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   OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35830
OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14 (https://dejure.org/2014,35830)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2014 - 29 U 2626/14 (https://dejure.org/2014,35830)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 29 U 2626/14 (https://dejure.org/2014,35830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zuwiderhandlungen gegen Unterlassungsverpflichtung auf mehreren Handelsplattformen rechtfertigen mehrere Vertragsstrafen

  • online-und-recht.de

    Verstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen rechtfertigen Vertragsstrafe iHv. 13.000,- EUR

  • hkmw-rechtsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gleichgelagerte Verstöße auf mehreren Handelsplattformen sind nicht als ein Einheit anzusehen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für Verstöße auf mehreren Onlineplattformen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mehrere Vertragsstrafen wenn Verstöße auf unterschiedlichen Plattformen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vier eigenständige Vertragsstrafen, wenn Rechstverstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Falsche Widerrufsbelehrung auf mehreren Plattformen, stellt mehrere Handlungen dar

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Haftungsfalle: Bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung auf verschiedenen Plattformen drohen mehrere Vertragsstrafen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    E-Commerce: Vertragsstrafe bei mehrfacher Verletzung einer Unterlassungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 111
  • BeckRS 2014, 21628
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Auszug aus OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14
    Die Angebote des Beklagten sehen eine Einverständniserklärung seiner Kunden mit der Regelung der Rücknahmekosten weder vor noch rechnet der Kunde an dieser Stelle des Angebots überhaupt mit einer einverständnisbedürftigen Vereinbarung, so dass eine vertragliche Vereinbarung hierüber nicht zustande kommen kann (vgl. hierzu auch OLG Hamm GRUR-RR 2014, 395).

    Vielmehr zeigt eine neuere Entscheidung des OLG Hamm (GRUR-RR 2014, 395), dass eine ähnlich wie hier gestaltete Klausel betreffend die Kosten des Rückversands nicht als Vertragsangebot bewertet werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

    Sie zeichnet sich durch einen engen Zusammenhang der Einzelakte und durch eine auch für Dritte äußerlich erkennbare Zugehörigkeit zu einer Einheit aus (Bornkamm in: Köhler/ Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 12 Rn. 1220; OLG München, MMR 2015, 111 = BeckRS 2014, 21628).

    Die einzelnen Zuwiderhandlungen haben nämlich auf drei verschiedenen Internet-Plattformen stattgefunden (vgl. OLG München, MMR 2015, 111 = BeckRS 2014, 21628; vgl. hierzu ferner OLG Hamm, MMR 2013, 100 = BeckRS 2012, 25508).

  • OLG München, 26.11.2020 - 29 U 5407/19

    Berufung, Auslegung, Wiedereinsetzung, Vertragsschluss, Unterlassung,

    Allerdings können in Auslegung der konkreten Vereinbarung nach §§ 133, 157 BGB mehrere gleichartige, zeitlich nicht zu weit auseinander liegende Einzelhandlungen eine Verletzung bilden, wenn sie als natürliche Handlungseinheit anzusehen sind (RGZ 112, 361, 367; BGH NJW 2018, 155 Rn. 36; GRUR 2015, 1021 Rn. 29; OLG München MMR 2015, 111 Rn. 10).
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