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   OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14   

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https://dejure.org/2014,32144
OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14 (https://dejure.org/2014,32144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.07.2014 - 6 U 74/14 (https://dejure.org/2014,32144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 6 U 74/14 (https://dejure.org/2014,32144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Nr 1 UWG, § 2 Nr 3 UWG
    Mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem Unternehmen; Absatzförderungszusammenhang zu Gunsten Dritter durch kritischen Medienbeitrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kritische Berichterstattung über Unternehmen begründet kein Wettbewerbsverhältnis

  • aufrecht.de

    Kein mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem Unternehmen; Absatzförderungszusammenhang zu Gunsten Dritter durch kritischen Medienbeitrag

  • online-und-recht.de

    Zum Wettbewerbsverhältnis zwischen Online-Informationsportal und Immobilenfond-Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem Unternehmen; Absatzförderungszusammenhang zu Gunsten Dritter durch kritischen Medienbeitrag

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis durch kritische Berichterstattung über Unternehmen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kritischer Presse- oder Medienbeitrag über Unternehmen begründet kein Wettbewerbsverhältnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann ein Online-Informationsportal und ein Immobilienportal Mitbewerber sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 298
  • BeckRS 2014, 21646
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 - Werbeblocker, juris-Tz. 21; GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte, juris-Tz. 17) grundsätzlich möglich, dass Unternehmen ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen durch die angegriffene Handlung auf einem bestimmten Markt miteinander in Wettbewerb treten.
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
    Zwar ist die kritische Berichterstattung über die Antragstellerin durchaus geeignet, den Absatz anderer Anbieter von Kapitalanlagen zu fördern (vgl. hierzu BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker, juris-Tz. 24; BGH GRUR 1995, 270 Dubioses Geschäftsgebaren, juris-Tz. 35).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
    Zwar ist die kritische Berichterstattung über die Antragstellerin durchaus geeignet, den Absatz anderer Anbieter von Kapitalanlagen zu fördern (vgl. hierzu BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker, juris-Tz. 24; BGH GRUR 1995, 270 Dubioses Geschäftsgebaren, juris-Tz. 35).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 - Werbeblocker, juris-Tz. 21; GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte, juris-Tz. 17) grundsätzlich möglich, dass Unternehmen ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen durch die angegriffene Handlung auf einem bestimmten Markt miteinander in Wettbewerb treten.
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
    Der nach § 2 I Nr. 1 UWG erforderliche "objektive Zusammenhang" zwischen der in Rede stehenden Handlung und dieser Drittabsatzförderung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 945 - Standardisierte Mandatsbearbeitung, juris-Tz. 17) nur gegeben, wenn die Handlung bei objektiver Betrachtung jedenfalls auch darauf gerichtet ist, den fremden Absatz zu fördern.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 6 U 74/14
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 - Werbeblocker, juris-Tz. 21; GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte, juris-Tz. 17) grundsätzlich möglich, dass Unternehmen ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen durch die angegriffene Handlung auf einem bestimmten Markt miteinander in Wettbewerb treten.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

    Das gilt auch für die kritische Medienberichterstattung; hier ist für die Annahme einer Absatzförderung besondere Zurückhaltung geboten (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.07.2014, 6 U 74/14 = GRUR-RR 2015, 298, Rn. 9; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.6.2015, 6 U 46/14 = GRUR-RR 2016, 14, Rn. 21).
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2021 - 6 O 14/21

    "Fliegender Gerichtsstand" bei VWG-Verstoß im Internet

    Selbst eine unsachliche und überzogene Kritik lässt einen Schluss auf das Bestreben des Presseorgans, damit - jedenfalls auch - in den Wettbewerb zwischen dem kritisierten Unternehmen und dessen Konkurrenten einzugreifen, in der Regel nicht zu ( OLG Frankfurt, Urteil vom 31.07.2014, Az. 6 U 74/14 , BeckRS 2014, 21646, Tz. 9).
  • OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19

    Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes

    Der erforderliche objektive Zusammenhang zwischen der in Rede stehenden Handlung und der Drittabsatzförderung ist vielmehr nur gegeben, wenn die Handlung bei objektiver Betrachtung jedenfalls auch darauf gerichtet ist, den fremden Absatz zu fördern (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1483, Rn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 410/19

    Zur Grenzziehung zwischen journalistischer und wettbewerblicher Tätigkeit

    Die bloße Kritik eines Medienunternehmens an einem Unternehmen oder an seinen Produkten stellt dagegen für sich allein auch dann noch keine geschäftliche Handlung dar, selbst wenn sie unsachlich und überzogen ist (OLG Frankfurt a.M. WRP 2014, 1483 Rn. 8; OLG Frankfurt WRP 2015, 1119 Rn. 10).

    Daher ist auch eine etwaige Interessenverflechtung zwischen dem Medienunternehmen und dem begünstigten Mitbewerber und die Art der Kritik zu berücksichtigen (OLG Frankfurt a.M. WRP 2014, 1483 Rn. 9).

    In Anwendung dieser Grundsätze liegt unter Berücksichtigung der insoweit gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. OLG Frankfurt a.M. WRP 2014, 1483 Rn. 9 m.w.N.) und unter Anwendung des Maßstabes der §§ 286, 294 ZPO hier eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.

  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14

    "Publizistisches Sprachrohr" einer Bankengruppe darf andere Bankengruppe nicht

    Selbst eine unsachliche und überzogene Kritik lässt nicht ohne weiteres darauf schließen, dass das Presseunternehmen in den Wettbewerb zwischen dem kritisierten Unternehmen und dessen Mitbewerber eingreifen will (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn. 66 zu § 2 UWG m. w. N.; Senat vom 31.07.2014 - 6 U 74/14 = WRP 2014, 1483, 1484).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 156/15

    Kostenlose und werbefreie App stellt keine "geschäftliche Handlung" dar

    Der Begriff des "unmittelbaren Absatzförderungszusammenhangs" entspricht dabei der Sache nach demjenigen der "Wettbewerbsabsicht" im Sinne des UWG in der vor 2008 geltenden Fassung (vgl. Senat GRUR-RR 2015, 298, juris-Tz. 8; BGH GRUR 2013, 945 [BGH 10.01.2013 - I ZR 190/11] - Standardisierte Mandatsbearbeitung, juris-Tz. 17).
  • LG Hamburg, 20.04.2023 - 312 O 58/22
    Die bloße Kritik eines Medienunternehmens an einem Unternehmen oder an seinen Produkten stellt zwar für sich allein auch dann noch keine geschäftliche Handlung dar, wenn sie unsachlich und überzogen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.7.2014, 6 U 74/14, WRP 2014, 1483, Rz 8; OLG Frankfurt, WRP 2015, 1119, Rz 10).
  • LG Hamburg, 30.11.2017 - 327 O 220/17

    Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung bei Veröffentlichung von Äußerungen

    Dabei sind eine Interessenverflechtung zwischen dem Medienunternehmen und einem Mitbewerber des kritisieren Unternehmens sowie die Form und der Inhalt des Medienbeitrags zu berücksichtigen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2015, 298 - Community & Forum).
  • LG Hamburg, 27.04.2017 - 327 O 46/17

    Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung bei Veröffentlichung von Äußerungen

    Dabei sind eine Interessenverflechtung zwischen dem Medienunternehmen und einem Mitbewerber des kritisieren Unternehmens sowie die Form und der Inhalt des Medienbeitrags zu berücksichtigen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2015, 298 - Community & Forum).
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