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   OLG München, 01.10.2012 - 6 W 1705/12   

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https://dejure.org/2012,54463
OLG München, 01.10.2012 - 6 W 1705/12 (https://dejure.org/2012,54463)
OLG München, Entscheidung vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 (https://dejure.org/2012,54463)
OLG München, Entscheidung vom 01. Oktober 2012 - 6 W 1705/12 (https://dejure.org/2012,54463)
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Volltextveröffentlichung

  • JurPC

    Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 17282
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].
  • AG München, 31.10.2014 - 264 C 23409/13

    Filesharing-Klage gegen Mutter abgewiesen

    Diese Annahme wird erschüttert und die Vermutungsgrundlage beseitigt, wenn Umstände feststehen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (vgl. auch OLG München vom 01.10.2012, Az. 6 W 1705/12).
  • AG Düsseldorf, 30.12.2019 - 13 C 141/19
    Seitens des Gerichts bestehen vor dem Hintergrund der Mehrfachermittlung keine Zweifel an der zutreffenden Ermittlung der IP-Adresse durch die ipoque GmbH, § 286 ZPO (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2012 - 6 U 239/11; OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12).
  • AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    Soweit der Beklagte zu bedenken gibt, dass oftmals Schwierigkeiten bei der Zeitnahme zu Fehlern bei der Zuordnung von IP-Adressen führten, so handelt es sich hierbei um pauschale Ausführungen, welche gegenüber den konkreten Ausführungen der Klägerseite (etwa betreffend den laufenden Abgleich der internen Uhr des Ermittlungssystems mit der vom Physikalisch-Technischen Bundanstalt Braunschweig (PTB) ermittelten Zeit) unbeachtlich sind, zumal es auch fernliegend erscheint, dass der Anschluss des Beklagten bezüglich beider klägerseits beim Provider angefragten Zeitpunkte falsch ermittelt worden sein soll (vgl. ähnlich OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12, zitiert nach beck-online).
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