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   VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925   

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VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925 (https://dejure.org/2014,643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2014 - 10 ZB 13.925 (https://dejure.org/2014,643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 (https://dejure.org/2014,643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Besitz kinderpornographischer Schriften; Wiederholungsgefahr bei Ersttäter; Wiederholungsgefahr bezüglich anderer Sexualdelikte; Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 46396
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 10 CS 12.1855

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit konkreter

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Das Erstgericht durfte im Übrigen durchaus berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit § 184b StGB ein Risikodelikt normiert hat (VGH BW, U.v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07 - juris Rn. 26 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.11.2012 -10 CS 12.1855 - juris Rn. 11).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Lichtbilder, die Personenbeschreibung und die Vermessung auch zur Entlastung des Klägers bei Verdachtsfällen dienen können (BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 10 CS 12.1855 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; ernstliche Zweifel;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    2 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 21.1.2013 -10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    2 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 21.1.2013 -10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Das Erstgericht hat in den Entscheidungsgründen insoweit ausgeführt, dass bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme auf alle Umstände des Einzelfalls insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen ist, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 -6 C 2/05 - juris Rn. 22; U. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Das Erstgericht hat in den Entscheidungsgründen insoweit ausgeführt, dass bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme auf alle Umstände des Einzelfalls insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen ist, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 -6 C 2/05 - juris Rn. 22; U. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 74.13

    Berücksichtigung der Lebenspartnerschaft i.R.e. Ermessensentscheidung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Letztendlich beruft sich der Kläger im Rahmen der Grundsatzrüge auf die angeblich fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht bei der Prognose zur Wiederholungsgefahr, womit jedoch eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung nicht begründet werden kann (BVerwG, B.v. 28.10.2013 - 5 B 74/13 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Das Erstgericht durfte im Übrigen durchaus berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit § 184b StGB ein Risikodelikt normiert hat (VGH BW, U.v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07 - juris Rn. 26 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.11.2012 -10 CS 12.1855 - juris Rn. 11).
  • Drs-Bund, 21.03.1991 - BT-Drs 12/301
    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
    Dabei ergebe sich aus den Besonderheiten des Marktes für Kinderpornographie eine starke mittelbare Verantwortlichkeit des Verbrauchers für den mit der Herstellung verbundenen Kindesmissbrauch (BT-Drs. 12/301 S. 5).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Dabei kann die Art des Delikts aufgrund kriminalistischer Erfahrung ein Indiz für eine erhöhte Rückfall- und Wiederholungsgefahr darstellen (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 13 m.w.N.; BayVGH Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7).

    Insoweit darf unter anderem berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber ggf. ein "Risikodelikt" normiert hat (zu § 184b StGB: BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -, juris, Rn. 26).

    Der Gesetzgeber hat damit ein "Risikodelikt" normiert (BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7).

  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Dabei kann die Art des Delikts aufgrund kriminalistischer Erfahrung ein Indiz für eine erhöhte Rückfall- und Wiederholungsgefahr darstellen (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 13 m.w.N.; BayVGH Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7).

    Insoweit darf unter anderem berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber ggf. ein "Risikodelikt" normiert hat (zu § 184b StGB: BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 [3084]).

  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bewertung der Begehungsmodalitäten der Anlasstat (§ 184b StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) auch beanstandungsfrei eine Wiederholungsgefahr bezüglich eines anderen Sexualdelikts gegenüber Kindern bejaht, zumal der Gesetzgeber mit dem vom Kläger begangenen Straftat ein Risikodelikt normiert hat, was bei der Prüfung der Wiederholungsgefahr berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 - , juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.
  • VG Düsseldorf, 21.09.2018 - 18 K 7946/17
    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 5 E 775/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei erforderlichem Grad der Erfolgsaussicht

    vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 5 ff., OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - 5 A 1237/15 -, nicht veröffentlicht; Goers, in: beck-ok StPO, Stand 10/2020, § 81b, Rn. 7a.
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