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   OLG Hamm, 14.01.2014 - III-3 RVs 97/13   

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OLG Hamm, 14.01.2014 - III-3 RVs 97/13 (https://dejure.org/2014,14032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2014 - III-3 RVs 97/13 (https://dejure.org/2014,14032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - III-3 RVs 97/13 (https://dejure.org/2014,14032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch das Amtsgericht bei möglicher Schuldunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei bislang nicht geprüftem, aber denkbarem Vorliegen von Schuldunfähigkeit zur Tatzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch bei möglicher Schuldunfähigkeit des Angeklagten

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 Ns 71/13
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - III-3 RVs 97/13

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 12983
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07

    ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 3 RVs 97/13
    Ist nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldunfähig (§ 20 StGB) war, ist eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch materiell unwirksam, weil in dieser Konstellation die den Schuldspruch betreffende Frage der Schuldunfähigkeit nicht getrennt von der zum Rechtsfolgenausspruch gehörenden Frage der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) geprüft werden kann (Senat, Beschlüsse vom 5. November 2007 - 3 Ss 461/07 - und vom 22. November 2007.
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 484/07

    Blutalkoholkonzentration, hohe; Feststellungen; Schuldfähigkeit; Vorsatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2014 - 3 RVs 97/13
    - 3 Ss 484/07 -, beide veröffentlicht in juris).
  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das AG weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft hat, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14 = OLGSt StPO § 318 Nr. 24; OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGST 1994, 253; BayObLG NZV 2001, 353; BGH NJW 2001, 1435; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 = BeckRS 2014, 12983; Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m. w. N.; Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter

    (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983).

    Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das Amtsgericht weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGSt 1994, 253 ff.; BayObLG NZV 2001, 353 f.; BGH NJW 2001, 1435 ff.; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262 ff; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983; Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m.w.N.; Graf/Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m.w.N.).

    Die Urteilsfeststellungen des Amtsgerichts erweisen sich insoweit als lückenhaft, so dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden können, weil bei dieser Konstellation die den Schuldspruch betreffende Frage der Schuldunfähigkeit nicht getrennt von der zum Rechtsfolgenausspruch gehörenden Frage der verminderten Schuldfähigkeit geprüft werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 2 RVs 67/16

    Unbeschiedener Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ausbleiben

    Lagen nämlich bei Erlass des Strafbefehls konkrete Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit vor, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Strafausspruch unwirksam (vgl. BayObLG NJW 2003, 2397; zur Beschränkung der Berufung: OLG Hamm BeckRS 2014, 12983; OLG Bamberg BeckRS 2015, 03496).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Hat das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB nicht geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, und hat es auch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB nicht rechtsfehlerfrei begründet, erweist sich eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch von vorneherein als unwirksam (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00 -, BGHSt 46, 257-261, juris Rn. 5, 6; BayObLG, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 202 StRR 10/21 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 2001 - 5 St RR 20/01 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 St RR 154/00 -, juris Rn. 11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 Rev 4/16 -, juris Rn. 13; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2014 - III-3 RVs 97/13 -, juris Rn. 4; KK-Paul, a.a.O. § 318 Rn. 7a; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 318 Rn. 17).
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