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   BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12   

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https://dejure.org/2013,4680
BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12 (https://dejure.org/2013,4680)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2013 - 2 StR 520/12 (https://dejure.org/2013,4680)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 (https://dejure.org/2013,4680)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Aufprall des Opfers gegen ein Möbelstück nach einem Schlag in das Gesicht

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Schlägen gegen den Kopf

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Aufprall des Opfers gegen ein Möbelstück nach einem Schlag in das Gesicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Schlägen gegen den Kopf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Schlägen mit der bloßen Hand

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Faustschlag im Strafverfahren wegen Körperverletzung - Ob ein Faustschlag eine gefährliche Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist, bemisst sich an dem individuellen Fall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Schläge mit der Hand?

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Schlag ins Gesicht der Stieftochter, als eine das Leben gefährdende Behandlung ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 345
  • NStZ-RR 2013, 268
  • StV 2013, 439
  • BeckRS 2013, 5414
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12
    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12
    Erforderlich, aber auch genügend ist hierfür, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet ist, das Leben zu gefährden (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; Fischer, StGB, 60. Aufl., 2013, § 224 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12
    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82
    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12
    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12
    Im Übrigen ist zum Vorsatz des Angeklagten nicht ausreichend dargetan, dass er bei Ausführung der von ihm konkret gewollten und umgesetzten Tathandlungen die allgemeine Gefährlichkeit seines Tuns in der konkreten Situation für das Leben des Opfers erkannte (vgl. BGH NJW 1990, 3156; Fischer, aaO, Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Insoweit ist der Sachverhalt mit anderen Fällen aus der Rechtsprechung nicht vergleichbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10; vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140 Rn. 18).

    Es genügt vielmehr, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet war, das Leben zu gefährden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 224 Rn. 27 mwN; vgl. zu Schlägen gegen den Kopf BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f.; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 Rn. 6 und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    StGB: Ein wuchtiger Fausthieb in das obere Gesicht - Eine das Leben gefährdende

    Maßgeblich ist danach die Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im konkreten Einzelfall (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19, NStZ 2021, 107 Rn. 6 mwN; Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 12).

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).

    Dies gilt selbst für Schläge mit der bloßen Hand in das Gesicht oder gegen den Kopf, sofern Umstände in der Tatausführung oder individuelle Besonderheiten beim Opfer vorliegen, die das Gefahrenpotential der Handlung im Vergleich zu einer "einfachen" Körperverletzung deutlich erhöhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 11; vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346).

  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Denn eine solche Körperverletzung liegt nur dann vor, wenn die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345 f.; Beschluss vom 23. November 1988 - 3 StR 498/88; Sternberg-Lieben in: Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte

    Für eine Bewertung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20

    Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel

    Insoweit ist der Sachverhalt mit anderen Fällen aus der Rechtsprechung nicht vergleichbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10; vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140 Rn. 18).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Hierzu genügt es, dass - wie hier - die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Tatopfers zu gefährden (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 176; NStZ-RR 2013, 342; NStZ 2013, 345; BeckRS 2015, 04816; OLG Koblenz, BeckRS 2014, 17571).
  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

    Erforderlich, aber auch genügend ist hierfür, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet ist, das Leben zu gefährden (sog. Eignungsdelikt, vgl. BGH NStZ 2013, 345; BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; Fischer, StGB 70. Aufl., § 224 Rn. 12 m. w. N.).

    Dabei ist vor allem die individuelle Schädlichkeit der Einwirkung gegen den Körper des Verletzten zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 2013, 345; BGHR StGB, § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 1).

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Grundsätzlich können auch Schläge mit der bloßen Hand in das Gesicht oder gegen den Kopf des Opfers eine das Leben gefährdende Behandlung sein; dies setzt jedoch Umstände in der Tatausführung oder individuelle Besonderheiten beim Tatopfer voraus, welche das Gefahrenpotential der Handlung im Vergleich zu einer "einfachen" Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345).
  • LG Essen, 28.04.2021 - 26 KLs 3/21

    Körperverletzung, Unterbringung, Entziehungsanstalt

    Dabei ist vor allem die individuelle Schädlichkeit der Einwirkung gegen den Körper des Verletzten zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 16.1. 2013 - 2 StR 520/12).

    Dies setzt Umstände in der Tatausführung oder individuelle Besonderheiten beim Tatopfer voraus, welche das Gefahrenpotential der Handlung im Vergleich zu einer "einfachen" Körperverletzung deutlich erhöhen (BGH, Beschluss vom 16.1. 2013 - 2 StR 520/12).

  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. Januar 2013, 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345; Urteil vom 25. Februar 2010, 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176; Eschelbach in BeckOK StGB, 47. Ed., Stand 01.08.2020, § 224 Rn. 41 f.).
  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
  • LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
  • LG Bamberg, 20.10.2020 - 23 Ks 1107 Js 15476/19

    Zeitlich nicht unerheblich langes Würgen stellt das Leben gefährdende Behandlung

  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
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