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   LG Kassel, 25.06.2014 - 3 T 170/14   

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https://dejure.org/2014,14953
LG Kassel, 25.06.2014 - 3 T 170/14 (https://dejure.org/2014,14953)
LG Kassel, Entscheidung vom 25.06.2014 - 3 T 170/14 (https://dejure.org/2014,14953)
LG Kassel, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 3 T 170/14 (https://dejure.org/2014,14953)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 697
  • BeckRS 2014, 13610
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus LG Kassel, 25.06.2014 - 3 T 170/14
    Schon vor der durch Gesetz vom 26.10.2001 mit § 4a InsO geschaffenen gesonderten Regelung zur Kostenhilfe im Insolvenzverfahren hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 16.03.2000 - Az. IX ZB 2/00 - zitiert nach Juris) ausgeführt, dass der Gesetzgeber von einer Bereitstellung der zur Verfahrensdurchführung notwendigen Massekosten aus öffentlichen Mitteln bewusst abgesehen habe (BGH a.a.O. Rn. 17).
  • AG Göttingen, 09.05.2017 - 74 IN 79/17

    Nachlassinsolvenzverfahren - Prozesskostenhilfe

    Für die Eröffnung und Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne weitere Sachprüfung zurückzuweisen (AG Hildesheim ZInsO 2004, 1154 ; LG Kassel ZInsO 2014, 1623 ; LG Coburg NZI 2016, 1001 ).

    Für einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens kann keine PKH bewilligt werden (AG Hildesheim ZInsO 2004, 1154 ; LG Kassel ZInsO 2014, 1623 ; LG Coburg NZI 2016, 1001 ; HambK-InsO/Rüther § 4 Rn. 28).

  • AG Coburg, 12.08.2016 - IN 217/16

    Keine Prozesskostenhilfe für Nachlassinsolvenzverfahren

    Sieht das jetzt gültige Gesetz Kostenhilfe jedoch nur unter den in § 4 a InsO aufgeführten Voraussetzungen vor, muss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 4 InsO, §§ 114 ff. ZPO für andere als dort geregelte Fallgestaltungen nach wie vor ausscheiden (so auch LG Kassel BeckRS 2014, 13610).
  • LG Coburg, 19.10.2016 - 41 T 109/16

    Keine Verfahrenskostenstundung im Nachlassinsolvenzverfahren

    Die Deckung der Verfahrenskosten kann nicht aus der Staatskasse im Wege der Prozesskostenhilfe finanziert werden (vgl. auch LG Kassel, Beschluss vom 25.06.2014, Az. 3 T 170/14, m. w. N.).
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