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   LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09   

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https://dejure.org/2010,75365
LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09 (https://dejure.org/2010,75365)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09 (https://dejure.org/2010,75365)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09 (https://dejure.org/2010,75365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 18675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09
    Ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn Tatsachen objektiv gegeben sind, deren Gewicht unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung oder bis zum vereinbarten Endtermin für den Kündigenden unzumutbar machen (BGH NJW 1993, 463, 464, NJW 2000, 1969, 1973; Jauernig/Mansel, 13. Auflage, § 626 Rn. 6).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 234/91

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09
    Ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn Tatsachen objektiv gegeben sind, deren Gewicht unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung oder bis zum vereinbarten Endtermin für den Kündigenden unzumutbar machen (BGH NJW 1993, 463, 464, NJW 2000, 1969, 1973; Jauernig/Mansel, 13. Auflage, § 626 Rn. 6).
  • BGH, 25.01.1982 - VIII ZR 310/80

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages - Rechtmäßigkeit der EInrede des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 267/09 U. 36 C 202/09
    Hier hat die Beklagte mit Schreiben vom 25.06.2008 den Vertrag gekündigt und dadurch zu erkennen gegeben, dass sie für die Zukunft nicht mehr zur Erfüllung bereit ist und von der Klägerin die Erfüllung des Vertrages für die Zukunft nicht mehr erwartet (BGH, NJW 1982, 874, 875; Palandt/Grüneberg, 67. Auflage, § 320 Rn. 6).
  • OLG Köln, 16.01.2014 - 19 U 149/13

    Rechtliche Einordnung eines EDV-Vertrags über die Umsatzsteigerung eines Webshops

    Demgemäß werden auch Online-Marketingverträge von der Rechtsprechung ohne Weiteres dem Dienstvertragsrecht unterworfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.05.2011 - I-10 U 51/11 u.a., juris; LG Düsseldorf, Urteil v. 13.06.2013 - 23 S 168/12, juris; Urteil v. 06.10.2010 - 23 S 267/09 u.a., juris).
  • LG Köln, 20.02.2015 - 12 O 186/13

    Suchmaschinen-Optimierung ist Dienstvertrag

    Ein wesentlicher Teil dieser Leistungen besteht aus Onlinemarketing-Leistungen, die dienstvertraglich zu qualifizieren sind, weil lediglich ein Tätigwerden - etwa allgemeines Projektmanagement, Beratung, Suchmaschinenoptimierung und -werbung etc. - geschuldet ist (vgl. OLG Köln BeckRS 2014, 10196; LG Düsseldorf BeckRS 2013, 18688; LG Düsseldorf BeckRS 2013, 18675).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2013 - 23 S 168/12

    Vergütung aus einem Online-Marketingvertrag; Kündigung eines

    Der streitgegenständliche Marketingvertrag unterfällt dem Dienst- und nicht dem Werkvertragsrecht (vgl. Urteil der Kammer vom 06.10.2010, Az. 23 S 267/09; so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2010, Az. 20 S 194/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2011, Az. I-10 U 51/11 und I-10 W 42/11).
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