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   OLG München, 21.09.2012 - 4 VAs 39/12   

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https://dejure.org/2012,28745
OLG München, 21.09.2012 - 4 VAs 39/12 (https://dejure.org/2012,28745)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2012 - 4 VAs 39/12 (https://dejure.org/2012,28745)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2012 - 4 VAs 39/12 (https://dejure.org/2012,28745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mit Inkrafttreten von § 198 GVG zum 3.12.2011 aufgrund des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Untätigkeitsrechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen nicht mehr statthaft.Über die Verzögerungsrüge ...

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 18849
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2012 - 1 O 4/12

    Zur Unzulässigkeit von Untätigkeitsbeschwerden

    Auszug aus OLG München, 21.09.2012 - 4 VAs 39/12
    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest, denn diese Rechtsprechung ist durch die Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften der §§ 198 bis 201 GVG mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden.
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 21.09.2012 - 4 VAs 39/12
    Der vorliegende Fall gibt Veranlassung, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken zu schließen (BGHSt 24, 15/21).
  • OLG Hamburg, 19.03.2012 - 3 Vollz (Ws) 9/12

    Strafvollzugssachen: Unstatthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 21.09.2012 - 4 VAs 39/12
    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest, denn diese Rechtsprechung ist durch die Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften der §§ 198 bis 201 GVG mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden.
  • OLG Rostock, 25.07.2012 - I Ws 176/12

    Gerichtsverfassung: Verzögerungsrüge nach gesetzlicher Neuregelung

    Auszug aus OLG München, 21.09.2012 - 4 VAs 39/12
    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest, denn diese Rechtsprechung ist durch die Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften der §§ 198 bis 201 GVG mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden.
  • BVerfG, 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf effektiven

    Dabei ist nicht nur anerkannt, dass es auf die wirkliche Natur des Rechtsschutzbegehrens ankommt und Falschbezeichnungen unschädlich sind (OLG München, Beschluss vom 19. März 2013 - 4 VAs 8/13 -, BeckRS 2013, 05324 "Untätigkeitsbeschwerde"), sondern ebenso, dass ein vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mangels gesetzlicher Grundlage als sogenannte Untätigkeitsbeschwerde eingelegter Rechtsbehelf durch die Einführung der Verzögerungsrüge obsolet geworden und der bisherige Rechtsbehelf als Verzögerungsrüge auszulegen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. September 2012 - 4 VAs 39/12 -, BeckRS 2013, 18849).
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