Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419 |
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Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 55736
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (22)
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf ein anderes, nicht ausgeübtes Gewerbe unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/12; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
Auch in Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines Gewerbetreibenden, der gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11;… BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf ein anderes, nicht ausgeübtes Gewerbe unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/12;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil die Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804).Im Übrigen sind die aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinn der auf Seite 7 des Gerichtsbescheids vom 5. März 2013 dargelegten Entscheidungsgründe bereits höchstrichterlich geklärt; insbesondere die Befugnis des Finanzamts zur Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines säumigen Gewerbetreibenden (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
a) Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115).Zwar erfüllt die Mitteilung des Finanzamts an die Gewerbebehörde keinen der in § 30 Abs. 4 AO ausdrücklich genannten Tatbestände eines zwingenden öffentlichen Interesses an der Offenbarung der Tatsachen unter Überwindung des Steuergeheimnisses (…zu § 30 AO a. F. BFH, U.v. 29.7.2003 - VII R 39, 43/02 u. a. - juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - GewArch 1992, 22 f.; BVerwG, B.v. 19.1.1994 - 1 B 5.94 - GewArch 1995, 115 f.).
- VGH Bayern, 13.03.2007 - 23 ZB 06.3299
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222; BayVGH, B.v. 13.3.2007 - 23 ZB 06.3299). - VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222; BayVGH, B.v. 13.3.2007 - 23 ZB 06.3299). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f.). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
a) Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
a) Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115). - BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil die Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111;… BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804). - BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit, …
- BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
- BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92
Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände
- BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit
- BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …
- BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der …
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218
Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder …
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein …
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 22 ZB 12.605
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - und B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit"). - VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher …
Zwar ist anerkannt, dass die Weitergabe von Informationen zu Steuerrückständen durch die Finanzbehörde an die Gewerbebehörde sich nicht auf eine spezialgesetzliche Ermächtigung stützen kann, sondern ihre Grundlage in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO findet, da ein zwingendes öffentliches Interesse an der praktischen Durchführung von Gewerbeuntersagungen aufgrund der Vielzahl von Fällen von Steuerrückständen bestehe (BVerwG…, Urteil vom 02. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96/91 -, juris; BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 -, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BayVGH, Beschl. 28.08.2013, 22 ZB 13.1419 Rn. 28f.;… jedoch eine rechtssicherere Offenbarungsgrundlage fordernd Drüenin: Tipke/Kruse, AO/FGO, 147. Lieferung 01.2017, § 30 AO, Rn. 137).Zwar soll diese ihr Fachwissen unverbindlich in das Verfahren einbringen können (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 - Rn. 6, juris), in einem Fall von mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (im Gegensatz zu gewerbespezifischen Unzuverlässigkeitsgründen) ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein Mehr an eingebrachtem Fachwissen die Bewertung als gewerbeübergreifend unzuverlässig hätte erschüttern sollen (so auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 - Rn. 14, juris), zumal die gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit und die nötige Ausweichwahrscheinlichkeit in solchen Fällen nur in besonderen Konstellationen nicht vorliegen sollen (BayVGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, Rn. 24).
Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).
Die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus dem Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen (BayVGH, B.v. 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419) und wird durch die Tatsache, dass schon einmal das Gewerbe gewechselt wurde unterstützt.
- VG Regensburg, 28.11.2019 - RO 5 K 17.2028
Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer GmbH
Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).Die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus den Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen, BayVGH, Beschluss vom 28.8.2013- 22 ZB 13.1419.
- VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
Gewerbeuntersagungsverfahren
Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).Die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus den Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen, BayVGH, Beschluss vom 28.8.2013- 22 ZB 13.1419.
- VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
Abgesehen von diesen keinen Zweifeln unterliegenden Fällen obliegt die Prüfung, ob die Voraussetzungen für Maßnahmen gegen den Gewerbetreibenden tatsächlich vorliegen, allein der zuständigen Gewerbebehörde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rz. 28;… BFH, Urt. v. 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 -, juris Rz. 25).Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rz. 17 [m. w. N.]; BayVGH, Beschl. v. 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rz. 24).
- OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche …
Denn für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten außer Betracht bleiben müssen (…BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 29. Juli 1993 - 1 C 3.92 -, juris;… SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 6; st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 18). - VG Düsseldorf, 15.01.2024 - 3 L 3139/23 Denn aus einem derartigen Eintrag ergibt sich regelmäßig die Weigerung des Gewerbetreibenden, durch Abgabe der Vermögensauskunft seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 22 ZB 21.1937 -, juris Rn. 13 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 -, juris Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, juris Rn. 5.
