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   BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14   

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https://dejure.org/2014,10213
BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14 (https://dejure.org/2014,10213)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - III ZA 8/14 (https://dejure.org/2014,10213)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - III ZA 8/14 (https://dejure.org/2014,10213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumnis der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe durch eine juristische Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumnis der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe durch eine juristische Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Prozesskostenhilfeantrag einer GmbH - und die Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 10056
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14
    Ein mangelndes Verschulden an der Fristversäumnis setzt voraus, dass die Prozesspartei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 26 mwN; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort "Prozesskostenhilfe").
  • KG, 01.11.2004 - 26 U 98/04

    Prozesskostenhilfe: Keine Wiedereinsetzung bei unzureichendem

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14
    Fehlt entsprechender Vortrag, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (KG, MDR 2005, 647; Zöller/Geimer aaO § 116 Rn. 31; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 116 Rn. 19).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 4/14

    Vorliegen eines mangelnden Verschuldens an der Fristversäumnis zur Einlegung

    Ein mangelndes Verschulden an der Fristversäumnis (§ 233 ZPO) setzt voraus, dass die Prozesspartei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - III ZA 8/14, BeckRS 2014, 10056 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 26; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort "Prozesskostenhilfe").
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