechneten Bearbeitungsgebühren innerhalb von drei Jahren geltend machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 15957
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Celle, 02.02.2010 - 3 W 109/09

    Bearbeitungsentgelte für Privatkredite

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13
    Unerheblich für die Verjährung ist, wenn die Rechtslage erst später - nach bereits eingetretener Verjährung - aufgrund der Entscheidung des OLG Celle aus dem Jahre 2010 (Az. 3 W 109/09) für kurze Zeit unsicher geworden wäre.

    Bei der Kammer sind zahlreiche Verfahren anhängig, in denen sich die Darlehensnehmer darauf berufen, dass die Rechtslage aufgrund der beiden Entscheidungen des OLG Celle aus den Jahren 2010 und 2011 (Az. 3 W 109/09 und 3 W 86/11) unklar gewesen und deshalb vor Ablauf des Jahres 2011 eine Klageerhebung nicht zumutbar gewesen sei.

  • OLG Celle, 13.10.2011 - 3 W 86/11

    Darlehensbearbeitungsgebühr unwirksam

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13
    Erst mit dem Beschluss des OLG Celle vom 13. Oktober 2011 (Az. 3 W 86/11) habe sich eine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung herausgebildet.

    Bei der Kammer sind zahlreiche Verfahren anhängig, in denen sich die Darlehensnehmer darauf berufen, dass die Rechtslage aufgrund der beiden Entscheidungen des OLG Celle aus den Jahren 2010 und 2011 (Az. 3 W 109/09 und 3 W 86/11) unklar gewesen und deshalb vor Ablauf des Jahres 2011 eine Klageerhebung nicht zumutbar gewesen sei.

  • AG Mönchengladbach, 21.03.2013 - 3 C 600/12
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (Az. 3 C 600/12) wird zurückgewiesen.

    Er beantragt, unter Abänderung des am 21.03.2013 verkündeten Urteils des AG Mönchengladbach, Az. 3 C 600/12, die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen weiteren Betrag in Höhe von 1.015,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 189, 20 Euro seit 02.03.2007 sowie aus einem Betrag in Höhe von 826, 76 Euro seit 16.12.2008 zu zahlen.

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in BeckRS 2013, 15957 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Dem sind die Land- und Amtsgerichte, die derzeit in großer Zahl mit Klagen einzelner Darlehensnehmer auf Rückerstattung des geleisteten Bearbeitungsentgelts befasst sind, weitgehend gefolgt (siehe nur LG Berlin, WM 2013, 1710, 1711 ff.; LG Mönchengladbach, BeckRS 2013, 15957; LG Bonn, BeckRS 2013, 07335; LG Stuttgart, ZIP 2014, 18; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 S 3714/13, juris Rn. 18 ff.; AG Offenbach, Urteil vom 4. Juli 2012 - 380 C 33/12, juris Rn. 12 ff.; AG Schorndorf, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 2 C 388/12, juris Rn. 27 ff.; AG Neumünster, BKR 2013, 466 f.; AG Frankfurt am Main, BKR 2013, 502, 503 f.; siehe außerdem Entscheidung der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, BKR 2013, 425, 426).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Dem sind die Land- und Amtsgerichte, die derzeit in großer Zahl mit Klagen einzelner Darlehensnehmer auf Rückerstattung des geleisteten Bearbeitungsentgelts befasst sind, weitgehend gefolgt (siehe nur LG Berlin, WM 2013, 1710, 1711 ff.; LG Mönchengladbach, BeckRS 2013, 15957; LG Stuttgart, ZIP 2014, 18; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 S 3714/13, juris Rn. 18 ff.; AG Offenbach, Urteil vom 4. Juli 2012 - 380 C 33/12, juris Rn. 12 ff.; AG Schorndorf, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 2 C 388/12, juris Rn. 27 ff.; AG Neumünster, BKR 2013, 466 f.; AG Frankfurt am Main, BKR 2013, 502, 503 f.; siehe außerdem Entscheidung der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, BKR 2013, 425, 426).
  • AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13

    Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag,

    Ob hinsichtlich einer Bearbeitungsgebühr dann etwas anderes gelten kann, wenn diese vereinbarungsgemäß bei Kreditauszahlung sofort in vollem Umfang fällig wird und in diesem Zeitpunkt sogleich im Wege der Verrechnung erfüllt werden soll (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 483, 484 f.; LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13 u 2 S 55/13, abrufbar über www.nrwe.de, Beck-online u. juris), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, denn die Voraussetzungen für eine Verrechnung sind nicht erfüllt.

