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   VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12   

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VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12 (https://dejure.org/2013,6629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.2013 - 6 S 892/12 (https://dejure.org/2013,6629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 2013 - 6 S 892/12 (https://dejure.org/2013,6629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelnde Einstufbarkeit eines einen durch den Eintritt einer zutreffenden Wetterprognose bedingten Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises vorsehenden Kaufvertrags als öffentliches Glücksspiel

  • kanzlei.biz

    "Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am ... regnet' kein Glücksspiel

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kein öffentliches Glücksspiel bei einem Kaufvertrag über eine Wetterprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 2 Abs. 1; GlüStV § 3 Abs. 1
    Mangelnde Einstufbarkeit eines einen durch den Eintritt einer zutreffenden Wetterprognose bedingten Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises vorsehenden Kaufvertrags als öffentliches Glücksspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es am .... regnet" ist kein Glücksspiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine Werbeaktion als Glücksspiel?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Frage einer Werbeaktion, ob diese ein Glückspiel ist...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Regen-Rabatt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es am [...] regnet"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es am .... regnet" ist kein Glücksspiel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eine von einem Einrichtungshaus geplante Werbeaktion "Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am.... regnet" ist kein Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es am .... regnet" ist kein Glücksspiel

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion mit Wette auf Regen ist kein Glücksspiel

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 15.04.2013)

    Urteil zum Wetter: Regen-Wette gilt nicht als Glücksspiel

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es am .... regnet": ist kein Glücksspiel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Regen-Rabatt im Möbelhaus als Werbeaktion ist kein Glückspiel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Ware geschenkt, wenn es am .... regnet" ist kein Glücksspiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es am .... regnet" ist kein Glücksspiel - Glücksspiel setzt Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt voraus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 340
  • K&R 2013, 426
  • DÖV 2013, 609
  • BeckRS 2013, 49560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11

    Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Der Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Glücksspielbegriff des § 284 StGB jedenfalls insoweit mit § 3 Abs. 1 GlüStV n.F. deckungsgleich ist, als das dort vorausgesetzte Entgelt nicht bloß jedwede geldwerte Gegenleistung sein kann, die notwendige Bedingung für den Erwerb einer Gewinnchance ist, sondern auch eine solche Zahlung, die eine hinreichende Bedingung dafür darstellt, also in den Gewinn einfließt, und hat dies aus dem Wortlaut "Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt" hergeleitet (Senat, Urteil vom 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, ZfWG 2012, 279 ff., zum Bundesligamanagerspiel, m.w.N.).

    Denn § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. spricht vom "Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt" und nicht bloß vom Erwerb einer Teilnahmeberechtigung und stellt damit einen Zusammenhang zwischen der Aufwendung eines Vermögenswertes und dem Gewinn her (Senat, Urteil vom 23.05.2012, a.a.O., unter Bezugnahme auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009 - 6 A 10199/09, ZfWG 2009, 413).

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Aus der vom Beklagten zitierten älteren strafrechtlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 25.10.1951 - 3 StR 549/51 -, BGHSt 2, 79 ff., zur progressiven Kundenwerbung durch Schneeballsystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.1958 - 1Ss 609/57, NJW 1958, 760, und des Reichsgerichts, Urteil vom 23.02.1931 - III 1094/30 -, jeweils zum verdeckten Einsatz) zu § 286 StGB a.F. ergibt sich ungeachtet der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen nichts anderes.
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Ihre Rechtmäßigkeit bestimmt sich dabei nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des Wirksamkeitszeitraums und kann daher zeitabschnittsweise geprüft und beurteilt werden (BVerwG, Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 26.11

    Rechtsweg; Verwaltungsakt; Steuerberater; Steuerberatungsgesellschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Denn die Klägerin will (lediglich) eine Klarstellung, dass ihre Werbeaktion zulässig ist (vgl. zum Vorstehenden auch BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 8 C 26.11 -, NJW 2013, 327).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Denn § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. spricht vom "Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt" und nicht bloß vom Erwerb einer Teilnahmeberechtigung und stellt damit einen Zusammenhang zwischen der Aufwendung eines Vermögenswertes und dem Gewinn her (Senat, Urteil vom 23.05.2012, a.a.O., unter Bezugnahme auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009 - 6 A 10199/09, ZfWG 2009, 413).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
    Denn hierfür hat der Bund seine (konkurrierende) Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG wahrgenommen und entsprechende verbraucherschutzrechtliche oder auch wettbewerbsrechtliche Regelungen abschließend getroffen (vgl. hierzu auch Dietlein/Hecker/Ruttig, GlüStV, 2. Aufl., § 3 Rdnr. 2; Senat, Urteil vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 - VBlBW 2013, S. 55 ff., zur kompetenziellen Abgrenzung im Heimaufsichtsrecht bei zivilrechtlich geregelten Sachverhalten).
  • VG München, 28.01.2014 - M 16 K 13.4457

    Untersagungsverfügung; öffentliches Glücksspiel (verneint); Entgelt für Erwerb

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Untersagungsverfügung als Dauerverwaltungsakt ist derjenige der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2011 - 8 C 11/10 - juris Rn. 17 f.; U.v. 16.10.2013 - 8 C 21/12 - juris Rn. 20; VGH Ma, U.v. 9.4.2013 - 6 S 892/12 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 25.8.2011 - 10 BV 10.1176 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die Vermittlung einer Teilnahmemöglichkeit durch die Zahlung genügt alleine nicht (vgl. BVerwG, U.v.16.10.2013 - 8 C 21/12 - juris Rn. 22; VGH Ma, U.v. 9.4.2013 - 6 S 892/12 - juris Rn. 18; VGH Ma, U.v. 23.5.2013 - 6 S 88/13 - juris Rn. 28; OVG RhPf, U. v. 15.9.2009 - 6 A 10199/09 - juris Rn. 23; a.A. BayVGH, U.v. 25.8.2011 - 10 BV 10.1176 - juris Rn. 20; vgl. zum Streitstand VG Ansbach, U.v. 19.7.2012 - AN 4 K 11.02346 u.a. - juris Rn. 21; Köhler in ders./Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 11.176; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 284 Rn. 6).

    Zum einen ist sie durch Gesetzesänderungen zeitlich überholt (vgl. VGH Ma, U.v. 9.4.2013 - 6 S 892/12 - juris - Rn. 22).

    Soweit für das Vorliegen eines Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance zudem ein subjektives Element im Sinne der Gewinnhoffnung des Kunden, ohne die er die Ware nicht erworben hätte, gefordert wird (verneinend VGH Ma, U.v. 9.4.2013 - 6 S 892/12 - juris - Rn. 18), sind vorliegend keine Anhaltspunkte für einen solchen Anreiz ersichtlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Soweit § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. auf das Vorliegen eines Spiels abstellt, sollen hiermit - schon aus kompetenzrechtlichen Gründen - Handlungen im Bereich des genuinen Wirtschaftsrechts aus dem Glücksspielbegriff ausgenommen werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 09.04.2013 - 6 S 892/12 -, juris; Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 3 GlüStV Rdnr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, ZfWG 2012, 279 und vom 09.04.2013 - 6 S 892/12 -, juris) ist unter "Entgelt" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. nicht jede geldwerte Leistung zu verstehen, die für die Teilnahme am Spiel erbracht wird.

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