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   OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13   

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https://dejure.org/2014,26323
OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13 (https://dejure.org/2014,26323)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 U 206/13 (https://dejure.org/2014,26323)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 U 206/13 (https://dejure.org/2014,26323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 Abs 2 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 11 S 2 StVG, § 17 StVG, § 8 Abs 2 S 2 StVO
    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch für geringfügige körperliche Beeinträchtigungen nach Vorfahrtsverstoß

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kreuzungsunfall nach irreführendem Blinkersetzens eines vorfahrtberechtigten Geradeausfahrers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch nach Vorfahrtsverstoß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld auch bei geringfügigen Verletzungen?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Blinken und Wartepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 11880
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Der Wartepflichtige darf trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).

    Vielmehr ist ihr eine erhöhte Betriebsgefahr in Höhe von einem Drittel anzulasten, da das Setzen des Blinkers eine Mitursache für den Unfall begründet hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1992 - 1 U 99/1991; das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 169/02 - zitiert nach Juris - eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten wegen Setzung des rechten Fahrtrichtungsanzeigers von 1/3 angenommen; OLG München, Urteil vom 06. September 2013 - 10 U 2336/13 -, juris).

  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Kommt es auf Straßenkreuzungen oder -einmündungen zu einem Zusammenstoß zwischen den Fahrzeugen eines nach links einbiegenden Wartepflichtigen und eines Vorfahrtberechtigten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Wartepflichtige die Vorfahrt des Berechtigten schuldhaft verletzt hat (zuletzt OLG München, Urteil vom 06. September 2013 - 10 U 2336/13 -, juris mwN).

    Vielmehr ist ihr eine erhöhte Betriebsgefahr in Höhe von einem Drittel anzulasten, da das Setzen des Blinkers eine Mitursache für den Unfall begründet hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1992 - 1 U 99/1991; das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 169/02 - zitiert nach Juris - eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten wegen Setzung des rechten Fahrtrichtungsanzeigers von 1/3 angenommen; OLG München, Urteil vom 06. September 2013 - 10 U 2336/13 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Der Wartepflichtige darf trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Zu berücksichtigen sind dabei alle festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW-RR 2010, 839).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (Hentschel, aaO, § 17 StVG Rn. 5; BGH NJW 2000, 3069) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Gegen die Berücksichtigung des vom Kläger eingeholten Privatgutachtens bestehen keine Bedenken (BGH NJW 1982, 2874), weil die Beklagten nicht substantiiert gegen die Feststellungen aus diesem Gutachten vorgegangen sind.
  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Verkehrsverstöße des Bevorrechtigten führen nicht zum Verlust der Vorfahrt, sondern i. d. R. nur zu einer Mithaftung (BGHSt 20, 238; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1992 - 1 U 99/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Vielmehr ist ihr eine erhöhte Betriebsgefahr in Höhe von einem Drittel anzulasten, da das Setzen des Blinkers eine Mitursache für den Unfall begründet hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1992 - 1 U 99/1991; das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 169/02 - zitiert nach Juris - eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten wegen Setzung des rechten Fahrtrichtungsanzeigers von 1/3 angenommen; OLG München, Urteil vom 06. September 2013 - 10 U 2336/13 -, juris).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13
    Bei einem lediglich leichten Wirbelsäulen-Trauma und einer nicht näher beschriebenen Prellung des linken Oberarmes ist dies in der Regel nicht der Fall (MünchKomm-Oetker, 6. Aufl., § 253, Rn 29; BGH NJW 1992, 1043 f.), zumal ein ärztliches Tätigwerden über die reine Diagnostik nicht ersichtlich ist.
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16

    Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des

    Gegenteiliges bestätigen die vom Erstgericht zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Hamm RuS 2004, 167; KG DAR 1990, 142) gerade nicht, vielmehr entspricht dies einhelliger Meinung, sowohl des Senats (Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13 [BeckRS 2013, 16306]) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13 [BeckRS 2014, 22004]; OLG Düsseldorf DAR 2016, 648; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 2487; OLG Naumburg, Urt. v. 19.02.2014 - 5 U 206/13 [BeckRS 2014, 11880]) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 60, für einen ähnlichen Vertrauenstatbestand).
  • AG Deggendorf, 17.07.2023 - 3 C 207/23

    Kein Schmerzensgeld für Bagatellverletzung

    Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzt vielmehr voraus, dass die Rechtsgüter des Verletzten mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden (OLG Naumburg, Urteil vom 19.02.2014 - 5 U 206/13, unter II 4 der Entscheidungsgründe).
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