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   BGH, 26.08.2014 - III ZR (Ü) 1/14   

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https://dejure.org/2014,25310
BGH, 26.08.2014 - III ZR (Ü) 1/14 (https://dejure.org/2014,25310)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2014 - III ZR (Ü) 1/14 (https://dejure.org/2014,25310)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14 (https://dejure.org/2014,25310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 17823
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - III ZR (Ü) 1/14
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.01.2023 - III ZR 155/22

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs

    Es richtet sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - III ZR 100/19, juris Rn. 3; vom 26. November 2015 - III ZB 37/15, juris Rn. 3; vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 und vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 7419 Rn. 4; jew. mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - III ZR 323/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

    Das Ablehnungsgesuch der Kläger richtet sich wahllos gegen drei der an dem Beschluss vom 27. Mai 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2 sowie BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2013 - IV ZA 1/13, BeckRS 2013, 10414, vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12, BeckRS 2012, 25567 Rn. 1 und vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 100/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Vorliegen konkreter in

    Es richtet sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2015 - III ZB 37/15, juris Rn. 3; vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 und vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 7419 Rn. 4; jew. mwN).
  • BGH, 23.04.2015 - III ZA 11/15

    Substantiierte Darlegung der Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eines

    Es richtet sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 26. März 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 16/14

    Nichterreichen der in Verfahren über Entschädigungsklagen nach § 198 GVG

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.05.2015 - III ZA 16/15

    Anforderungen an die richterlichen Unterschriften bei einem Beschluss im Rahmen

    Sie richten sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 16. April 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZA 6/15

    Nachweis der Bersorgnis der Befangenheit eines Richters

    Es richtet sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 26. März 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 10/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZB 37/15

    Rechtfertigung der Befangenheit des einzelnen Richters im Rahmen eines

    Zudem richtet sich das Ablehnungsgesuch des Klägers unterschiedslos gegen sämtliche an dem Beschluss vom 18. Juni 2015 beteiligten Richter, ohne dass ernsthafte Umstände, die die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen könnten, substantiiert vorgetragen werden oder sonst erkennbar sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2).
  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 9/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 4/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 5/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 2/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 16.04.2015 - III ZA 12/15

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 8/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 7/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

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