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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13 (https://dejure.org/2014,30553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.06.2014 - 2 Sa 394/13 (https://dejure.org/2014,30553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 (https://dejure.org/2014,30553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 307 Abs 1 BGB
    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

  • IWW

    § 100 BetrVG, § 15 Ziff. 1 a MTV, § ... 162 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 BGB, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 162 Abs. 1, 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, § 106 Satz 1 GewO, § 106 Satz 2 GewO, §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bei unwirksamer Versetzungsklausel; Schmerzensgeldanspruch bei mehrjähriger Vorenthaltung einer vertragsgemäßen Beschäftigung; Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers zur prozentualen Höhe des mit anderen Beschäftigten vereinbarten ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bei unwirksamer Versetzungsklausel

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 73110
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Zwar kommt in Betracht, dass eine wie ein Versetzungsvorbehalt erscheinende Klausel tatsächlich lediglich den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung bestimmen soll, insbesondere wenn alternative Tätigkeiten konkret benannt sind ( vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 18, NZA 2010, 1355 ).

    Für die Annahme Allgemeiner Geschäftsbedingungen spricht bereits das äußere Erscheinungsbild ( vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 33, NZA 2010, 1355 ).

    Ergibt sich - wie hier - aus dem Inhalt der Klausel oder aus dem Zusammenhang der Regelung nicht deutlich, dass sich der Arbeitgeber nicht die Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten vorbehält, ist eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit dem Arbeitnehmer übertragen kann, nach §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 BGB als unangemessene Benachteiligung anzusehen ( vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 25 und 28, NZA 2010, 1355; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, NZA 2007, 145; LAG Rheinland-Pfalz 04. November 2010 - 5 Sa 354/10 - PflR 2011, 347 ).

    Eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Klausel scheidet aus ( BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 30, NZA 2010, 1355; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, NZA 2007, 145 ).

    Aufgrund der Unwirksamkeit des Versetzungsvorbehalts bleibt es bei der in § 1 Satz 1 des Vertrages vertraglich festgelegten Tätigkeit des Klägers als Manager Logistics ( vgl. hierzu BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 30 und 37, NZA 2010, 1355 ).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    1. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 21 ff., NZA 2005, 289 ) können Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann.

    Der Arbeitgeber muss sich zum Beispiel im Klaren darüber sein, welche Differenzierungen er vornimmt und welche Folgen sich daraus ergeben sollen ( BAG 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 27 bis 30, NZA 2005, 289 ).

    Erst auf einer weiteren Stufe des Rechtsstreits wird der Kläger ggf. im Einzelnen begründen müssen, welcher Zielerreichungsgrad aus welchen Gründen maßgeblich sein soll und welcher Bonusanspruch sich daraus ergeben soll ( vgl. hierzu BAG 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 30, NZA 2005, 289 ).

    Die Berücksichtigung der individuellen Leistung steht der Regelhaftigkeit dabei nicht entgegen ( vgl. BAG 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 33, NZA 2005, 289 ).

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Zur Beurteilung der Unangemessenheit ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen ( BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 19, NZA 2007, 145 ).

    Ergibt sich - wie hier - aus dem Inhalt der Klausel oder aus dem Zusammenhang der Regelung nicht deutlich, dass sich der Arbeitgeber nicht die Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten vorbehält, ist eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit dem Arbeitnehmer übertragen kann, nach §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 BGB als unangemessene Benachteiligung anzusehen ( vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 25 und 28, NZA 2010, 1355; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, NZA 2007, 145; LAG Rheinland-Pfalz 04. November 2010 - 5 Sa 354/10 - PflR 2011, 347 ).

    Eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Klausel scheidet aus ( BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 30, NZA 2010, 1355; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, NZA 2007, 145 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10

    Außerordentlichen Kündigung wegen Fernbleibens von der Arbeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Allein die in der Klausel enthaltene Voraussetzung, dass die anderen Aufgaben oder Arbeitsgebiete zumutbar sein müssen, gewährleistet nicht, dass die Übertragung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 04. November 2010 - 5 Sa 354/10 - Rn. 47, PflR 2011, 347 ).

    Ergibt sich - wie hier - aus dem Inhalt der Klausel oder aus dem Zusammenhang der Regelung nicht deutlich, dass sich der Arbeitgeber nicht die Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten vorbehält, ist eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit dem Arbeitnehmer übertragen kann, nach §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 BGB als unangemessene Benachteiligung anzusehen ( vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 25 und 28, NZA 2010, 1355; BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, NZA 2007, 145; LAG Rheinland-Pfalz 04. November 2010 - 5 Sa 354/10 - PflR 2011, 347 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 2 Sa 47/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Schlechtleistung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Hiergegen hat der Kläger Kündigungsschutzklage erhoben (Arbeitsgericht Trier - 1 Ca 1367/07 - LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 47/08 -).

    Mit Urteil vom 21. August 2008 - 2 Sa 47/08 - hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung der Beklagten gegen das der Kündigungsschutzklage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 19. Dezember 2007 zurückgewiesen und in teilweiser Abänderung dieses Urteils auf die Berufung des Klägers den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen und die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers als Manager Logistics verurteilt.