- VGH Bayern, 31.01.2014 - 22 ZB 13.1859
Eerweiterte Gewerbeuntersagung wegen Schulden
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne weiteres geeignet, die vorherige Beurteilung als gewerberechtlich unzuverlässig und die Prognose künftiger Unzuverlässigkeit zu entkräften (BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24; BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris, Rn. 18 m.w.N.).Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil die Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris, Rn. 21 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803).
- VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. nur BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - Rn. 21 m.w.N.). - VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.931
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogenen Straftaten
Diese Eintragung belegt nicht nur hinreichend, dass auch die Gewerbetreibende vollstreckbare Forderungen nicht wie geschuldet sofort zahlen konnte, sondern zeigt darüber hinaus, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm bzw. der Gewerbetreibenden im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, den Gläubigern den notwendigen Überblick über die Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig war (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 m.w.N.).Im Übrigen ist es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache des Klägers, die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zur Löschung zu bringen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen nicht (mehr) vorliegen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.; BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.).
- VG Regensburg, 22.03.2018 - RO 5 K 17.371
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen rechtmäßig
- VG Würzburg, 03.12.2013 - W 6 S 13.1148
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf …
- VG Würzburg, 21.10.2013 - W 6 S 13.900
Schluss von Prozesskostenhilfeantrag auf fortbestehende wirtschaftliche …
- VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026
Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes
- VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.936
Gerwerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
- VG Würzburg, 03.12.2013 - W 6 S 13.1146
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf …
- VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620
Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
- VG Gelsenkirchen, 05.11.2018 - 20 K 337/18
Unterlagenvorlage, Verwaltungsgerichtsprozess, Sozialdaten, Steuergeheimnis
- VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1936
Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH
- VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776
Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
- OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 A 363/14
Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche …
- VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
- VG München, 19.08.2021 - M 16 S 20.6845
Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, GmbH mit unzuverlässigem …
- VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.4851
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit
- VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.01858
Unterbrechung des Gewerbeuntersagungsverfahrens durch die Eröffnung des …
- VG München, 13.11.2020 - M 16 K 19.3272
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
- VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6469
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
- VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
- VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2209
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 22.12.2015 - M 16 K 14.2119
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen
- VG München, 22.09.2020 - M 16 K 18.6346
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH
- VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Antrag auf Zulassung der Berufung; teilweise fehlende Darlegung von …
- VGH Bayern, 02.06.2022 - 22 ZB 21.2601
Untersagung der Ausübung eines Gewerbebetriebs wegen langjähriger Verschuldung
- VG München, 17.01.2019 - M 16 K 18.2196
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe
- VG München, 02.08.2016 - M 16 K 16.764
Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG Regensburg, 09.07.2015 - RN 5 K 14.1087
Tatsachen, die sich ausschließlich auf die Vermögenssituation einer GmbH …
- VG München, 27.01.2022 - M 16 K 21.3041
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung von …
- VG München, 18.12.2020 - M 16 K 18.3981
Erfolglose Klage gegen eine Gewerbeuntersagung
- VG München, 30.11.2020 - M 16 K 20.278
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft
- VG München, 22.06.2020 - M 16 K 19.1216
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG Regensburg, 14.01.2016 - RN 5 K 15.1358
Gewerbeuntersagung wegen Beitrags- und Steuerschulden
- VG München, 16.06.2015 - M 16 K 14.832
Erfolgloser Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung; fortbestehende …
- VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6435
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 21.07.2020 - M 16 K 19.3510
Unzuverlässigkeit
- VG Düsseldorf, 14.05.2020 - 3 L 720/20
- VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2208
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 28.04.2015 - M 16 K 14.5211
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Haftbefehl
- VG München, 28.04.2015 - M 16 K 14.5398
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Haftanordnung; Einträge …
- VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
Tatsachen die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind können für die …
- VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5231
Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit
- VG Regensburg, 14.01.2016 - 5 K 15.1358
Gewerbeuntersagung wegen Beitrags- und Steuerschulden
- VG Regensburg, 15.05.2014 - 5 K 13.2117
Tatsachen die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind können für die …