Rechtsprechung
BGH, 12.02.2014 - XII ZB 46/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1836 BGB, § 1915 BGB, Art 111 FGG-RG
Vergütungsfestsetzung für den anwaltlichen Ergänzungspfleger: Nachträgliche rückwirkende Feststellung berufsmäßiger Amtsführung in einem Altfall - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung für einen anwaltlichen Ergänzungspfleger für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling; Nachträgliche rückwirkende Feststellung des berufsmäßigen Führens der Pflegschaft durch den Ergänzungspfleger
- rewis.io
Vergütungsfestsetzung für den anwaltlichen Ergänzungspfleger: Nachträgliche rückwirkende Feststellung berufsmäßiger Amtsführung in einem Altfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836 Abs. 1 S. 1; BGB § 1915 Abs. 1
Vergütung für einen anwaltlichen Ergänzungspfleger für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling; Nachträgliche rückwirkende Feststellung des berufsmäßigen Führens der Pflegschaft durch den Ergänzungspfleger - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Ergänzungspfleger - und die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berufsmäßigkeit einer Ergänzungspflegschaft
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 16.06.2011 - 317 F 2100/10
- OLG Frankfurt, 10.01.2013 - 5 WF 215/11
- BGH, 12.02.2014 - XII ZB 46/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 855
- FGPrax 2014, 117 (Ls.)
- FamRZ 2014, 736
- Rpfleger 2014, 374
- BeckRS 2014, 5634
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, …
Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestellungsbeschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 46/13 - FamRZ 2014, 736 Rn. 9 mwN). - BGH, 30.04.2014 - XII ZB 190/13
Vergütung des Umgangspflegers: Nachträgliche Feststellung einer berufsmäßigen …
Wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung des Beschwerdegerichts mehrfach sowohl zur Bestellung eines Betreuers (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - FamRZ 2014, 468 Rn. 11 ff. …und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 372/13 - FamRZ 2014, 653 Rn. 9 ff.) als auch zur Bestellung eines Ergänzungspflegers (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 46/13 - FamRZ 2014, 736 Rn. 9) ausgeführt hat, entspricht die frühzeitige Klärung der Berufsmäßigkeit der Amtsführung den Intentionen des Gesetzgebers. - OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung
Voraussetzung für den Anspruch auf eine solche Vergütung ist, dass die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bereits im Vorhinein festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 12.02.2014, XII ZB 46/13, juris Rn. 9).
- OLG Schleswig, 26.11.2020 - 15 WF 142/20
Keine Beschwerdebefugnis des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss, mit dem die …
bb) Entgegen der Ansicht der Ergänzungspflegerin ist die nachträgliche rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit unzulässig, und zwar selbst dann, wenn die Feststellung bei der Bestellung nur versehentlich unterblieben ist (BGH, FamRZ 2018, 1006; 2014, 1283; 2014, 736; 2014, 468;… ebenso im Übrigen die von der Ergänzungspflegerin zitierte Fundstelle Bettin in: BeckOK BGB Hau/Poseck, 55. Edition, Stand: 1. August 2020, § 1836 BGB, Rn. 9).Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestellungsbeschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (BGH, FamRZ 2018, 1006; FamRZ 2014, 736).
Der im Bestellungsbeschluss getroffenen oder unterbliebenen Feststellung der Berufsmäßigkeit kommt sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht eine konstitutive Bedeutung für den Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers zu (BGH, FamRZ 2014, 736).
- OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 6 UF 292/14
Bestellung eines Mitvormunds für Betreuung eines Jugendlichen in asyl- und …
Weder liegt es nahe, dass sich der Amtsvormund, der erklärtermaßen vom Asylrecht nicht genügend versteht und die Mitvormundschaftsregelung begehrt, in diesen Wirkungsbereich ohne Not einmischen wird, noch ist ein besonderes Interesse des Anwalts erkennbar, sich über seinen Wirkungsbereich hinaus in die ihm weniger geläufigen jugendhilferechtlichen und sonstigen Angelegenheiten einzumischen, zumal angesichts der - nur bei rechtzeitiger (siehe BGH vom 12.02.2014, XII ZB 46/13) berufsmäßiger Bestellung - zwar möglichen, aber dennoch kaum auskömmlichen Stundenvergütung von 33, 50 Euro vor Mehrwertsteuer. - OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 UF 239/14
Mitvormund für die Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen in …
Weder liegt es nahe, dass sich der Amtsvormund, der erklärtermaßen vom Asylrecht nicht genügend versteht, in diesen Wirkungsbereich ohne Not einmischen wird, noch ist ein besonderes Interesse des Anwalts erkennbar, sich über seinen Wirkungsbereich hinaus in die ihm weniger geläufigen jugendhilferechtlichen und sonstigen Angelegenheiten einzumischen, zumal angesichts der - nur bei rechtzeitiger (siehe BGH vom 12.02.2014, XII ZB 46/13) berufsmäßiger Bestellung - zwar möglichen, aber dennoch kaum auskömmlichen Stundenvergütung von 33, 50 Euro vor Mehrwertsteuer. - OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18
Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen …
bb) Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen aus dem Jahr 2014 jedoch für die Betreuervergütung und die Vergütungen des Ergänzungs- und des Umgangspflegers klargestellt, dass - von den Fällen einer Beschlussberichtigung nach § 42 FamFG abgesehen - eine nachträgliche rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit im Sinne des § 1836 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB unzulässig ist (BGH, Beschlüsse vom 08.01.2014, Az. XII ZB 354/13, Tz. 15 f. [zur Betreuervergütung]; vom 29.01.2014, Az. XII ZB 372/13, Tz. 8 [zur Vergütung eines Ergänzungsbetreuers]; vom 12.02.2014, Az. XII ZB 46/13, Tz. 12 [noch unter Geltung des FGG zur Vergütung des Ergänzungspflegers] und vom 30.04.20214, Az. XII ZB 190/13, Tz. 7 [zur Vergütung des Umgangspflegers]; jeweils zitiert nach juris).