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   LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12   

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LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12 (https://dejure.org/2014,698)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.01.2014 - 1 O 271/12 (https://dejure.org/2014,698)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 1 O 271/12 (https://dejure.org/2014,698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Deals: Bund wehrt Schadensersatzklage von US-Pensionsfonds ab

  • juve.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.06.2013)

    Cum-Ex-Prozess: Bund wehrt sich gegen Klage eines US-Fonds

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Terminmitteilung, 04.07.2013)

    Neuer Verhandlungstermin im Verfahren von Pensionsfonds wegen Kapitalertragsteuer

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.01.2014)

    Ulmer Drogerieunternehmer: Müllers Millionenklage liegt auf Eis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 2673
  • NZG 2014, 357
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12
    Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist einem Amtsträger vor allem dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind; dagegen fehlt es am Verschulden in der Regel, wenn die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (vgl. BGH NJW-RR 1992, 919).
  • OLG Celle, 27.10.2010 - 3 U 84/10

    Prozessfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands;

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Celle zur Prozessfähigkeit und Prozessführungsbefugnis von Trustees von Trusts nach angloamerikanischem Recht an (OLG Celle, Urteil vom 27.10.2013, Az.: 3 U 84/10, BeckRS 2010, 29670).
  • LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 302/12

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen durch Beamte des Bundeszentralamtes

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12
    Zusammen mit dem Pensionsfond, als dessen Trustee der Kläger im Parallelverfahren 1 O 302/12 klagt, gibt es somit ein Pensionsfondsvolumen von 487 Millionen $ allein zu Gunsten des Beklagten.
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12
    Jeder Inhaber eines öffentlichen Amts hat vielmehr bei der Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung die Gesetzes- und Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zu Gebote stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und danach auf Grund vernünftiger Überlegungen sich eine Rechtsmeinung zu bilden (vgl. BGH NJW 2003, 3693 [3696]).
  • BFH, 06.03.2013 - I R 2/12

    Cum-Ex-Skandal: Finanzämter sind hilflos gegenüber Steuertricks

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 271/12
    Eine Entscheidung zur aktuellen Rechtlage ist auch nicht durch den Gerichtsbescheid des Bundefinanzhofs vom 06.03.2013, Az.: I R 2/12, erfolgt.
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    Nach anderer Auffassung handelt es sich nicht um eine drittschützende Amtspflicht (OLG Köln, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 7 U 23/14, BeckRS 2015, 5658 Rn. 54; LG Bonn, Urteil vom 15. Januar 2014 - 1 O 271/12, BeckRS 2014, 2673; Felix, Das Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten, 1993, S. 148 Fn. 5; Romann, Remonstrationsrecht und Remonstrationspflicht im Beamtenrecht, 1996, S. 95).
  • OLG Köln, 11.12.2014 - 7 U 23/14

    Amtspflichtverletzungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.01.2014 (Az.: 1 O 271/12) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 15.01.2014 - 1 O 271/12 - 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 256.260,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2012 zu zahlen, 2. festzustellen, dass die Beklagte ihm jeden Schaden, der ihm aus der Amtspflichtverletzung der Beklagten in der Vergangenheit bereits entstanden ist und in der Zukunft entstehen wird, soweit er nicht im Antrag zu 1 verfolgt wird, zu ersetzen hat.

  • LG Bonn, 15.01.2014 - 1 O 302/12
    Zusammen mit dem Pensionsfond, als dessen Trustee der Kläger im Parallelverfahren 1 O 271/12 klagt, gibt es somit ein Pensionsfondsvolumen von 487 Millionen $, allein zu Gunsten des Beklagten.
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