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   OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10   

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https://dejure.org/2010,77539
OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,77539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,77539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,77539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer Abtretungsklausel in B2C-AGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 10581
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10
    Eine in AGB enthaltene Regelung, mit welcher der Verwender die Abtretung von gegen ihn gerichteten Forderungen ausschließt, wird zwar grundsätzlich als wirksam angesehen (BGH NJW 1989, 2750; ZIP 1997, 1072, 1073; WM 2006, 2142, 2143; Münchener Kommentar/Roth, § 399 Rn 34).

    Solche Schwierigkeiten tauchen schon in Fällen auf, in den der solchermaßen Berechtigte in Prozessstandschaft auftreten muss, ohne noch ein eigenes Interesse an der Prozessführung zu haben (BGH NJW 1989, 2750, 2751).

  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10
    Andererseits belastet das Abtretungsverbot von Gewährleistungsansprüchen im Internethandel den Verbraucher und führt daher zu Benachteiligungen von einigem Gewicht, die § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vermeiden soll (vgl. insoweit OLG Hamm NJW 1981, 1049, 1050).
  • BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10
    Eine in AGB enthaltene Regelung, mit welcher der Verwender die Abtretung von gegen ihn gerichteten Forderungen ausschließt, wird zwar grundsätzlich als wirksam angesehen (BGH NJW 1989, 2750; ZIP 1997, 1072, 1073; WM 2006, 2142, 2143; Münchener Kommentar/Roth, § 399 Rn 34).
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10
    Eine in AGB enthaltene Regelung, mit welcher der Verwender die Abtretung von gegen ihn gerichteten Forderungen ausschließt, wird zwar grundsätzlich als wirksam angesehen (BGH NJW 1989, 2750; ZIP 1997, 1072, 1073; WM 2006, 2142, 2143; Münchener Kommentar/Roth, § 399 Rn 34).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 4 U 134/10
    Da eine Reduktion ihres Anwendungsbereichs regelmäßig nicht in Betracht kommt (BGHZ 84, 109 = NJW 1982, 2309), ist sie insgesamt unzulässig.
  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 4 U 99/14

    Formularmäßiger Ausschluss der Abtretung von Mängelansprüchen in den AGB eines

    Der Senat habe eine entsprechende AGB-Klausel bereits in seinem Urteil vom 21.09.2010 - 4 U 134/10 - (veröffentlicht bei juris und unter BeckRS 2014, 10581) als AGB-rechtlich unzulässig angesehen und in ihrer Verwendung zugleich einen Wettbewerbsverstoß gesehen.

    a) § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stellt eine Marktverhaltensregelung iSd § 4 Nr. 11 UWG dar (Senat, Urteil vom 21.09.2010 - 4 U 134/10 - [veröffentlicht bei juris und unter BeckRS 2014, 10581]; Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 32. Aufl. [2014], § 4 Rdnr. 11.156f).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21.09.2010 - 4 U 134/10 - zu einer inhaltsgleichen AGB-Klausel eines Internetversandhändlers Folgendes ausgeführt:.

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