    Wenn die Vertragspartner vereinbart haben, dass die Bearbeitungsgebühr in einer Summe bei Vertragsschluss bezahlt werden soll, dann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr nicht abschnittsweise, sondern im vollen Umfang mit der Zahlung (BGH, a.a.O.; LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13 u. 2 S 55/13, abrufbar über www.nrwe.de, Beck-online u. juris).

    Die Schaffung eines weiteren Ausnahmetatbestandes würde dem mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts verfolgten Ziel, das Verjährungsrecht zu vereinfachen und praktikabler zu machen (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 107), zuwiderlaufen (LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13 u. 2 S 55/13, abrufbar über www.nrwe.de, Beck-online u. juris).

    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war aus diesen Gründen nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung oder bis zu der Entwicklung einer einheitlichen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hinausgezögert (so auch LG Bonn, WM 2013, 1942; LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13 u. 2 S 55/13; AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2012, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325; AG Mönchengladbach, U. v. 07.03,2013, 3 C 600/12 u. U. v. 24.04.2013, 36 C 147/13, jeweils abrufbar über Beck-online u. juris; des Weiteren LG Düsseldorf, U. v. 11.09.2013, 23 S 391/12 u. LG Köln, B. v. 20.08.2013, 3 S 19/13, nicht veröffentlicht).

  • AG Mönchengladbach, 25.09.2013 - 36 C 545/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Bearbeitungsgebühr i.R.d.

    Ob man bezüglich des Beginns des Laufs der Verjährungsfrist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abstellt, weil der Kläger ab diesem Zeitpunkt eine Feststellungsklage hätte erheben können, auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Darlehensvaluta (so LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13, abrufbar über www.nrwe.de), oder auf den Zeitpunkt, zu dem die Bearbeitungsgebühr mit den ersten Raten vollständig bezahlt war, macht vorliegend keinen Unterschied.

    (vgl. BGHZ 114, 330, 335 = NJW 1991, 1953, 1954 für Entgelte für die Erteilung einer Löschungsbewilligung; BGH, NJW 1999, 2276, 2277 für Entgelte für die Überwachung von Pfändungsmaßnahmen; BGHZ 190, 66 = BGH, NJW 2011, 2640, 2641 für Entgelte für die Führung eines Darlehenskontos; LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13, www.nrwe.de).

    Die Schaffung eines weiteren Ausnahmetatbestandes würde dem mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts verfolgten Ziel, das Verjährungsrecht zu vereinfachen und praktikabler zu machen (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 107), zuwiderlaufen (LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13, a.a.O.).

    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung oder bis zu der Entwicklung einer einheitlichen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hinausgezögert (so auch LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13, abrufbar über www.nrwe.de; LG Düsseldorf, U. v. 11.09.2013, 23 S 391/12, nicht veröffentlicht; AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2012, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325; AG Mönchengladbach, U. v. 07.03,2013, 3 C 600/12 u. U. v. 24.04.2013, 36 C 147/13, jeweils bei Beck-online und juris).

