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   LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13   

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LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13 (https://dejure.org/2013,42158)
LG Köln, Entscheidung vom 18.12.2013 - 28 O 172/13 (https://dejure.org/2013,42158)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 28 O 172/13 (https://dejure.org/2013,42158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unbefugte Verwendung von fremdem Namen für Eigenwerbung kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 2971
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Diese Befugnis ist Teil des nur dem Namensträger selbst zustehenden Rechts auf geistige und wirtschaftliche Selbstbestimmung und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft).

    Es kann grundsätzlich von der persönlichen Entscheidung des Betreffenden abhängen, ob er sich dafür zur Verfügung stellen will (BGH, GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft).

    Im Wesen des Namensrechts als eines Persönlichkeitsrechts liegt es, ihn selber entscheiden zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen sein Name für Werbezwecke anderer zur Verfügung steht (BGH, GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft).

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    In der Benutzung eines fremden Namens zu Werbezwecken liegt nicht stets eine Verletzung des Namensrechts im Sinne der § 12 BGB (BGH, GRUR 1959, 430 - Caterina Valente).

    Es kann grundsätzlich von der persönlichen Entscheidung des Betreffenden abhängen, ob er sich dafür zur Verfügung stellen will (BGH, GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH, NJW 1995, 861; BVerfG, NJW 1973, 1221).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Im Bereich des Bildnisschutzes nach §§ 22, 23 KUG ist es feststehende Rechtsprechung, dass es der freien Entschließung des einzelnen vorbehalten bleiben muss, ob er sein Bild als Anreiz für einen Warenverkauf zur Verfügung stellen wolle (BGH, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Die Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dient insoweit zum einen der Genugtuung des Opfers und zum anderen der Prävention (vgl. BGH, NJW 1996, 985).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Im Bereich des Bildnisschutzes nach §§ 22, 23 KUG ist es feststehende Rechtsprechung, dass es der freien Entschließung des einzelnen vorbehalten bleiben muss, ob er sein Bild als Anreiz für einen Warenverkauf zur Verfügung stellen wolle (BGH, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH, NJW 1995, 861; BVerfG, NJW 1973, 1221).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2013 - 28 O 172/13
    Dies sind insbesondere die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 428).
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Insofern hätte die hier berührte sensible Gesundheitsthematik wirtschaftlich zu einer höheren Lizenzzahlung geführt, vergleichbar dem Fall LG Köln v. 18.12.2013 - 28 O 172/13 zur angeblichen Brustoperationen einer Moderatorin (10.000 EUR bei nur 42 Abrufen des Beitrages).

    So wie bei Werbemaßnahmen mit einer angeblichen Brust-Operation daher etwa eine deutlich empfindlichere Lizenzhöhe erreicht werden kann als bei anderen Produkten (vgl. LG Köln v. 18.12.2013 - 28 O 172/13, BeckRS 2014, 2971), kann auch im vorliegenden Fall nichts anderes gelten.

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