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Er umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere ( BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 19, NZA-RR 2011, 378 ).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Nach der vom Arbeitsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 19 AP BGB § 162 Nr. 6 ) beansprucht der in § 162 Abs. 1 und 2 BGB niedergelegte Rechtsgedanke als übergreifendes Rechtsprinzip allgemeine Bedeutung.
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Deshalb ist die Rechtswirksamkeit der Versetzung als Vorfrage für den vom Kläger geltend gemachten Beschäftigungsanspruch ohne Bindung an das Zustimmungsersetzungsverfahren zu beurteilen ( vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 28, AP BGB § 307 Nr. 26 ).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Ein Entschädigungsanspruch wegen eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht hat darüber hinausgehend zur Voraussetzung, dass zum einen eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, was von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund sowie Grad des Verschuldens abhängt, und zum anderen die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann ( BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 122 und 123, NZA 2007, 1154 ).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
    Das ist insbesondere der Fall, wenn - wie hier - die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt ( vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19, NZA 2008, 478; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis 14. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 52 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10

    Rücktritt vom Prozessvergleich - Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer

  • LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07

    Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch

  • LAG Köln, 12.07.2010 - 5 Sa 890/09

    Schikanierung am Arbeitsplatz durch Entzug wesentlicher Aufgaben des bisherigen

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt

    Hohe Entschädigungen sind in Ansehung dieser Rechtsprechung bei schweren und hartnäckigen Verstößen, die keinen Fall des § 15 Abs. 2 S. 2 AGG darstellen, nicht unüblich (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.06.2014, Az.: 2 Sa 394/13: 25.000,00 Euro; LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 26.11.2008, Az.: 15 Sa 517/08: 20.000,00 Euro; Urt. v. 31.01.2008, Az.: 5 Sa 1755/07: 12.000,00 Euro).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Schmerzensgeld

    Die Nichterfüllung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers stellt eine Beeinträchtigung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, die im Einzelfall je nach Schwere des Eingriffs einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung auslösen kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05.06.2014 - 2 Sa 394/13 - Rn. 75 mwN, Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17

    Entschädigung - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Nichtbeschäftigung

    Das war hier ausreichend (dazu auch LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13, Rn. 75).(Rn.36).

    Das war hier ausreichend (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13, Rn. 75).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 Sa 408/15

    Auskunft über Gehaltshöhe - Verletzung Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Die Beklagte ist ua. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes iHv. EUR 25.000,00 verurteilt worden, weil sie dem Kläger in der Zeit von Januar 2011 bis Dezember 2012 keine Arbeitsaufgaben zugewiesen, ihn aber verpflichtet hat, an jedem Arbeitstag die volle Arbeitszeit im Betrieb anwesend zu sein (zu den Einzelheiten vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05.06.2014 - 2 Sa 394/13 - Juris).

    Die Beklagte ist mit Teilurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 03.09.2013 (4 Ca 1175/12) und im Berufungsrechtzugs mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.06.2014 (2 Sa 394/13 - Juris) verurteilt worden, dem Kläger folgende Auskünfte zu erteilen:.

    Wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz bereits im Urteil vom 05.06.2014 (2 Sa 394/13 - Juris) im Berufungsverfahren gegen das erste Teilurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 03.09.2013 (4 Ca 1175/12) ausgeführt hat, erscheint ein Zahlungsanspruch des Klägers unter dem Gesichtspunkt der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung als möglich.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    In Ziffer 1 Abs. 2 haben die Parteien jedoch eine gemessen an § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wirksame Versetzungsklausel vereinbart, wonach dem Kläger andere gleichwertige Tätigkeiten übertragen werden dürfen (vgl. dazu auch BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 28; BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23 ["gleichwertige" Tätigkeiten]; LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 - zu I 2 b der Gründe [andere "zumutbare" Tätigkeiten genügt nicht] BeckRS 2014, 73110).
  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19

    1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich den Arbeitsplatz nicht unbefristet neu besetzen, nachdem eine Rückkehr des sich in Teilzeit befindlichen Arbeitnehmers bereits absehbar war (vgl. BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 19, NJOZ 2008, 292; LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 - BeckRS 2014, 73110) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Wie bereits im Urteil der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 06.06.2014, Az. 2 Sa 394/13, festgehalten wurde, hat die Beklagte nicht dargelegt, nach welchen Kriterien bei den anderen mit dem Kläger vergleichbaren Mitarbeitern eine Anhebung des Zielbonus erfolgt ist, sich aber ohne Mitteilung näherer Einzelheiten darauf berufen, dass hierfür zumindest auch Gesichtspunkte der individuellen Performance maßgeblich gewesen sein sollen.
  • ArbG Düsseldorf, 20.01.2017 - 11 Ca 4097/16

    Außerordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung, Diskriminierung wegen des

    a) Es ist anerkannt, dass die Nichterfüllung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Einzelfall je nach Schwere des Eingriffs einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen kann (LAG Rheinland-Pfalz . 05.06.2014 - 2 Sa 394/13, juris).
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