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Ein Teil der ordentlichen Gerichte nahm eine strikt am Wortlaut von § 199 Abs. 1 BGB orientierte Auslegung vor und lehnte es ab, den Beginn der Verjährungsfrist aufgrund der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage beziehungsweise einer entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung hinauszuschieben (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris Rn. 22 ff.; vom 4. September 2013 - 2 S 55/13 -, juris Rn. 19 ff.; vom 20. November 2013 - 2 S 77/13 -, juris Rn. 31 ff.; vom 4. Juni 2014 - 2 S 115/13 -, juris Rn. 35 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 U 83/13 -, juris Rn. 89 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 5. März 2014 - 2 S 405/13 -, BeckRS 2014, 06199; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 11. September 2013 - 23 S 391/12 -, juris Rn. 61 ff.; zu den Stimmen in der Literatur vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, NJW 2014, S. 3713 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Dies dokumentiert auch die - zeitlich nach dem angegriffenen Urteil des Amtsgerichts - am 4. Juni 2014 veröffentlichte Pressemitteilung (Nr. 89/2014) des Bundesgerichtshofs, die für den 28. Oktober 2014 eine Verhandlung über zwei divergierende landgerichtliche Urteile ankündigte, die unter anderem wegen grundsätzlicher Bedeutung der Verjährungsfrage die Revision zugelassen hatten (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris, Rn. 29; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13 -, BeckRS 2014, 11270) und die erkennbar stellvertretend für eine Vielzahl weiterer in den Instanzen und beim Bundesgerichtshof anhängiger Gerichtsverfahren standen.
  • LG Mönchengladbach, 16.07.2014 - 2 S 133/13

    Belehrung für einen Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag richtet sich auch bei

    Die Forderung der Klägerseite ist jedoch - wie das LG Mönchengladbach bereits in früheren vergleichbaren Entscheidungen ausgeführt hat (LG Mönchengladbach, Urteil vom 04.09.2013 - 2 S 48/13 -, BeckRS 2013, 15957, die Revision ist beim BGH unter dem Az. XI ZR 348/13 anhängig; LG Mönchengladbach, Urteil vom 04.09.2013 - 2 S 55/13 -, BeckRS 2013, 18074, die Revision ist beim BGH unter dem Az. XI ZR 380/13 anhängig; LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.11.2013 - 2 S 77/13 -, BeckRS 2013, 20214) - verjährt, § 214 Abs. 1 BGB.
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Dies dokumentiert auch die Pressemitteilung (Nr. 89/2014) des Bundesgerichtshofs, die am 4. Juni 2014 - mithin zeitlich vor dem Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts - veröffentlicht wurde und die für den 28. Oktober 2014 eine Verhandlung über zwei divergierende landgerichtliche Urteile ankündigte, die unter anderem wegen grundsätzlicher Bedeutung der Verjährungsfrage die Revision zugelassen hatten (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris, Rn. 29; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13 -, BeckRS 2014, 11270) und die erkennbar stellvertretend für eine Vielzahl weiterer in den Instanzen und beim Bundesgerichtshof anhängiger Gerichtsverfahren standen.
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Dies dokumentiert auch die Pressemitteilung (Nr. 89/2014) des Bundesgerichtshofs, die am 4. Juni 2014 - mithin zeitlich vor dem angegriffenen Urteil des Landgerichts - veröffentlicht wurde und für den 28. Oktober 2014 eine Verhandlung über zwei divergierende landgerichtliche Urteile ankündigte, die unter anderem wegen grundsätzlicher Bedeutung der Verjährungsfrage die Revision zugelassen hatten (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris, Rn. 29; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13 -, BeckRS 2014, 11270) und die erkennbar stellvertretend für eine Vielzahl weiterer in den Instanzen und beim Bundesgerichtshof anhängiger Gerichtsverfahren standen.
  • AG Mönchengladbach, 25.11.2013 - 5 C 600/13

    Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren aufgrund Abschlusses eines

  • AG Mönchengladbach, 19.02.2014 - 36 C 443/13

    Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag,

  • LG Mönchengladbach, 20.11.2013 - 2 S 77/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

  • LG Mönchengladbach, 04.06.2014 - 2 S 115/13

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr

  • LG Mönchengladbach, 02.04.2014 - 2 S 154/13

    Erstattung von formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren in einem

  • LG Stuttgart, 16.07.2014 - 13 S 14/14

    Verjährungsbeginn für einen bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch wegen

  • LG Mönchengladbach, 05.06.2014 - 10 O 229/13

    Rückabwicklung von Kreditverträgen wegen Widerrufs i.R.d. Widerrufsrechts

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