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   BGH, 15.05.2014 - I ZR 176/13   

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https://dejure.org/2014,11750
BGH, 15.05.2014 - I ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,11750)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - I ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,11750)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13 (https://dejure.org/2014,11750)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beschwerdewert der Nichtzulassungsbeschwerde

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätetes Vorbringen zum Streitwert im Wettbewerbsprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 11248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZR 176/13
    Nachdem sie insoweit zuvor ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt hat, kann sie daher mit ihrem vorstehend unter II 1 wiedergegebenen Vorbringen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11

    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZR 176/13
    Nachdem sie insoweit zuvor ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt hat, kann sie daher mit ihrem vorstehend unter II 1 wiedergegebenen Vorbringen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 472/13

    Klageabweisendes erstinstanzliches Urteil eines Oberlandesgerichts über

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, BeckRS 2012, 10947 Rn. 3 und vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, BeckRS 2014, 11248 Rn. 5; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 26 EGZPO Rn. 9 f).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 131/14

    Werbung ohne Angabe der Identität und Anschrift des eigenen Unternehmens

    Vorbringen zu ihrer Beschwer nicht mehr gehört werden, wenn sie den entsprechenden Vortrag ohne weiteres bereits in den Vorinstanzen hätte halten können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 139/17

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens des Werts

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde kann der Beklagte mit erstmaligem Vorbringen zu seiner Beschwer nicht mehr gehört werden, wenn er den entsprechenden Vortrag ohne weiteres bereits in den Vorinstanzen hätte halten können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 21. Mai 2015 - I ZR 195/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 195/14

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde kann der Beklagte mit erstmaligem Vorbringen zu seiner Beschwer nicht mehr gehört werden, wenn er den entsprechenden Vortrag ohne weiteres bereits in den Vorinstanzen hätte halten können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 273/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. der Streitwertfestsetzung

    Davon abweichenden Vortrag, der eine höhere Festsetzung ermöglichen würde, haben die Beklagten in den Tatsacheninstanzen nicht gehalten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, juris Rn. 6 mwN); jedenfalls weist die Beschwerde keinen solchen Vortrag nach.
  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 205/14

    Begehren der Festsetzung eines höheren Streitwerts

    Neuer Vortrag im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde führt nicht zu einer Abänderung des vom Berufungsgericht auf der Grundlage des bis dahin gehaltenen Vortrags zutreffend festgesetzten Wertes (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3; vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 50/15

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Unabhängig davon, dass die Beklagte im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde mit erstmaligem entsprechendem Vorbringen ohnehin nicht mehr gehört werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, juris Rn. 6), sind auch der Beschwerdebegründung keine Angaben dazu zu entnehmen.
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