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   OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - I-24 U 180/13   

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https://dejure.org/2014,39952
OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - I-24 U 180/13 (https://dejure.org/2014,39952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2014 - I-24 U 180/13 (https://dejure.org/2014,39952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - I-24 U 180/13 (https://dejure.org/2014,39952)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Negatives Feststellungsinteresse des klagenden Mieters bei (fortbestehendem) Berühmen eventueller noch zu prüfender Mietzinsrückstände seitens des Vermieters

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des Nichtbestehens von Mietzinsansprüchen des Vermieters

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des Nichtbestehens von Mietzinsansprüchen des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Negative Feststellungsklage: Wann liegt das notwendige rechtliche Interesse vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 23101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Eine negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, weil der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit dadurch droht, dass die Beklagte es ernstlich bestreitet oder sie sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Ein Berühmen liegt schon dann vor, wenn der Gegner geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Ersatzanspruch ergeben; dagegen reicht nicht die Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Betroffenen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 12.Juli 2011 -X ZR 56/09 - juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Ohne Belang ist auch der (zutreffende) Einwand der Beklagten, die Verteidigung gegenüber einer negativen Feststellungsklage hemme die Verjährung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 -, juris, m.w.N.) und sie hätte, wenn sie sich der Rechte denn berühmt hätte, diese nicht ungehindert verjähren lassen.

  • OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 360/01

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage aufgrund der Anspruchsberühmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 25. April 2002 - 3 U 360/01 -, juris, Rn. 58) steht der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Es könnte insbesondere die Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass er von einem möglichen Rechtsnachfolger in einem Prozess mit der Geltendmachung der Forderung behelligt würde (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 -, juris; BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 -, juris).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 74/92

    Beweislast bei negativer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Bleibt unklar, ob die streitige Forderung besteht, dann muss der negativen Feststellungsklage ebenso stattgegeben werden, wie wenn das Nichtbestehen feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 02. März 1993 - VI ZR 74/92 -, juris).
  • KG, 09.08.2005 - 4 W 37/05

    Feststellungsinteresse für positive Feststellungsklage; Widerruf nach HWiG;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Außerprozessuales Bestreiten bzw. Berühmen reicht aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09. August 2005 - 4 W 37/05 -, juris, Rn. 4).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Das Interesse muss also gerade gegenüber der Beklagten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 1983 - V ZR 48/82 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Es könnte insbesondere die Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass er von einem möglichen Rechtsnachfolger in einem Prozess mit der Geltendmachung der Forderung behelligt würde (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 -, juris; BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Ein zur negativen Feststellungsklage berechtigtes Berühmen braucht nicht notwendig ausdrücklich zu geschehen; Schweigen oder rein passives Verhalten reicht aber nur aus, wenn der Kläger aufgrund vorausgegangenen Verhaltens der Beklagten nach Treu und Glauben eine ihn endgültig sicherstellende Erklärung erwarten kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 -, juris, Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2011 - I-2 U 12/10, 2 U 12/10 -, juris, Rn. 39).
  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Ein zur negativen Feststellungsklage berechtigtes Berühmen braucht nicht notwendig ausdrücklich zu geschehen; Schweigen oder rein passives Verhalten reicht aber nur aus, wenn der Kläger aufgrund vorausgegangenen Verhaltens der Beklagten nach Treu und Glauben eine ihn endgültig sicherstellende Erklärung erwarten kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 -, juris, Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2011 - I-2 U 12/10, 2 U 12/10 -, juris, Rn. 39).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
    Einen einseitigen Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch mit rechtlicher Bindung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner sieht das Gesetz jedoch nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - III ZR 51/85 -, juris, Rn. 24).
  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

  • AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21

    Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen im Fitnessstudio während behördlicher

    Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH NJW 2016, 66; NJW 1992, 436; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20).
  • LG Rottweil, 04.05.2022 - 3 O 62/18

    Amtshaftungsansprüche bei Baumfällarbeiten auf Privatgrundstück infolge

    Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH NJW 2016, 66 Rn. 15; NJW 1992, 436 (437); OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20).
  • LG Essen, 25.02.2020 - 12 O 229/18

    Negative Feststellungsklage bzgl. Darlehensschuld

    Er muss die Berechtigung seiner Berühmung beweisen (BGH, Urteil vom 02. März 1993 - VI ZR 74/92 -, juris; BeckRS 2014, 23101, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2021 - 7 O 60/20
    Eine negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, weil der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (OLG Düsseldorf Urt. v. 13.5.2014 - I-24 U 180/13).
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