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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13   

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https://dejure.org/2013,15166
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13 (https://dejure.org/2013,15166)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.07.2013 - 7 B 477/13 (https://dejure.org/2013,15166)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 7 B 477/13 (https://dejure.org/2013,15166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Beschwerde bei Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung wegen der Verletzung von Nachbarrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; BauO NRW § 6 Abs. 6
    Vorliegen einer Beschwerde bei Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung wegen der Verletzung von Nachbarrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 8 L 207/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 52689
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13
    Die von ihnen vermutete Divergenz zwischen dem Beschluss des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08 - (BRS 74 Nr. 181) und dem Urteil des beschließenden Senats vom 9. Juni 2011 - 7 A 1494/09 - (abrufbar unter nrwe.de, der Datenbank der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) liegt im Übrigen nicht vor.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08 -, BauR 2009, 775, und vom 2. August 2010 - 7 B 678/10 -.".

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13
    Zu dieser Indizwirkung vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BRS 76 Nr. 181 = BauR 2011, 248 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 7 A 1494/09

    Erteilung der Baugenehmigungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13
    Die von ihnen vermutete Divergenz zwischen dem Beschluss des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08 - (BRS 74 Nr. 181) und dem Urteil des beschließenden Senats vom 9. Juni 2011 - 7 A 1494/09 - (abrufbar unter nrwe.de, der Datenbank der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) liegt im Übrigen nicht vor.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 7 B 477/13
    Die von den Antragstellerinnen zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - (BRS 55 Nr. 110) betrifft im Schwerpunkt nicht die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme, sondern den Gebietserhaltungsanspruch bei Nutzungen, die ihrer Art nach mit dem Charakter der näheren Umgebung eines faktischen Baugebiets nicht vereinbar sind und begründet keinen anderen Maßstab.
  • VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22

    Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit;

    Vielmehr muss die Wirkung des Gebäudes auf das Nachbargrundstück so übermächtig sein, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2013 - 7 B 477/13 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2014 - 1 MB 31/13

    Verhältnis korrespondierender (Nachbarbebauungs-)Pläne zueinander; Auswirkungen

    Das kann in Ausnahmefällen - auch bei Wahrung der Abstandsflächen - auf Grund von Besonderheiten des Einzelfalls der Fall sein, wenn das betroffene Nachbargebäude nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. Urt. des Senats v. 14.09.1997, 1 L 139/96, BRS 59 Nr. 174 [bei Juris Rn. 143 - 147]; OVG Münster, Beschl. v. 03.07.2013, 7 B 477/13, Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2014 - 5 K 1588/13

    Nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts im Hinblick auf die

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 B 477/13 -, juris-Dokument.
  • VG Göttingen, 27.04.2022 - 2 B 91/22

    Baurecht, Änderung; Gebäudeteil, vortretender; Grenzabstand; Nachbarschutz;

    Vielmehr muss die Wirkung des Gebäudes auf das Nachbargrundstück so übermächtig sein, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2013 - 7 B 477/13 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 7 B 1069/13

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze für ein Vorhabengrundstück

    - 7 B 477/13 -, juris, m. w. N.
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