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   BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13   

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https://dejure.org/2014,4750
BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13 (https://dejure.org/2014,4750)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 StR 700/13 (https://dejure.org/2014,4750)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 StR 700/13 (https://dejure.org/2014,4750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergewaltigung: Häufung von Fragwürdigkeiten bei Aussage-gegen-Aussage

  • Jurion (Kurzinformation)

    Häufung von Fragwürdigkeiten kann zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs führen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 133
  • BeckRS 2014, 6229
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13
    Das gilt besonders, wenn sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils des Belastungszeugen herausstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1 StR 439/00, NStZ 2001, 161, 162).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13
    Angesichts der besonderen Umstände des Falls (mehrfache Falschangaben der Hauptbelastungszeugin) kann sich für das neue Tatgericht ausnahmsweise auch die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens anbieten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87 f.).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13
    aa) Vorliegend handelt es sich um einen Fall, in dem zu der entscheidenden Frage, ob der Geschlechtsverkehr mit der Nebenklägerin einvernehmlich erfolgte (wie der Angeklagte behauptet) oder vom Angeklagten erzwungen wurde (wie die Nebenklägerin behauptet), letztlich Aussage gegen Aussage steht (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 3 StR 33/02, NStZ 2002, 494).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13
    Selbst wenn nämlich jedes einzelne Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch eine Häufung von - jeweils für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs führen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08).
  • BGH, 04.04.2017 - 2 StR 409/16

    Anklageschrift (erforderliche Konkretisierung der verfahrensgegenständlichen Tat:

    In Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage' steht, ist eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 und Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 427/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung ("Aussage gegen Aussage"-Konstellationen,

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13 Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 8; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 259/08, NStZ-RR 2008, 349 f. jeweils mwN).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Dabei darf sich das Tatgericht nicht darauf beschränken, Umstände, die gegen die Zuverlässigkeit einer Aussage sprechen können, gesondert und einzeln zu erörtern sowie getrennt voneinander zu prüfen, um festzustellen, dass sie jeweils nicht geeignet seien, die Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

    Dies bedarf aber der gesamtwürdigenden Erörterung in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Dabei darf sich das Tatgericht nicht darauf beschränken, Umstände, die gegen die Zuverlässigkeit einer Aussage sprechen können, gesondert und einzeln zu erörtern sowie getrennt voneinander zu prüfen, um festzustellen, dass sie jeweils nicht geeignet seien, die Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

    Dies bedarf aber der gesamtwürdigenden Erörterung in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

  • BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Situation:

    Das gilt besonders, wenn sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils des Belastungszeugen herausstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13).

    a) Vorliegend handelt es sich um einen Fall, in dem zu der entscheidenden Frage, ob der Geschlechtsverkehr mit der Zeugin S. einvernehmlich erfolgte (wie der Angeklagte behauptet) oder mit Gewalt vom Angeklagten erzwungen wurde (wie die Zeugin behauptet), letztlich Aussage gegen Aussage steht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13).

  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 299/20

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: erforderliche

    In Fällen, in denen - wie hier hinsichtlich der Einverständlichkeit der sexuellen Handlungen - "Aussage gegen Aussage' steht, ist eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13 Rn. 3 und vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16 Rn. 16).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen bei

    In Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage' steht, ist eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

    In einem solchen Fall ist eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13).
  • BGH, 03.08.2022 - 4 StR 62/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Gesamtwürdigung, sorgfältige

    In Fällen, in denen - wie hier - "Aussage gegen Aussage" steht, ist eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13 Rn. 3; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 10.05.2019 - 606 KLs 23/18
    Dieser Zusammenhang und der Umstand, dass die Aussage der Zeugin hinsichtlich des Tatgeschehens am 4. August 2018 betreffend den Zeugen Z. erhebliche Widersprüche aufweist, die auf unrichtige Angaben der Zeugin hindeuten, hat Auswirkungen auf die Frage und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage insgesamt (vgl. dazu auch BGH, Beschl. vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01; BGH, Beschl. vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13; BGH, Beschl. vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16).
  • LG Münster, 06.11.2023 - 21 KLs 7/23
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