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   OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - I-3 U 39/12   

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https://dejure.org/2014,17677
OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - I-3 U 39/12 (https://dejure.org/2014,17677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2014 - I-3 U 39/12 (https://dejure.org/2014,17677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - I-3 U 39/12 (https://dejure.org/2014,17677)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berechnung anrechnungsfähiger Nutzungsvorteile bei der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug; Umfang der in Abzug zu bringenden Gebrauchsvorteile des Käufers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug; Umfang der in Abzug zu bringenden Gebrauchsvorteile des Käufers

  • rechtsportal.de

    BGB § 346 Abs. 2
    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Obergrenze bei der Berechnung der Nutzungsvorteile

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Nutzungsvorteile bei Rückabwicklung - Formel für die zeitanteilige lineare Wertminderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 14180
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 11/04

    Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - 3 U 39/12
    Denn wenn der auf die voraussichtliche Gesamtlaufleistung umgelegte Kaufpreis den Wert des Fahrzeugs repräsentiert, kann der Nutzungsausgleich nicht höher als der "verbliebene Zeitwert" des Kraftfahrzeugs sein (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Anm. 1165 m.N. und Reinking in Anm. zu OLG Koblenz, MJW 2009, 151, 155 unter Hinweis auf OLG Hamm, MDR 1982, 580, das entschieden hat, die bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen PKW anzurechnende Nutzungsvergütung werde durch den Wertverlust begrenzt, den das FZ während der Nutzungsdauer erleide; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 07. Juni 2004 - 1 U 11/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - 3 U 39/12
    Seit 2006 ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu im Rahmen der Bemessung von Vorteilsausgleichung bei Schadenersatzansprüchen uneinheitlich (BGH, NJW 2006, 53 ermittelt die Nutzungsvorteile zeitanteilig linear, BGH, NJW 2006, 1582 nach dem objektiven Mietwert/üblichen Mietzins; vgl. insgesamt MüKo/Gaier, 6. Aufl. 2012, § 346 BGB, Anm. 26 ff. m.N.).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - 3 U 39/12
    Seit 2006 ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu im Rahmen der Bemessung von Vorteilsausgleichung bei Schadenersatzansprüchen uneinheitlich (BGH, NJW 2006, 53 ermittelt die Nutzungsvorteile zeitanteilig linear, BGH, NJW 2006, 1582 nach dem objektiven Mietwert/üblichen Mietzins; vgl. insgesamt MüKo/Gaier, 6. Aufl. 2012, § 346 BGB, Anm. 26 ff. m.N.).
  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Nach zutreffender Ansicht (vgl. etwa OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 14180) sind die Nutzungsvorteile nach einem Gebrauchtwagenkauf entsprechender folgender Formel zu berechnen:.
  • OLG Hamm, 30.05.2017 - 28 U 198/16

    Autokauf; Nutzungsentschädigung; Kapitalzinsen; Gutachterkosten

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass von dem Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht werden darf maximal bis zur Kappungs-grenze des verbliebenen Zeitwertes des Kraftfahrzeugs (OLG Düsseldorf, Urt. 3 U 39/12 vom 03.07.2014 - juris-Tz. 35f).
  • OLG München, 14.02.2019 - 8 U 130/18

    Bezeichnung eines Luftfahrzeugs als "unfallfrei"

    Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung berechnet sich im Regelfall nach der anerkannten Formel für die zeitanteilige lineare Wertminderung wie folgt (vgl. OLG Düsseldorf vom 3.7.2014, Az. I-3 U 39/12): Gebrauchtkaufpreis x zurückgelegte Kilometer: erwartete Restlaufleistung.
  • LG Kleve, 08.01.2020 - 2 O 142/18

    Abgasskandal: Porsche - Hersteller - Gewährleistung

    Die Nutzungsvorteile nach einem Gebrauchtwagenkauf sind nach folgender Formel zu berechnen (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 14180):.
  • OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 23 U 728/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Dieselfahrzeugs im

    cc) Auch hat der Bundesgerichtshof bei einem vergleichsweise hochwertigen Fahrzeug (BMW X5 3.0d A; vgl. in der Vorinstanz OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juli 2014 - 3 U 39/12, juris, Rn. 2) eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km angesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 196/14, juris, Rn. 3), wobei dies allerdings erstinstanzlich unstreitig war (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 3. September 2012 - 4 O 286/11, juris, Rn. 1).
  • LG Kleve, 06.10.2017 - 3 O 201/16

    Haftung bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch Inverkehrbringen von

    Hinsichtlich der Höhe des Nutzungsvorteils gilt Folgendes: Nach zutreffender Ansicht (vgl. etwa OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 14180) sind die Nutzungsvorteile nach einem Gebrauchtwagenkauf entsprechender folgender Formel zu berechnen:.
  • LG Mönchengladbach, 18.05.2021 - 3 O 341/20
    Die Berechnung dieser Nutzungsentschädigung erfolgt nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 2014 - VIII ZR 196/14 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Juli 2014, - I-3 U 39/12 - beide zitiert nach Juris) nach der Formel:.
  • LG Zweibrücken, 04.11.2016 - 1 O 114/16

    Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens (§ 434 I 1

    zu berechnen (vgl. BGH , Urt . v. 17.05.1995 - VIII ZR 70/94 , DAR 1995, 323; OLG Düsseldorf, Urt . v. 03.07.2014 - I-3 U 39/12 ).
  • LG Frankfurt/Main, 07.08.2017 - 30 O 190/16
    Bei der Rückabwicklung von Pkw-Kaufverträgen wird der Nutzungsvorteil mit der Formel Gebrauchsvorteil = Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : erwartbare Restlaufleistung berechnet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2014, Az.: 3 U 39/12, zitiert nach juris: Rdnr. 31).
  • LG Kleve, 10.05.2019 - 3 O 250/18
    Hinsichtlich der Höhe des Nutzungsvorteils gilt Folgendes: Nach zutreffender Ansicht (vgl. etwa OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 14180) sind die Nutzungsvorteile nach einem Gebrauchtwagenkauf entsprechender folgender Formel zu berechnen:.
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