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   BGH, 15.08.2013 - IX ZB 49/13   

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https://dejure.org/2013,24804
BGH, 15.08.2013 - IX ZB 49/13 (https://dejure.org/2013,24804)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2013 - IX ZB 49/13 (https://dejure.org/2013,24804)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2013 - IX ZB 49/13 (https://dejure.org/2013,24804)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 16364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus BGH, 15.08.2013 - IX ZB 49/13
    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller nicht unverschuldet (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03, ZVI 2003, 600, 601 mwN).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 4/14

    Vorliegen eines mangelnden Verschuldens an der Fristversäumnis zur Einlegung

    Die Partei muss deshalb die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist in ausreichender Weise dartun und alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen beibringen (BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - IX ZB 49/13, BeckRS 2013, 16364 Rn. 2).
  • BGH, 10.01.2014 - IX ZA 31/13

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist bei rechtzeitigem Antrag auf

    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller nicht unverschuldet (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03, ZVI 2003, 600, 601 mwN; vom 8. Januar 2013 - IX ZA 36/12, nv, Rn. 2 f; vom 15. August 2013 - IX ZB 49/13, nv, Rn. 2).
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