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   BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12   

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https://dejure.org/2014,13172
BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12 (https://dejure.org/2014,13172)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2014 - IX ZB 46/12 (https://dejure.org/2014,13172)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - IX ZB 46/12 (https://dejure.org/2014,13172)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge einer Überraschungsentscheidung

  • verkehrslexikon.de

    Zum notwendigen Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines konkreten Eingehens auf das Vorbringen der Vorinstanz in einer Berufungsbegründung; Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge einer Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Notwendigkeit eines konkreten Eingehens auf das Vorbringen der Vorinstanz in einer Berufungsbegründung; Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie muss ein "Überraschungsurteil" angegriffen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erstinstanzliche Überraschungsentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss ein "Überraschungsurteil" angegriffen werden? (IBR 2014, 705)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 12010
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, WM 2012, 209 Rn. 7; vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10, jeweils mwN).

    Besondere formale Anforderungen bestehen nicht; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - XII ZB 165/02, NJW 2003, 2531, 2532; vom 23. Oktober 2012, aaO).

    Jedoch muss die Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, WM 2008, 1810 Rn. 11; vom 23. Oktober 2012, aaO).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - IX ZR 250/00, WM 2004, 442; vom 23. Oktober 2012, aaO).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Jedoch muss die Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, WM 2008, 1810 Rn. 11; vom 23. Oktober 2012, aaO).

    Ungenügend sind insbesondere Textbausteine und Schriftsätze aus anderen Verfahren (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, aaO Rn. 12).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Der Rechtsstaatsgrundsatz verlangt es, für jede "neue und eigenständige Verletzung" des Art. 103 Abs. 1 GG durch eine gerichtliche Entscheidung die einmalige Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle zu gewähren (vgl. BVerfGE 107, 395, 410 f).
  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, WM 2012, 209 Rn. 7; vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 225/10

    Pflicht eines Massegläubigers zur Mitteilung des aktuellen Wohnsitzes an das

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Ein zusätzlicher Rechtsbehelf im Wege der Rechtsbeschwerde ist danach nur erforderlich, wenn eine neue und eigenständige Verletzung durch das Berufungsgericht gerügt werden könnte; dies ist aber im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO durch das Berufungsgericht zu verneinen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 8; vom 19. April 2012 - IX ZB 225/10, Rn. 5 nv).
  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 250/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aufgrund mehrerer

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - IX ZR 250/00, WM 2004, 442; vom 23. Oktober 2012, aaO).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 43/12

    Rechtliches Gehör: Zulassung "neuen" Berufungsvorbringens wegen Verletzung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Mit den im landgerichtlichen Urteil ausgeführten inhaltlichen Gesichtspunkten, weshalb das Vorbringen unsubstantiiert oder ohne erforderlichen Beweisantritt geblieben ist, hat sich der Beklagte nicht auseinandergesetzt, insbesondere nicht ausgeführt, welches Vorbringen er gegebenenfalls ergänzend hierzu noch vorgetragen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - I ZR 43/12, TranspR 2013, 461 Rn. 11).
  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Besondere formale Anforderungen bestehen nicht; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - XII ZB 165/02, NJW 2003, 2531, 2532; vom 23. Oktober 2012, aaO).
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12
    Ein zusätzlicher Rechtsbehelf im Wege der Rechtsbeschwerde ist danach nur erforderlich, wenn eine neue und eigenständige Verletzung durch das Berufungsgericht gerügt werden könnte; dies ist aber im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO durch das Berufungsgericht zu verneinen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 8; vom 19. April 2012 - IX ZB 225/10, Rn. 5 nv).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 79/16

    Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem

    Sie hat nämlich (mit Ausnahme des vom Senat bereits gewürdigten Instanzvortrags) nicht dargelegt, was sie weiter vorgetragen hätte, wenn das Berufungsgericht den von ihr vermissten Hinweis erteilt hätte (vgl. BayObLG, NJW 1967, 57, 58; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - IX ZB 46/12, nv Rn. 10; vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, VersR 2015, 728 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Der pauschale Verweis auf den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag stellt dabei keinen hinreichend konkreten Angriff gegen das angefochtene Urteil dar (st. Rspr., etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, juris Rn. 7; vom 22. Mai 2014 - IX ZB 46/12, juris Rn. 7; vom 16. Oktober 2007 - VIII ZB 26/07, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

    b) Hiernach muss die Berufungsbegründung, wenn sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers darlegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (s. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - I ZR 17/01, NJW-RR 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010 Rn. 10 und vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, NJW-RR 2015, 757, 758 Rn. 8 mwN).
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